Kitzbüheler Anzeiger

Waidring

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Waidring konkret 3 Winter 2019/2020 Die dynamische Entwicklung unserer Gemeinde hat sich auch im heurigen Jahr fortgesetzt, umfangreiche Investitionen sowohl durch die Gemeinde als auch Private und Unternehmen bestätigen diesen T rend eindrucksvoll. Auf dem touristischen Sektor sind erfreuliche Steigerungen zu beobachten, ebenso verzeichnen Gewerbe und Handwerk eine sehr gute Auslastung. Die Bautätigkeit ist trotz ständig steigender Grundstückspreise nach wie vor ungebrochen. Dies hat einerseits positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und auf die Beschäftigungslage in unserer Gemeinde. Andererseits ist diese Entwicklung mit großen Herausforderungen verbunden, sei es in der Verknappung von Grund und Boden für künftige Baumaßnahmen, die damit zusammenhängende V orsorge vor Naturgefahren und vieles andere mehr. Die Gemeinde ist sich dieser Aufgaben bewusst und trägt den V eränderungsprozessen mit den notwendigen Maßnahmen Rechnung. Freizeitwohnsitzabgabe in Tirol Der Tiroler Landtag hat heuer die Einführung einer sog. „Freizeitwohnsitzabgabe“ beschlossen. Ein Aspekt dieser neuen Abgabe ist darin gelegen, dass Freizeitwohnsitze bei der Verteilung der Abgabenertragsanteile des Bundes nicht berücksichtigt werden und die Gemeinden daraus keine Einnahmen lukrieren. Andererseits entstehen den Gemeinden durch Freizeitwohnsitze Kosten. Die Freizeitwohnsitzabgabe ist von den Gemeinden verpflichtend einzuheben und soll zur Abdeckung der damit verbundenen Aufwendungen beitragen. Die Abgabepflicht trifft alle jene Unterkünfte (Häuser, W ohnungen), die als Freizeitwohnsitz verwendet werden können und als solche genutzt werden. Die Abgabe ist grundsätzlich vom Eigentümer des Grundstückes, auf dem sich der Freizeitwohnsitz befindet, zu entrichten. Wenn ein Freizeitwohnsitz von einem Mieter oder Pächter genutzt wird und ein diesbzl. Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr abgeschlossen ist, trifft die Abgabepflicht den Mieter oder Pächter. Auf Basis des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes hat der Gemeinderat kürzlich die Höhe der jährlichen Abgabe nach der entsprechenden Nutzflächenstaffelung festgesetzt. Wohnnutzfläche bis 30 m² € 168,00 über 30 bis 60 m² € 336,00 über 60 bis 90 m² € 490,00 über 90 bis 150 m² € 700,00 über 150 bis 200 m² € 980,00 über 200 bis 250 m 2 € 1.260,00 über 250 m² € 1.540,00 Die Freizeitwohnsitzabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe, das heißt, dass der/die Abgabepflichtige diese selbst zu berechnen und bis 30. April eines jeden Jahres (erstmals am 30.4.2020) an die Gemeinde zu entrichten hat. Die Nutzfläche des W ohnsitzes ergibt sich aus dem Bescheid über die erfolgte Anmeldung eines Freizeitwohnsitzes, daraus errechnet sich die Höhe der Abgabe. Die Nutzfläche kann auch bei der Gemeinde angefragt werden. Parallel dazu sind die Gemeinden angehalten, das Vorhandensein „nicht angemeldeter“ Freizweitwohnsitze zu überprüfen. Die Verwendung eines nicht rechtmäßig festgestellten Freizeitwohnsitzes kann abgesehen von der zu verhängenden Strafe in weiterer Folge bis zur Benützungsuntersagung einer solchen Unterkunft führen. Eine nachträgliche Genehmigung ist zudem ausgeschlossen, nachdem die Freizeitwohnsitzquote in unserer Gemeinde bereits den maßgeblichen Anteil von 8 % übersteigt. Dazu sind nun Erhebungs- und Umsetzungskriterien in Ausarbeitung, die als Grundlage für die weiteren Verfahren herangezogen werden. Abschluss Straßenbauarbeiten Die Straßenbauten sowohl im Bereich der Gemeindestraße „Dorfstraße“ als auch der Landesstraße im Ortsteil „Unterwasser“ sind endgültig fertig gestellt. Diese Ortseinfahrten bieten nun einen optisch einladenden Eindruck unserer Gemeinde und stellen eine Bereicherung für das Ortsbild dar. Die vielen positiven Rückmeldungen bestätigen die gute Projektsplanung und bauliche Umsetzung. Bei der Dorfstraße konnten die Baukosten nicht nur eingehalten, sondern unterschritten werden. Im Bereich der Landesstraße in Unterwasser hat die Gemeinde für die Kosten der Gehsteigasphaltierung und der Straßenentwässerung aufzukommen. Hier sind durch die notwendig gewordene Erneuerung der Entwässerung Zusatzkosten von ca. 130.000,- € entstanden, die nicht im Budget vorgesehen waren und außertourlich finanziert werden müssen. Ein ständiges und viel diskutiertes Thema ist die Fahrgeschwindigkeit bei allen Ortseinfahrten – Dorfstraße, Unterwasser und Pillerseestraße. Hier werden wir regelmäßig von den Anrainern kontaktiert, die die Nichteinhaltung der einzuhaltenden Fahrgeschwindigkeit von 50 bzw. 30 km/h im Ortszentrum urgieren. Wir appellieren an die Verkehrsteilnehmer/innen, die geltenden Limits einzuhalten und so Rücksicht sowohl auf die übrigen Straßenbenützer wie Radfahrer und Fußgänger aber auch auf die Anrainer zu nehmen. Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen sind dazu sehr hilfreich, zu einer besseren Bewusstseinsbildung beizutragen. Verschönerung Friedhof Foto: Gemeinde Waidring Rechtzeitig auf Allerheiligen hin konnten die Arbeiten zum Niveauausgleich und Anhebung der Gräber samt Errichtung neuer Urnengräber im kleinen Friedhof abgeschlossen werden. Die DER BÜRGER- MEISTER INFORMIERT
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