Kitzbüheler Anzeiger

Waidring

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Waidring konkret 4 Herbst 2021 Für das Gemeinde-Baulandmodell „Fischerfeld“, wo die Wohnraumschaffung über den Kauf von preisgünstigen Baugründen direkt über die Gemeinde abgewickelt wird, sind derzeit die Raumordnungspläne in Ausarbeitung. Parallel erfolgt die Ausschreibung der erforderlichen Aufschließungsplanungen und -arbeiten für Verkehrserschließung, W asserversorgung und Abwasserentsorgung. Auf Basis der Raumordnungs- und Aufschließungspläne kann dann die Anordnung und Aufteilung der jeweiligen Bauplätze vorgenommen werden. Mit dem Wohnprojekt Dorfstraße wird das Angebot für leistbares Wohnen erweitert Foto: Gemeinde Waidring Bauansuchen und Bauverfahren Durch die ungebrochen starke Bautätigkeit sind in der Gemeinde viele Bauverfahren zu bearbeiten. Die Baueingaben werden durchwegs sehr kurzfristig eingereicht und sollen dann meistens umgehend abgewickelt werden. Obwohl die Baubehörde und das Bauamt für eine rasche Erledigung bemüht sind, ergeben sich trotzdem V erzögerungen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen bspw. im Hinblick auf die Flächenwidmung, das Fehlen eines Bebauungsplanes, erforderliche Grundstücksvermessungen und/oder zu geringe Grenzabstände, aus brandschutztechnischen Belangen und dgl. nicht gegeben sind. Es ist daher erforderlich, dass sich Bauwerber und Planer vor Planungsbeginn über die notwendigen V oraussetzungen und Unterlagen abstimmen, speziell dahingehend, ob das zu bebauende Grundstück über eine rechtlich gesicherte Zufahrt verfügt, eine einheitliche Widmung aufweist, ob bereits ein Bebauungsplan besteht oder möglicherweise erst erlassen werden muss, ob in den Gefahrenzonenplänen Beschränkungen enthalten sind und dgl. mehr. Die Behörde muss dann in der Regel noch alle notwendigen Gutachten und Stellungnahmen bspw. in Bezug auf Gefahrenzonen, Brandschutz und dgl. mehr einholen, was eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Für den Fall, dass ein Baugrundstück keine einheitliche W idmung aufweist oder ein Bebauungsplan notwendig ist und diese Voraussetzungen erst geschaffen werden müssen, kann dies sogar eine V erzögerung von mehreren Monaten ergeben. Es ergeht die dringende Empfehlung an Bauwerber und Planer, sich bereits im Vorfeld einer Projektierung mit all diesen Fragen und Themen auseinanderzusetzen, damit von Gemeindeseite die Verfahren effizient und so rasch als möglich abgewickelt werden können. Wenn Verzögerungen im Bewilligungsverfahren kritisiert werden, liegt das in der Regel nicht an der Behörde, sondern ist meistens auf fehlende rechtliche Voraussetzungen oder ausständige Unterlagen und dgl. mehr zurückzuführen. Bei allen Bauansuchen, die den Vorgaben und Bestimmungen entsprechen, kann den Bauwerbern eine rasche Erledigung zugesichert werden. Tempo 30 im Ortszentrum Tempo 50 im Ortsgebiet In letzter Zeit häufen sich V orsprachen und Meldungen hinsichtlich Überschreitungen der zulässigen Fahrgeschwindigkeiten sowohl auf der Dorfstraße als auch Pillersee-Landesstraße. Während im Bereich innerhalb der Ortstafeln ein generelles Limit von 50 km/h besteht, ist im unmittelbaren Zentrumsbereich vom Haus „Lugmair“ bis zur Pillersee-Kreuzung ein Höchsttempo von 30 km/h verordnet. Von Gemeindeseite wurde die Initiative ergriffen, den Tempo 30-Bereich aus Gründen der Sicherheit und V erkehrsberuhigung auch auf die Sonnwend- und Pillerseestraße zu erweitern. Dazu wurde nun ein entsprechendes verkehrstechnisches Gutachten beauftragt; wenn dieses Gutachten vorliegt, kann mit dem für Landesstraßen zuständigen Baubezirksamt Kufstein geklärt werden, ob seitens der Landesstraßenverwaltung einer Geschwindigkeitsreduktion zugestimmt wird. Entgegen gelegentlich vertretener Meinung hat die Gemeinde außerhalb von Gemeindestraßen keine Befugnisse, Fahrverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder dgl. zu erlassen. Generell ergeht im Interesse der Anrainer, Radfahrer und Fußgänger der Appell an die Verkehrsteilnehmer, besonders im Ortsgebiet die zulässigen Fahrgeschwindigkeiten im Interesse der Sicherheit und Beruhigung bestmöglich einzuhalten – vielen Dank dafür! Auch im Hinblick auf den Schulbeginn und einhergehenden verstärkten Präsenz von Kindern im Straßenbereich wird um besondere Vorsicht ersucht! Die Gemeinde appelliert an die Einhaltung der zulässigen Höchst- geschwindigkeiten Foto: Gemeinde Waidring
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