
12 Jahre Haft wegen versuchten Mordes - nicht rechtskräftig
Es war eine Bluttat, die in Kitzbühel für großes Aufsehen sorgte. Im Juni des Vorjahres soll eine 22-jährige Deutsche ihre schlafende Mutter attackiert haben. Das Drama spielte sich in einem Mehrfamilienhaus in Kitzbühel ab.
Am Montag musste sich die junge Frau vor einem Schöffengericht am Landesgericht Innsbruck verantworten. Wie der Leiter der Medienstelle, Richter Hansjörg Mayr, informierte, soll die Angeklagte ihre schlafende Mutter mit einem Hammer angegriffen haben.
Die Mutter erwachte während der Tat und konnte auf die Toilette flüchten, wo sie sich einsperrte. Währenddessen verließ die Tochter die Wohnung und stellte sich der Polizei. Die Mutter erlitt drei Rissquetschwunden, die jedoch nicht lebensgefährlich waren.
Laut dem im Ermittlungsverfahren eingeholten psychiatrischen Sachverständigengutachten leidet die Angeklagte an einer nachhaltigen und schwerwiegenden psychischen Störung. Sie war zum Tatzeitpunkt dennoch – wenn auch eingeschränkt – zurechnungsfähig.
Da die Gefahr besteht, dass sie unter dem Einfluss dieser Störung erneut eine Straftat mit schweren Folgen begehen könnte, beantragte die Staatsanwaltschaft neben einer Bestrafung auch die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Die Geschworenen entschieden einstimmig, nicht rechtskräftig auf versuchten Mord. 12 Jahre Haft ergingen. Wegen weiter andauernder Gefährlichkeit gegenüber der Mutter sowie zu Therapiezwecken wird die Haftzeit vorab in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung verbüßt.