Kitzbüheler Anzeiger

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2 Aktuell Ausgabe 52 Das Abfeuern von Raketen und Böllern ist im Ortsgebiet verboten – Empindliche Geldstrafen Raketenhagel mit Beschränkung Nicht nur in der Silvester- nacht, sondern zuneh- mend auch an den Tagen davor und danach, knallen die Feuerwerkskörper. Zum Unmut vieler, die über Lärmbelästigung klagen. Kitzbühel | 26 Feuerwerke der Kategorie 3 (mittel) und vier (groß) h at die BH Kitzbü- hel rund um den Jahreswech- sel im Bezirk bewilligt (Stand 20. Dezember 2012). Darun- ter fallen vor allem Pyrotech- nikshows, die Tourismusver- bände oder Gemeinden für Bevölkerung und Gäste or- ganisieren, aber auch private Großfeuerwerke, erläutert Referatsleiter Franz Über- all gegenüber dem Kitzbühe- ler Anzeiger. Eine gesetzliche Handhabe zur Verhinderung derartiger Spektakel gebe es nicht, heißt e s seitens der Be- hörde. S ofern die gesetzlichen Aulagen eingehalten werden, sei das Feuerwerk zu geneh- migen, das sei so im Pyrotech- nikgesetz geregelt. Wenn in der Silvesternacht traditionsgemäß die Böl- ler und Raketen knallen, um das Neue Jahr willkommen zu heißen, ist nicht jeder in der Bevölkerung darüber erfreut. Herwig Neumayer aus Reith weist in einem Leserbrief da- rauf hin, dass verängstigte Haustiere und Wildtiere, die Nachbarn, kranke Menschen und Kinder darunter leiden und es jedem danken, der auf das Abschießen von Raketen verzichtet. „Und“, so N eumayr weiter, „auch der Bauer dankt es, wenn er dann im April nicht den ganzen Dreck aus den Feldern sammeln muss“. So ganz nach Lust und Laune darf man die Rake- ten allerdings auch zur Jah- reswende nicht abschießen: Für das Abfeuern von nicht bewilligungsplichtigen Feu- erwerkskörpern (Kategorie 1 und 2) gibt es gesetzliche Be- schränkungen. Überall: „Im Ortsgebiet ist das Abfeuern von pyrotechnischen Gegen- ständen a ller Art verboten.“ Verstöße können bis zu 2.300 Euro kosten Die Landespolizei habe in einem Schreiben bereits alle Bürgermeister darauf hin- gewiesen, ein erhöhtes Au- genmerk auf die Einhaltung dieses Verbots zu richten, be- tont Überall. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss mit empindlichen Geld- strafen rechnen. Das Aus- maß kann bis zu 2.300 Euro betragen. Der Bezirk Kitzbühel ist bekanntlich nicht nur in der Silvesternacht, sondern das ganze Jahr über v on der Pro- blematik betrofen. Im ab- gelaufenen Jahr wurden bei der Bezirkshauptmannschat rund 60 Großfeuerwerke an- gemeldet und bewilligt. Mehr als die Hälte d avon hat rund um den Jahreswechsel den Himmel erleuchtet, der Rest wurde in den Sommermo- naten in die Lut geballert. Der Schwerpunkt des Rake- tenhagels liegt freilich das ganze Jahr über in Kitzbü- hel, wo sich prominente Gä- ste mit Pyrotechnikshows den Abend oder private Geburts- tagsfeiern verschönern l assen. Eine gesetzliche Handhabe zur Verhinderung derartiger Spektakel gibt es trotz Be- schwerdelut nicht, sagt Über- all und verweist wiederum auf das Pyrotechnikgesetz. Die derzeit einzige Be- schränkung i st temporär: Die Bürgermeister im Bezirk ha- ben sich darauf geeinigt, dass außerhalb der Silvesternacht nach 22 Uhr keine Raketen mehr abgeschossen werden dürfen. Überall: „Wir weisen außerdem jeden Antragstel- ler darauf hin, dass sich das Verständnis in der Bevölke- rung für derartige Pyrotech- nikshows überaus in G renzen hält.“ Alexandra Fusser Feuerwerke in der Silvesternacht sind Einheimischen und Gästen willkommen. Aber nicht jeder erfreut sich an dem Raketenhagel, viele Menschen leiden auch darunter. Foto: Albin Niederstrasser Rücksicht statt Verzicht Böller und R aketen gehören zu Silvester wie die Butter aufs Brot. Eigentlich ist ein Jahreswechsel ohne Feuer- werk kaum vorstellbar. Es ist Tradition und deshalb liegt die Toleranzgrenze in der Bevölkerung d afür s ehr hoch. Empörung und Ab- lehnung gibt es nur dann, wenn die Knallereien Über- hand nehmen, und auch an den Tagen vor und nach dem 31. Dezember Feuer- werkskörper abgefeuert werden. Doch auch hier gilt: Mit einer bisserl Rück- sichtnahme haben auch die Raketen Platz und jeder ist zufrieden. ali
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