Kitzbüheler Anzeiger

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Aktuell 20. Februar 2020 3 Tiroler Landtag beschloss eine Verschärfung der Gesetze für V ermietung auf Onlineplattformen Schärfere G esetze gegen AirBnB Der Tiroler Landtag sprach sich in seiner Sitzung am 5. und 6. Februar für eine Verschärfung der G esetze für V ermietungen über Onlineplattformen aus. Gewerbliche Betriebe kön- nen weiterhin auf diesen Plattformen die touristi- sche Nutzung anpreisen, während V ermieter, die Wohnungen anbieten, eine Bewilligung der Bau- behörde benötigen. Innsbruck, Bezirk | Eine Entschei- dung des Verwaltungsgerichts- hofes war die Basis für die T iro- ler Gesetzesänderung, die eine Vermietung über Onlineplatt- formen wie AirBnB strenger regelt. Ab März b enötigen V er- mieter, die Wohnungen auf der- artigen Onlineplattformen an- bieten, eine Bewilligung der Baubehörde. D amit können G e- meinden künft ig unkontrollierte Vermietungen in Wohngebieten unterbinden. Mit dieser Geset- zesänderung s ollen auch mehr Druckmittel gegen illegale Frei- zeitwohnsitze geschaff en werden. Die Gemeinden erhalten zudem Unterstützung d urch eine „Task- Force“ (Anm. Einsatzgruppe). Kleinbetriebe sind ausgenommen Für P rivatzimmervermieter sind die Buchungsplattformen oft die einzige Möglichkeit, W erbung im Netz für ihren k leinen Be- trieb zu machen. Sie wurden aus der Regelung ausgenommen, sofern sie nicht mehr als drei Wohnungen oder zwölf B etten online anbieten. Andere Mie- ter (Nicht-Familienmitglieder) dürfen mit Hauptwohnsitz aber nicht im selben Haus gemel- det sein. Der Vermieter muss aber in der Liegenschaft seinen Hauptwohnsitz haben. Damit sollen Nutzungskonfl ikte zwi- schen Bewohnern und mögli- chen Gästen v ermieden werden. „Damit wollen wir der illega- len Vermietung von Privatwoh- nungen nicht nur einen Riegel vorschieben, sondern den Be- wohnern der Häuser wieder das Sicherheitsgefühl zurückgeben“, erklärt WK-Obmann und L and- tagsabgeordneter Mario Gerber, der aus zahlreichen Erzählun- gen weiß, dass sich die B evöl- kerung durch die ständig w ech- selnden Nachbarn nicht mehr sicher fühlte. „ Wir haben knap- pen Wohnraum in Tirol, daher ist es wichtig dass wir die Woh- nungen dem Wohnungsmarkt zuführen“, sagt G erber. Meldepfl icht seit Jänner v erbindend Mit der letzten Verordnung, die bereits am 1. Jänner diesen Jahres wirksam ist, müssen die vermieteten Wohnungen beim jeweiligen Tourismusverband gemeldet werden. Bei der letz- ten Novelle wurde auch die Zu- sammenarbeit zwischen Ge- meinde, Raumordnung und Tourismusabteilung geregelt. Dadurch wird ein Datenaus- tausch ermöglicht, der w ie- der die Kontrolle, die durch die Gemeinden erfolgen muss, erleichtert. „Ich glaube, der Druck auf die Gemeinden wird jetzt sehr groß. W enn die Gemeinden der Aufgabe nicht nachkommen, arbeiten sie gegen das Recht. Die Kontrolle war von Beginn an ein Th ema für die G emein- den, jedoch waren die Gesetze sehr schwammig“, erklärt M a- rio Gerber. Klare Defi nition von Gewerbe Die gesetzliche Grundlage, die Entscheidung des Verwaltungs- gerichtshofes, betrifft die Defi - nition des Gewerbes. Hier heißt es, dass eine Vermietung auf E-Commerce, die außerhalb der eigenen Homepage pas- siert, gewerblich ist. Zudem wurde darin auch entschie- den, die kleineren Dienstleis- tungen wie WLan, Bettwäsche oder einen Reinigungsservice am Ende anzubieten, als ge- werblich zu sehen ist. Das be- trifft somit alle Wohnungen, die beispielsweise auf AirBnB angeboten werden. Sanktionsmöglichkeiten für G emeinden Halten sich die Vermieter nicht an diese Baubewilligung oder verstoßen dagegen, kann der Bürgermeister ein Nutzungsver- bot für die b etroff ene Wohnung aussprechen. In weiterer Folge sind auch Klagen möglich. „ Die Strafen wurden hier drastisch erhöht und sind jetzt im fünf- stelligen Euro-Bereich“, weiß WK-Obmann Mario Gerber. Handhabe gegen illegale Freizeitwohnsitze Auch die illegalen Freizeit- wohnsitze sollen künft ig bes- ser zu erkennen sein. Bei einem konkreten Verdacht können Gemeinden mit der Geset- zesänderung die D aten von Versorgungsbetrieben, bei- spielsweise Wasser- und Strom- verbrauch, anfordern, um her- auszufi nden, ob eine Wohnung als illegaler Freizeitwohnsitz ge- nutzt wird. Auch die Behörden untereinander sollen nach der Gesetzesänderung D aten aus- tauschen können, wenn der Verdacht auf eine illegale Nut- zung besteht. Elisabeth M. Pöll Der Tiroler Landtag verschärfte die Gesetze für Onlinebuchungsplattformen wie zum Beispiel AirBnB.
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