Was bekommt ein Asylwerber?
Daten & Fakten: Was bekommt ein Asylwerber?
Die Höhe der Grundversorgung ist abhängig von der Unterbringung. Flüchtlinge bzw. Asylwerber werden meistens in einfachen Mehrbettzimmern untergebracht und teilen sich Bad, Toilette und Gemeinschaftsräume. Es gibt drei verschiedene Modelle:
1. Vollversorgung: Der Asylwerber bekommt Quartier und Verpflegung gestellt (drei Mahlzeiten am Tag). Der Asylwerber erhält 40 Euro „Taschengeld“ pro Monat ausgezahlt.
2. Selbstversorgung: Der Asylwerber bekommt nur das Quartier gestellt und muss sich selber verköstigen. Der Asylwerber erhält 150 Euro Verpflegungsgeld ausgezahlt.
3. Individuelle Unterbringung: Der Asylwerber mietet sich selbst eine Wohnung. Eine Einzelperson erhält dafür 120 Euro, eine Familie 240 Euro für die Miete. Außerdem erhalten Erwachsene 200 Euro (Minderjährige 90 Euro) Verpflegungsgeld.
Asylwerber haben auch noch unabhängig von ihrer Grundversorgung Anspruch auf Krankenversicherung, Bekleidungshilfe (max. 150 Euro pro Jahr), Schulbedarf (max. 200 Euro pro Jahr) und Fahrtkosten für den Schulbesuch.
Kein Anspruch auf Familienbeihilfe
Asylwerber haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Mindestsicherung, Pflegegeld und Wohnbeihilfe. (Quellen: Bundeskanzleramt www.rik.bka.gv.at, Verein ZEBRA).