19. Dezember 2007
aktualisiert: 11.04.12, 09:40 Uhr
Auch an Sonn- und Feiertagen offen
Die sich noch im Entwurfsstadium befindliche Öffnungszeitenverordnung 2008 soll die Ladenöffnung an Sonn- u. Feiertagen in Tourismusgemeinden, in einem bestimmten Zeitrahmen, erleichtern und die strenge, sehr ungerechte Sortimentsbeschränkung lockern. „Das ist ein kräftiger Impuls für den Handel in der Innenstadt und den Ortszentren unserer Tourismusorte,“ meint dazu Wirtschaftsbundobmann Klaus Lackner.
LR Hannes Bodner hat kürzlich bei seinem Bezirksbesuch in Kitzbühel ebenfalls seine volle Unterstützung für diese Novellierung zugesagt, dies wurde von den Unternehmern äußerst positiv gewertet und stimmt sie zuversichtlich.
Als wirtschaftliche Interessenvertretung begrüßt der Wirtschaftsbund die Erweiterung der Verkaufstätigkeit an einigen Sonn- u. Feiertagen in der Hochsaison. „Die Öffnungszeitenverordnung trägt wesentlich zur Attraktivität des Tourismusstandortes in unserem Bezirk bei“, so Lackner weiter. „Eine Anpassung an die Bedürfnisse der Kunden ist an der Zeit, da sich das Einkaufsverhalten in den letzten Jahren wesentlich verändert hat.“ Flexiblere Ladenöffnungszeiten können als Wettbewerbsinstrument genutzt werden, das Kleinbetrieben bei entsprechender Positionierung hilft, Nischen zu bilden.
Einkaufserlebnis als Reisemotivation
Die Öffnungszeitenregelung bietet Touristen und Einheimischen in Saisonorten ein zusätzliches Einkaufserlebnis. Wie eine aktuelle Umfrage ergab, ist für jeden Sechsten das Einkaufserlebnis eine Zusatzmotivation für eine Reiseentscheidung. Für Tirol als Tourismusland ist also eine derartige Regelung unumgänglich.
Vorgesehen ist, dass durch die Öffnungszeitenverordnung in Saisonorten an bestimmten Sonn- u. Feiertagen, maximal je 6 Stunden, der Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Foto, Sportartikel, Bekleidung, Schuhe, Hygieneartikel, sowie Schmuck und Antiquitäten möglich ist.
LR Hannes Bodner hat kürzlich bei seinem Bezirksbesuch in Kitzbühel ebenfalls seine volle Unterstützung für diese Novellierung zugesagt, dies wurde von den Unternehmern äußerst positiv gewertet und stimmt sie zuversichtlich.
Als wirtschaftliche Interessenvertretung begrüßt der Wirtschaftsbund die Erweiterung der Verkaufstätigkeit an einigen Sonn- u. Feiertagen in der Hochsaison. „Die Öffnungszeitenverordnung trägt wesentlich zur Attraktivität des Tourismusstandortes in unserem Bezirk bei“, so Lackner weiter. „Eine Anpassung an die Bedürfnisse der Kunden ist an der Zeit, da sich das Einkaufsverhalten in den letzten Jahren wesentlich verändert hat.“ Flexiblere Ladenöffnungszeiten können als Wettbewerbsinstrument genutzt werden, das Kleinbetrieben bei entsprechender Positionierung hilft, Nischen zu bilden.
Einkaufserlebnis als Reisemotivation
Die Öffnungszeitenregelung bietet Touristen und Einheimischen in Saisonorten ein zusätzliches Einkaufserlebnis. Wie eine aktuelle Umfrage ergab, ist für jeden Sechsten das Einkaufserlebnis eine Zusatzmotivation für eine Reiseentscheidung. Für Tirol als Tourismusland ist also eine derartige Regelung unumgänglich.
Vorgesehen ist, dass durch die Öffnungszeitenverordnung in Saisonorten an bestimmten Sonn- u. Feiertagen, maximal je 6 Stunden, der Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Foto, Sportartikel, Bekleidung, Schuhe, Hygieneartikel, sowie Schmuck und Antiquitäten möglich ist.