Kitzbüheler Anzeiger

Waidring

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Waidring konkret 4 Winter 2018/2019 Damit kann ein ganz wesentliches Anliegen der Gemeindeführung realisiert werden, dass auch unsere älteren Gemeindebürger möglichst lange in vertrauter Umgebung in der eigenen Gemeinde leben und wohnen können. In dieser Hinsicht bedarf es in Zukunft weiterer Maßnahmen, die dem fortschreitenden gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen. Unabhängig davon wird zur Bereitstellung von Baugrundstücken auch laufend an weiteren Baulandmodellen gearbeitet, damit Gemeindebürgern auch weiterhin die Schaffung von Eigentum zu leistbaren Grundpreisen ermöglicht wird. Neuregelung der Spargeschenk- und Müllgutscheine Die Gemeinde Waidring gewährt Eltern anlässlich der Geburt eines Kindes ein Geschenk in Form eines Sparbuches im Wert von 75 Euro. Darüber hinaus werden sowohl zum ersten als auch zweiten Geburtstag des Kindes als Beitrag zur Abdeckung des erhöhten Müllaufkommens (Babywindeln) Rückerstattungen in der Höhe von jeweils 30 Euro gewährt. Voraussetzung ist jeweils ein mindestens 2jähriger Hauptwohnsitz eines Elternteiles in der Gemeinde. Bisher wurden die Gutscheine zum entsprechenden Zeitpunkt an die Eltern übermittelt. Dies ist auf Grund neuer datenschutzrechtlicher Bestimmungen jedoch nicht mehr zulässig. Die notwendig gewordene Neuregelung sieht vor, dass die Eltern nach Geburt des Kindes künftig den Spargeschenkgutschein direkt im Gemeindeamt Waidring abholen und diesen dann beim Bankinstitut einlösen. Ebenso können die „Müll-Gutscheine“ beim 1. und 2. Geburtstag des Kindes im Gemeindeamt bezogen und dann bei der Bank gutgeschrieben werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab 1. Juni 2018. Die Eltern werden eingeladen, die Gutscheine anlässlich der Geburt bzw. 1. und 2. Geburtstag des Kindes beim Gemeindeamt direkt abzuholen. Wir sind uns bewusst, dass dies einen Mehraufwand bedeutet, eine andere Regelung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Goldene und Diamantene Hochzeiten Das Land Tirol gewährt aus Anlass der Goldenen und Diamantenen Hochzeit eine Jubiläumsgabe. Auch hier darf aus Gründen des Datenschutzes von der Gemeinde keine aktive Verständigung an die Jubelpaare erfolgen. Die Hochzeitsjubilare werden gebeten, den Antrag nach dem Datum des Hochzeitsjubiläums von sich aus im Gemeindeamt W aidring zu stellen, damit dieser dann für die Gewährung der Jubiläumsgabe weitergeleitet werden kann. Die Antragsteller werden im Gemeindeamt bei den Antragsformalitäten unterstützt. Anmeldung Handy-Signatur im Gemeindeamt Die Gemeinde arbeitet laufend an der Verbesserung des Serviceangebotes für die Gemeindebürger. In diesem Rahmen besteht ab sofort die Möglichkeit, im Gemeindeamt W aidring die Handy- Signatur freizuschalten. Die Handy-Signatur dient als Ausweis im Internet (eindeutige elektronische Identifikation), man kann damit eine qualifizierte elektronische Signatur abgeben. Man benötigt keine Karte und kein Kartenlesegerät – nur das Handy und das Passwort. Voraussetzungen für eine Handysignatur: 1) Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 2) Gültiger Lichtbildausweis 3) Eigenes Mobiltelefon (Nr. sollte bekannt sein) 4) Wahl des Signaturpasswortes (6-20stellig, Buchstaben, Ziffern, Sonderzeichen) und des Widerrufpasswortes (4-10stellig, Buchstaben, Ziffern) 5) Eintrag im ZMR oder ERnP 6) Persönliches Erscheinen im Gemeindeamt Die Signatur wird im Gemeindeamt aktiviert und kann dann sofort genutzt werden. Anwendungsmöglichkeiten der Handy-Signatur: - Volksbegehren - FinanzOnline - Help-Online Formulare - Kinderbetreuungsgelt Online - Studienbeihilfe – Antrag auf Gewährung - Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung - Meldebestätigung - Services der österr. Sozialversicherung - Dokumente online signieren - Elektronische Zustellung - Neues Pensionskonto - ELG Elektronische Gesundheitsakte Die Liste mit allen Anwendungen finden Sie unter: www.buergerkarte.at/anwendungen-handy Heizkostenzuschuss des Landes Das Land Tirol gewährt auch für die Heizperiode 2018/19 einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten. Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol, die folgende monatlichen Netto Einkommensgrenzen nicht übersteigen: Alleinstehende Personen € 890,- Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 1.360,- Zusätzlich für das erste und zweite Kind € 220,- Für weitere Personen im Haushalt bestehen ergänzende Regelungen. Der Heizkostenschuss beträgt € 225,- pro Haushalt. Die Antragsformulare liegen beim Gemeindeamt Waidring auf, Anträge können für das laufende Jahr noch bis 31. Dezember 2018 gestellt werden. Personen, die bereits im Vorjahr einen Heizkostenzuschuss bezogen haben, wurde das Antragsformular direkt vom Land übermittelt.
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