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Kitzbüheler Anzeiger

Eine Anpassung kommt

Bevor die Steuerreform mit 1. Jänner 2016 in Kraft tritt kommt es noch zu einer Anpassung der Grunderwerbssteuer im Falle einer Übergabe oder Vererbung.

Bezirk | Die angekündigte Steuerreform sorgte vor allem mit der Grunderwerbssteuer für großen Unmut in der Bevölkerung. „Die reformierte Grund­erwerbssteuer bei einer Übergabe oder Vererbung ist nicht nur ein reines Kitzbüheler Problem, es betrifft auch andere Regionen“, erzählt Nationalrat Josef Lettenbichler. Bevor das Gesetz verabschiedet wird, kommt es aber noch zu Anpassungen.

Angedacht sind nun drei Möglichkeiten um die Höhe der Grunderwerbssteuer für die zu erbende Liegenschaft zu ermitteln. Es kann der Immobilienpreisspiegel, der für jeden Bezirk einen Richtwert vorgibt, herangezogen werden oder ein eigens erstelltes Gutachten. Als dritte Möglichkeit kommt die Berechnung aus Boden- und Gebäudewert mit einem Multiplikator, der je nach Gemeinde festgelegt wird, in Frage. Diese Berechnung würde vom Finanzamt aus erfolgen. Die günstigste der drei Möglichkeiten wird schließlich für die Berechnung der Steuer herangezogen.

„Die Eckpunkte für die Anpassung stehen, es gilt nun die Verordnung auszuarbeiten. Damit kommt man von Dimensionen in der Höhe von 50.000 bis 60.000 Euro weg“, erklärt Lettenbichler.

Es ist zwar schon wesentlich entschärft worden, aber wir Bürgermeister hätten uns eine Obergrenze von 10.000 Euro bei Übergaben oder Vererbungen gewünscht“, erklärt Brixens Bürgermeister Ernst Huber.
E. M. Pöll

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