Kitzbüheler Anzeiger

Waidring

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Waidring konkret 4 Frühjahr 2021 Schwerpunkte 2021 Neben den breit gefächerten Maßnahmen auf dem Infrastruktursektor bildet der fixierte Grundkauf samt der Erschließungsmaßnahmen für „leistbares Wohnen“ einen wesentlichen Schwerpunkt. Ein weiterer Themenbereich ist das Projekt „Zentrumsparkplatz“. Nachdem nicht zu erwarten ist, dass der Autoverkehr weniger wird, soll ein Konzept für eine langfristige Lösung der örtlichen Parkplatzsituation entwickelt werden. Gerade die vorhergehenden Wintersaisonen haben gezeigt, dass wir mit dem vorhandenen Angebot den Bedarf nur mehr sehr schwer abdecken können und V erbesserungsbedarf besteht. Für den hoffentlich bald möglichen Baubeginn für das Hochwasserschutzprojekt ist die finale Abwicklung der vertraglich bereits fixierten Grundbeschaffungen budgetiert. In diesem Zusammenhang sind auch die Vorarbeiten für die Errichtung eines Radweg-Teilstückes von der Schöttlbrücke bis auf Höhe der Einfahrt zum alten Sportplatz mit einem ersten Teilbetrag budgetiert, die Ausführung muss jedoch auf die Hochwasserschutzmaßnahmen abgestimmt werden. Hier gilt es nun, die Grundverhandlungen abzuwickeln und bei positivem Abschluss möglichst rasch ein baureifes Projekt auszuarbeiten. Auf dem Sektor der Kinderbetreuung verzeichnen unsere Einrichtungen einen regen Zulauf. Durch die bewährten Baulandmodelle schaffen wir vielen jungen Familien die Möglichkeit, in W aidring sesshaft zu bleiben, was sich natürlich auf die Nachfrage nach Kinderbetreuung auswirkt. Damit der Bedarf auch weiterhin bestmöglich abgedeckt werden kann, soll für die nähere Zukunft ein Erweiterungskonzept ausgearbeitet werden, damit man rechtzeitig auf eine gesteigerte Nachfrage reagieren kann. Die laufenden Förderungen für Sport, Kultur, Sozialeinrichtungen, die Waidringer Vereine sowie für touristische und wirtschaftliche Belange und die Landwirtschaftsförderung konnten im bisherigen Umfang budgetiert werden. Hier sind gerade in einer für den Tourismus sehr schwierigen Phase. Die Zuschüsse für den gesamten Tourismussektor mit den Beiträgen bspw. für den Hausberglift, die Kostenbeteiligung für die Spielenacht und den Mitteln für die touristische Infrastruktur mit insgesamt ca. 140.000 Euro sind wichtige und ansehnliche Gemeindebeiträge. Der jährliche Schuldendienst für die Rückzahlung und V erzinsung der laufenden Darlehen bspw. für die V olksschule, Grundkäufe, W asser-, Kanal- und Straßenbauten beläuft sich auf ca. 303.000 Euro und wird aus dem laufenden Budget bestritten. Darüber hinaus enthält das Budget 2021 die benötigten Mittel für die Bereiche Gesundheit und Soziales mit den Transferzahlungen an die jeweiligen Einrichtungen wie Krankenhaus, Sozialsprengel, die Mittel für die Feuerwehr, die Maßnahmen auf dem Straßensektor, W asser- und Kanalbauten und vieles andere mehr, womit alle Bereiche der Daseinsvorsorge abgedeckt werden. Steuern und Gebühren Die Steuern und Gebühren wurden lediglich an die jährlichen Indexerhöhungen angepasst, um die allgemeinen Kostensteigerungen soweit als möglich abzufedern. Nur bei der Müllabfuhr war der T arif auf Grund der vom Abfallwirtschaftsverband bereits im Jahre 2020 getätigten Erhöhung der Entsorgungsgebühr moderat anzupassen. Gerade in der momentanen Situation ist es unser Bestreben, die Bürgerinnen und Bürger nicht mit zusätzlichen Kostensteigerungen zu belasten. An-/Abmeldungen nach Meldegesetz Auf Grund der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verfügten zeitweiligen Reisebeschränkungen mussten Einreisende an den Grenzen eine Meldebestätigung oder einen sonstigen Nachweis über den Bestand eines Wohnsitzes erbringen. Dabei hat sich bspw. herausgestellt, dass Personen trotz gelegentlichem oder auch regelmäßigem Aufenthalt in Waidring entweder gar nicht angemeldet waren oder die Meldung nicht den tatsächlichen Wohnsitzverhältnissen (Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz) entsprochen hat. Der Hauptwohnsitz einer Person ist jener Ort, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen gilt und unter anderem auf die Aufenthaltsdauer am Wohnsitz abstellt. Unterbliebene Anmeldungen und ebenso auch unterlassene Abmeldungen widersprechen aber nicht nur dem Meldegesetz, dies hat auch nachteilige finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde. So erfolgt die Berechnung der Abgabenertragsanteile, die einen wesentlichen Teil der Einnahmen der Gemeinde darstellen, nach der Wohnbevölkerung und hier wieder nach der Anzahl der Hauptwohnsitze. Für Bewohner, die nicht mit der richtigen Wohnsitzqualität angemeldet sind, erhält die Gemeinde daher auch keine Zahlungen aus diesen gemeinschaftlichen Steuermitteln. Mit der gesetzlich erforderlichen Überprüfung von Freizeitwohnsitzen muss auf Grund der gewonnenen Erfahrungen daher auch künftig verstärkt die Zuordnung nach Haupt- und Die Gemeinde Waidring sichert Kinderbetreuung für Zukunft ab Fotos: Gemeinde Waidring
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