Kitzbüheler Anzeiger

St. Ulrich am Pillersee

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Frühjahr 2018 Dorfzeitung 9 Kindergartengebühr monatlich/Kind € 45,00 weiteres Kind € 23,00 Kinderkrippe inkl. Jause monatlich 2 Vormittage je Woche 7.00 - 13.00 Uhr € 73,00 3 Vormittage je Woche 7.00 - 13.00 Uhr € 107,00 4 Vormittage je Woche 7.00 - 13.00 Uhr € 137,00 5 Vormittage je Woche 7.00 - 13.00 Uhr € 165,00 Montag bis Freitag ohne Mittagessen 12.00 - 14.00 Uhr (auch Kindergarten) € 7,00 Mittagessen je Essen € 2,50 ältere Kinder € 3,50 Mittagsbetreuung je Tag für Schulkinder 11:20 - 12:00 Uhr € 2,00 Nachmittagsbetreuung 14.00 - 17.00 Uhr 1 fixer Nachmittag je Woche € 41,00 je Monat 2 fixe Nachmittag je Woche € 57,00 je Monat 3 fixe Nachmittag je Woche € 72,00 je Monat 4 fixe Nachmittag je Woche € 88,00 je Monat felxibler Nachmittag weiteres Kind € 16,00 € 8,00 Ferienbetreuung halbtags 1. Kind weiteres Kind € 26,00 € 13,00 je Woche je Woche einzelne Tage (nur in dingenden Fällen) € 11,00 Schulautonome Tage Kindergartenkinder Schüler 7:30 - 12.00 Uhr € 0,00 € 5,00 Für 4- und 5-jährige Kinder (Stich- tag 1. September) übernimmt das Land Tirol die Kindergartenge- bühren. Nach den Sommerferien öffnen unsere Kinderbetreuungs- einrichtungen wieder am 10. Sep- tember 2018 Herbstferien Kindergarten und Spatzennest sind geöffnet Weihnachtsferien 24.12.2018 bis 06.01.2019 beide Einrichtungen geschlossen Semesterferien 11.02.2019 bis 15.02.2019 Kinderkrippe geöffnet, Kindergarten nur eine Feriengrup- pe geöffnet Osterferien 15.04.2019 bis 22.04.2019 beide Einrichtungen geschlossen 23.04.2019 teilweise geöffnet Betriebsurlaub 19.08.19 bis 06.09.2019 beide Einrichtungen geschlossen Änderungen vorbehalten Ihr Kontakt zur Kinderbetreuung: Tel: 05354 88181 17 Mail: kg-stulrich@tsn.at Im Sinne einer guten Nachbarschaft ersuchen wir alle Grundstücksbe- sitzer, die Höhe ihrer Bäume, zur Sicherheit aller, auf ein ortsver- trägliches Maß zu bringen. Dadurch werden die Sonnenstun- den bei Ihrem Nachbarn verlän- gert und damit die Wohnqualität in St. Ulrich a. P. gehoben. Die Gefahr eines Baumumsturzes bei stürmischer Witterung wird vermindert. Bei Schadensfällen wird der Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten. BÄUME & STRÄUCHER SCHNEIDEN GRASSCHNITT Für die Entsorgung von Grünschnitt, Blumenabfällen, kompostierbaren Stoffen sowie Lebensmittelabfällen stehen vor dem Recyclinghof Con- tainer für Gartenabfälle und Speisereste bereit. Die Entsorgung ist bis Anfang November jeweils Donnerstags am Bauhof auch außerhalb der bekannten Öffnungszeiten möglich. Dabei ist Folgendes zu beachten: Es dürfen nur Grünschnitt & Blumenabfälle im Großcontainer entsorgt werden! Äste oder Stauden gehören NICHT in den Grünschnittcontainer, diese werden gesondert gesammelt. Die Ablagerung des Grasschnitts im freien Gelände oder im Wald ist strengstens verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Die Entsorgung des Grünschnitts ist ein kostenloses Service für unsere Bürger und soll als solches weiterbestehen. WICHTIG Andere wiederverwertbare Stoffe wie z.B. Kunststoffe, Altglas, Alteisen, Papier, Kartonagen, Elektronikschrott usw. dürfen weiterhin nur jeweils am Donnerstag von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr entsorgt werden.
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