Kitzbüheler Anzeiger

Westendorf

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September 2017 5 Th ema Klachlsuppe, Kürbissuppe, Backhendl, Sterz, frischer Sturm, steirische Tröpferl ... Freitag, 29. September 2017 „d`Lond Jaga“ - die legendäre Musikgruppe aus Lofer Freitag, 6. Oktober 2017 TMP „tyrolmusicproject“ - musikalischer Farbtopf aus dem Unterland Mittwoch, 11. Oktober 2017 „Aniada a Noar“ - die Steirische Kultband Samstag, 21. Oktober 2017 „Citoller Tanzgeiger“ aus der Steiermark & „Kerschhagglmoos Buam“ aus Oberndorf Musikbeginn: ca. 19:30 Uhr Warme Küche: 12:00 - 14:00 Uhr und 18:00 - 21:30 Uhr Steirische Jaus’n: 14:00 - 18:00 Uhr Bitte reservieren Sie Ihren Tisch! Geschlossene Gesellschaft: 23.09.2017 HOTEL PENZINGHOF • WIRTSHAUS • LAVENDEL SPA • FERIENWOHNUNGEN Penzinghof Lindner e.U. • Christine Lindner • Penzingweg 14, 6372 Oberndorf T: 0043 (0)5352 629 05 • info@penzinghof.at • penzinghof.at 33. STEIRISCHE WOCHEN vom 16. September bis 22. Oktober 2017 BUSCHENSCHANKBUFFET Jeden Dienstag echt steirisches Buschenschankbuffet von 14:30 bis 17:00 dazu gibt`s a Glaserl Sturm gratis! Alles inklusive - € 12,90 pro Person • Kinder: unter 7 Jahren • unmündige Minder- jährige: vom 7. bis zum vollendeten 14. Lebens- jahr • mündige Minderjähri- ge: ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 18. • Volljährige: ab 18 Jahre Mit dem Alter steigt die Geschäftsfähigkeit. Kin- der dürfen keine Geschäfte abschließen, sie benötigen dafür ihre Eltern. Ausge- nommen sind Kleinigkeiten, so genannte Taschengeld- geschäfte, wie der Kauf ei- ner Jause oder eines Comic- Heftes. Ähnliches gilt für die Altersgruppe 7 bis 14 (unmündige Minderjährige). Als Beispiele für typische Rechtsgeschäfte, die in diesem Alter zulässig sind, können der Kauf einer Kinokarte, einer CD oder eines Buches gelten. Größere Anschaffungen bedürfen wieder der Zustimmung der Eltern. Diese können auch nachträglich zustimmen, nachdem der Kauf bereits erfolgt ist. Mündige Minderjährige, also Jugendliche zwischen 14 und 18, verfügen schon über mehr Spielraum. Sie können ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters über Geldgeschenke, T a- schengeld und über eigenes Einkommen verfügen. Letzteres kann aus einem Ferialjob oder aus der Lehr- lingsentschädigung stam- men. Aber: Menschen dieser Al- tersgruppe dürfen eben nur so weit über ihr Geld ver- fügen, als sie damit nicht „die Befriedigung ihrer Le- bensbedürfnisse gefährden“. Übersetzt ins Alltags- Abenteuern ist auch diese Altersgruppe zu schützen. Kaufverträge für teure An- schaffungen können, wie beim eingangs geschilderten Computerkauf, rechtsun- wirksam sein. Eltern haften übrigens nicht für Schulden ihrer minder- jährigen Kinder, außer sie haben sich ausdrücklich dazu bereit erklärt. Fehlen noch die Volljähri- gen. Diese sind mit ihren 18 Jahren wie Erwachsene voll geschäftsfähig. Sie können Verträge abschließen und sind selbst verantwortlich. Heutzutage wird oft bar- geldlos und online einge- kauft. Dabei gelten diesel- ben Regeln. Mit dem Ja der Eltern sind solche Geschäfte möglich, ohne Zustimmung aber nur so weit, als sich Ju- Gefahr bringen. Quelle: TT Symbolfoto: pixabay
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