05. Januar 2009
aktualisiert: 11.04.12, 09:41 Uhr
„Asten“ als nächtliches Tourenparadies
Aus Sicherheitsgründen bleibt die Nordabfahrt auf der Bichlalm den ganzen Winter gesperrt, der Kitzbüheler Anzeiger hat berichtet. Tourengehern steht heuer somit nur die Aufstiegsmöglichkeit über die so genannte „Süd“ zur Verfügung, die allerdings sehr der Sonne ausgesetzt und deshalb rasch aper wird.
Nächtliche Skitouren sind verboten
Das Berggasthaus Bichlalm bleibt geschlossen, weil die Versorgung mit der Schneekatze der Bergbahn AG über die Südabfahrt nicht gewährleistet ist, wie Besitzerin Susi Bachler bereits begründet hat.
Die Kitzbüheler Tourengeher sind aufgrund der Absperrung auf der Bichlalm heuer sozusagen „heimatlos“ geworden. In der Nacht sind die Pisten im Skigebiet für Aufstieg und Abfahrt in der Nacht wegen Präparierungsarbeiten gesperrt. Tourengeher dürfen die Pisten auch nicht auf eigene Gefahr betreten, wie Stadtchef Klaus Winkler erklärt. „Es gibt ein Verbot, das von der letzten Liftstreife am Nachmittag bis zur Inbetriebnahme der Lifte am nächsten Morgen andauert.“
Eine einzige Ausnahme bietet die Bergbahn AG Kitzbühel auf Initiative von Stadtchef Klaus Winkler – er ist bekanntlich selbst ein begeisterter Tourengeher – auf der Kitzbüheler Talabfahrt „Asten“: Diese wird ab sofort erst nach 23 Uhr präpariert.
1.800 Euro Strafe bei Missachtung
„Tourengeher können deshalb bis 23 Uhr über die Asten aufsteigen und abfahren. Am Freitag können sie zusätzlich die Nachtgondelfahrt mit der Hahnenkammbahn nützen, um wieder ins Tal zu kommen“, schildert Bergbahn-Vorstand Georg Hechenberger.
Wer das Verbot missachtet und während der späten nachmittag-, Abend- und Nachtstunden trotzdem auf den gesperrten Pisten erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen und 1.820 Euro Strafe zahlen. Alexandra Fusser
Nächtliche Skitouren sind verboten
Das Berggasthaus Bichlalm bleibt geschlossen, weil die Versorgung mit der Schneekatze der Bergbahn AG über die Südabfahrt nicht gewährleistet ist, wie Besitzerin Susi Bachler bereits begründet hat.
Die Kitzbüheler Tourengeher sind aufgrund der Absperrung auf der Bichlalm heuer sozusagen „heimatlos“ geworden. In der Nacht sind die Pisten im Skigebiet für Aufstieg und Abfahrt in der Nacht wegen Präparierungsarbeiten gesperrt. Tourengeher dürfen die Pisten auch nicht auf eigene Gefahr betreten, wie Stadtchef Klaus Winkler erklärt. „Es gibt ein Verbot, das von der letzten Liftstreife am Nachmittag bis zur Inbetriebnahme der Lifte am nächsten Morgen andauert.“
Eine einzige Ausnahme bietet die Bergbahn AG Kitzbühel auf Initiative von Stadtchef Klaus Winkler – er ist bekanntlich selbst ein begeisterter Tourengeher – auf der Kitzbüheler Talabfahrt „Asten“: Diese wird ab sofort erst nach 23 Uhr präpariert.
1.800 Euro Strafe bei Missachtung
„Tourengeher können deshalb bis 23 Uhr über die Asten aufsteigen und abfahren. Am Freitag können sie zusätzlich die Nachtgondelfahrt mit der Hahnenkammbahn nützen, um wieder ins Tal zu kommen“, schildert Bergbahn-Vorstand Georg Hechenberger.
Wer das Verbot missachtet und während der späten nachmittag-, Abend- und Nachtstunden trotzdem auf den gesperrten Pisten erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen und 1.820 Euro Strafe zahlen. Alexandra Fusser