Bandenwerbung erlaubt
Die Fußballvereine können aufatmen. Auf Sportplätzen ist weiterhin eine Werbung auf Banden möglich.
Bezirk | Dank einer geplanten Änderung des Naturschutzgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung wird es auch künftig möglich sein auf Sportplätzen Bandenwerbung ohne Behördenverfahren anzubringen. Die entsprechenden Vorlagen hat der Landtag beschlossen, informiert Landtagsabgeordneter Franz Berger. Aufgrund einer Anzeige im Bezirk Schwaz mussten mehrere Plakate entlang von Straßen entfernt werden; Laut STVO müssen Werbungen und Ankündigungen außerhalb von Ortsgebieten einen Mindestabstand von 100 Meter zum Fahrbahnrand haben. Davon wären jetzt auch zahlreiche Sportplätze betroffen mitsamt der Bandenwerbung. Außerdem brauchen die Werbetafeln im Freiland derzeit eine naturschutzrechtliche Bewilligung.
„Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es keine Unfälle aufgrund von Bandenwerbung, weil Lenker abgelenkt wurden, gab“, so Berger. Daher ist geplant, Sportstätten als Ausnahmen zu definieren.
„Ich kann alle Vereine beruhigen, dass es auch in Zukunft möglich sein wird ,Werbetafeln anzubringen. Wir brauchen unsere Sportvereine, vor allem aufgrund ihrer wertvollen Jugendarbeit. In Tirol gibt es mehr als 300 Fußballplätze. Und um den Vereinsbetrieb aufrechtzuerhalten, ist Sponsoring absolut notwendig“, erklärt Berger.
Bei der nächsten Novelle des Naturschutzgesetzes soll diese Tatsache berücksichtigt werden. Außerdem wird das Verkehrsministerium aufgefordert, dies ebenfalls in der Straßenverkehrsordnung zu verankern.