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11. Dezember 2022
aktualisiert: 07.12.22, 09:36 Uhr

Aktion „Mach dich sichtbar“

Leider ereignen sich immer wieder Schutzweg-Unfälle mit Kindern.

Innsbruck | Der Gesetzgeber nimmt Kinder daher explizit vom Vertrauensgrundsatz aus. Kann ein Fahrzeuglenker erkennen, dass Kinder einzeln oder in Gruppen – auch wenn sie von Erwachsenen begleitet werden – die Fahrbahn überqueren oder überqueren wollen, muss er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglichen und anhalten. Also bereits dann, wenn die Kinder noch am Gehsteig stehen und über die Fahrbahn gehen wollen.

Kinder haben immer Vorrang
Daher: Geschwindigkeit verringern und bremsbereit fahren – vor allem vor Schulwegen und Schutzwegen, auch vor den unsichtbaren.
Dunkel gekleidete Fußgänger können bei schlechter Sicht im Abblendlicht vom Autofahrer erst aus 30 bis 40 Metern Entfernung wahrgenommen werden, ein Fußgänger mit reflektierender Kleidung hingegen schon aus einer Entfernung von 130 bis 150 Metern.
Die gelbe Sicherheitsweste, reflektierende Arm- bzw. Fußbänder, aber auch reflektierende, helle Kleidung, schützen Erwachsene und Kinder auf der Straße.

„Bitte ziehen sie sich, ihren Kindern und Schülern die gelben Sicherheitswesten oder helle reflektierende Kleidung an. Wir Erwachsene haben eine Vorbildwirkung zu erfüllen“, so der dringende Aufruf des Vereins Sicheres Tirol an alle Eltern, Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen.

Bild: Helfen sie, durch die Aktion „Mach dich sichtbar“, die Unfälle im Straßenverkehr zu verhindern. Foto: Sicheres Tirol

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