Kitzbüheler Anzeiger

Waidring

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Waidring konkret 5 Frühjahr 2018 Bücherei W aidring Kirchgasse 5 Tel. 05353 52 015 E-Mail: vbwaidring@aon.t www.waidring.bvoe.at Öffnungszeiten: Dienstag von 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag von 18.00 – 20.00 Uhr An Feiertagen geschlossen Entlehnungsgebühren für jeweils 3 W ochen: Buch Erwachsene € 0,70 Buch Jugend bis 16 Jahre € 0,40 Spiele für alle € 1,-- Jahresgebühren für Bücher: Erwachsene € 15,-- Jugend bis 16 Jahre € 8,-- Familien-Jahreskarte € 20,-- Auf Ihren geschätzten Besuch freut sich das Büchereiteam. WAIDRING IN BILDERN „Altes und Neues“ Interessantes Nachschlagewerk für Jung und Alt. Das Buch ist in der Gemeinde Waidring und der RaiffeisenBank St. Ulrich - Waidring zum Preis von EUR 45,00 erhältlich (Auszüge aus dem Buch im Künstlerfenster beim Tourismusverband)! Das besondere Geschenk! Dazu wurde mir mitgeteilt, dass die Tankstelle Waidring aus Kapazitätsgründen voraussichtlich noch im heurigen Jahr um zusätzliche Zapfsäulen erweitert werden soll und in dem Zuge eventuell auch eine Schnellladestation für E-Mobile errichtet werden könnte. Dies wird von Gemeindeseite weiterverfolgt und in der Verfahrens- abwicklung bestmöglich unterstützt, damit das Angebot für die Elektromobilität in dieser Hinsicht verbessert werden kann. Untersuchungspflicht für T rinkwasserversorgungsanlagen Die Abteilung Gesundheitsrecht der Tiroler Landesregierung hat um Weitergabe von Informationen im Zusammenhang mit der Untersuchungspflicht für T rinkwasserversorgungsanlagen nach dem Lebensmittelrecht ersucht. Die Trinkwasserverordnung sieht vor, dass Betreiber sowohl von öffentlichen als auch privaten Wasserversorgungsanlagen zumindest 1x jährlich Untersuchungen des Trinkwassers durchzuführen haben. Für die Prüfungen gibt es besondere Regelungen, im Zuge der Beprobung ist auch eine Überprüfung aller Anlagenteile einschließlich der W asserspende mit Fassungszone vorzunehmen. Die Gutachten über die durchgeführten Untersuchungen sind, in der Regel durch den Wasseruntersucher, dem Amt der Tiroler Landesregierung zu übermitteln. Die Untersuchung der gesamten Gemeindewasserversorgungsanlage erfolgt jährlich durch die von der Gemeinde beauftragte Untersuchungsstelle. Für die Durchführung der Untersuchung von privaten Anlagen und Wassergenossenschaften besteht die Möglichkeit, die Probenahme und Auswertung gemeinsam mit der Wasseruntersuchung der Gemeinde durchführen zu lassen. Bei Interesse wird um Kontaktaufnahme mit dem Gemeindeamt Waidring ersucht. Entsorgung von Hundekot Auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Gehsteigen und vor allem Geh- und Radwegen sowie auf landwirtschaftlichen Flächen werden immer wieder „Hundehaufen“ vorgefunden. Gemäß § 1 der Verordnung „Entfernung von Hundekot“ sind die Hundehalter verpflichtet, die durch ihre Hunde auf fremden Grundstücken verursachten Verunreinigungen (Hundekot) sofort zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies gilt insbesondere für alle öffentlichen Plätze, Straßen und Wege, Wanderwege und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinde W aidring sehr bemüht ist, ein sauberes Ortsbild zu bieten. Aus diesem Grund wurden an verschiedenen Stellen die „Bio-Bello Gassi-Stationen“ aufgestellt. Alle Hundebesitzer sind dringend aufgefordert, das Angebot der „Bio- Bello-Gassi Stationen“ zu nützen und den Hundekot zu entsorgen. Wir ersuchen nochmals alle HundebesitzerInnen, sich mit der Angelegenheit ernsthaft zu befassen und die geltenden Regeln einzuhalten um ein gemeinsames Miteinander und Nebeneinander von Hundeliebhabern und Benützern von öffentlichen Straßen, W egen und Plätzen zu erreichen. Information des Umweltreferates Problemstoffaktionstag: Am Freitag den 27. April 2018 findet von 14:00 bis 16:00 Uhr wieder der Problemstoffaktionstag inkl. Altkleidersammlung statt. Entsorgung Strauchschnitt: Ab Montag den 09. April 2018 ist die Kompostieranlage (Abwasserverband Waidring) wieder jeden Montag von 15:00 bis 17:00 Uhr und jeden Samstag von 09:30 bis 11:30 Uhr geöffnet.
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