Kitzbüheler Anzeiger

Waidring

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Waidring konkret 5 Frühjahr 2022 Seit 01.01.2022 neue Öffnungszeiten Recyclinghof W aidring Montag von 16.30 - 18.30 Uhr (bei Feiertag Ausweichtermin Dienstag) Freitag von 13.00 - 16.00 Uhr Illegale Müllablagerung Immer wieder wird Müll aller Art illegal in der Natur entsorgt - wie das Foto eines entsorgten Autoreifens zeigt - Dies ist nicht zulässig! Wir bitten alle Gemeindebürger/innen im Sinne einer sauberen Umwelt dies zu beachten. Foto: Gemeinde Waidring Entsorgung von Hundekot Leider werden fast überall „Hundeexkremente“ vor gefunden. Gemäß der Verordnung der Gemeinde Waidring über die Entfernung von Hundekot sind die Hundehalter/innen verpflichtet, die durch ihre Hunde auf fremden Grundstücken verursachten V erunreinigungen (Hundekot) sofort zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies gilt insbesondere für alle öffentlichen Plätze, Straßen und Wege, Wander-/ Radwege sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Sinne eines sauberen Ortsbildes wurden deshalb an stark frequentierten Stellen Bio-Bello Gassi Stationen aufgestellt. Alle Hundebesitzer/innen werden dringend aufgefordert, das Angebot der „Bio-Bello-Gassi Stationen“ zu nützen und den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen. Es kann nicht angehen, dass auf Wanderwegen, speziell auf den Achendammwegen alle 10 Meter Hundekot liegt. Zudem werden - völlig unverständlich - immer wieder volle Hundekotsäcke in Feldern und auf Sträuchern aufgefunden. Es gilt die geltenden Regeln einzuhalten, um ein gemeinsames Miteinander und Nebeneinander von Hundeliebhabern und Benützern von öffentlichen Straßen, W egen und Plätzen zu erreichen. Darüber hinaus wird auf die Bestimmung des § 1 der Gemeinde- verordnung „Leinenpflicht für Hunde“ hingewiesen; Hunde sind im Gemeindegebiet Waidring außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundstücken an der Leine zu führen. Informationen des Umweltreferates
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