Kitzbüheler Anzeiger

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Aktuell 2 Ausgabe 22 Die Novelle des neuen Feuerwehrgesetzes wurde am vergangenen Freitag präsentiert. Drei große Änderungen gibt es: Kommandant und Stell- vertreter können auch aus den unmittelbaren Nachbargemeinden sein, eine Altersteilzeit für Feuerwehrkameraden wird eingeführt und es gibt neue Vorschriften für Betriebsfeuerwehren. Bezirk | Für B ezirksfeuerwehrin- spektor Bernhard Geisler sind die neuen Rahmenbedingun- gen positiv zu sehen: „Es ist für uns eine g roße Erleichte- rung.“ Die Novellierung tritt erst mit Zustimmung der Lan- desregierung Ende Juli/Anfang August in Kraft . Ein Vorteil für die k ommenden Wahlen, nachdem die Funktionsperio- den nach fünf J ahren ablaufen und ab Dezember Neuwahlen anstehen. Keine Bindung von Funktion an Wohnort In Zukunft können auch Feu- erwehrmitglieder zum Kom- mandanten sowie zum Stell- vertreter einer Ortsfeuerwehr gewählt w erden, wenn sie aus einer direkt angrenzenden Ge- meinde kommen. „Ein Umzug in die Nachbargemeinde soll nicht den Verlust der Funktion zur Folge haben“, sieht LHStv. Josef Geisler eine praxisnahe Lösung. Eine Neuerung, die für den Bezirk durchaus von Nutzen sein kann. „Das Problem hat- ten wir bis jetzt nicht“, erklärt Bezirksfeuerwehrkommandant Martin Mitterer und ergänzt, dass bei den Kleinfeuerweh- ren auch bisher der Ort zählte und nicht nur der Weiler. Für den Bezirksfeuerwehrinspektor macht die Neuregelung durch- aus Sinn. Er macht dies an ei- nem aktuellen Beispiel fest: „Ein Kommandant-Stellvertreter ist in die benachbarte Gemeinde gezogen und dürft e nun diese Aufgabe nicht mehr ausüben, obwohl er sonst alle Qualifi ka- tionen erfüllt.“ Keine Wohnsitzbeschrän- kung gibt es für K assier und Schrift führer, die den V orstand vervollständigen. Die V erwal- ter müssen n un jedoch einen Lehrgang an der Landesfeuer- wehrschule absolvieren. Bisher beruhte dies auf Eigenintiative und wurde beim Dienstrang (Oberverwalter) sichtbar. Altersteilzeit vorgesehen Bestehen bleibt das Alterslimit für F unktionäre mit 65 J ahren, das Amt muss zu diesem Zeit- punkt in jüngere H ände g elegt werden: Beispielsweise ist keine Ausschussfunktion, aber auch kein Gruppenkommandant mehr möglich. Eine T eilnahme an Übungen und Einsätzen ist aber weiterhin noch fünf J ahre erlaubt. „Wir schaff en sozusa- gen die ‚Altersteilzeit‘ in der Feuerwehr. Die Entscheidung darüber treff en die Betroff e- nen in den einzelnen Ortsfeu- erwehren“, verweist Feuerwehr- referent LHStv Geisler auf den neu geschaff enen Gestaltungs- spielraum. Eine Regelung, die der Bezirksfeuerwehrinspektor unterstützt. „In Orten w o viel ausgependelt wird, ist es hilf- reich wenn arrivierte Mitglie- der vor Ort sind“, sagt Geisler und ergänzt, dass viele in die- sem Alter noch voll fi t sind. Einrichtung von Betriebsfeuerwehr Tirolweit gibt es 19 Betriebs- feuerwehren, wovon sich keine im Bezirk befi ndet. Grundsätz- lich sollen Betriebsfeuerwehren eingerichtet werden, wenn dies für einen wirksamen B etriebs- brandschutz erforderlich ist. Die Mitglieder der gemeinsa- men Betriebsfeuerwehr müs- sen bei einem der beteiligten Betriebe angestellt sein oder als Leasingkraft in einem der Betriebe arbeiten. Von Seiten des Landes heißt es, dass die Einrichtung ei- ner Betriebsfeuerwehr abhän- gig von Art, Umfang und Pro- duktionsweise des Betriebs ist. „Die Lage wird immer im Ein- zelfall beurteilt und hängt a uch von Faktoren wie dem tech- nischen Brandschutz, um- liegenden Ortsfeuerwehren etc. zusammen“, heißt es in der Stellungnahme. Die Ent- scheidung dafür liegt b eim Bezirksfeuerwehrinspektor. Zusammenarbeit von Großbetrieben Als Großbetriebe im Bezirk sind die Firma Egger in St. Jo- hann und die Firma Steinbacher in Erpfendorf dabei im Visier. „Nachdem sich in unmittelbarer Zukünft ig können F unktionen in der Nachbargemeinde ausgeübt werden, die Altersgrenze wird Neues Gesetz für die F reiwilligen Neben Einsätzen sind Ü bungen, wie im Bild die BABÜ in Hochfi lzen, wichtig für den Ausbildungsstand. Fotos: BFV Kitzbühel „Durch die Novellierung ist das Feuerwehrgesetz nun einfacher und kla- rer geworden.“ BFI Bernhard Geisler
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