Kitzbüheler Anzeiger

St. Jakob in Haus

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3 Aus der Gemeindestube Gemeinderatssitzung vom 31.05.2021 Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Örtli- chen Raumordnungskonzeptes sowie des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde St. Jakob in Haus, im Bereich der Gp. 78/2, KG 82113, St. Jakob in Haus ( zur Gänze/zum T eil) durch 4 Wochen hindurch zur öf- fentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wurde gemäß § 67 Abs. 1 lit. c TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Än- derung des Raumordnungskonzeptes gefasst. Umwidmung des Grundstücks 78/2, KG 82113 St. Ja- kob, rund 702 m², v on Freiland gemäß § 41 in Landwirt- schaftliches Mischgebiet gemäß § 40 (5) TROG 2016. Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Än- derung des Flächenwidmungsplanes g efasst. Der Gemeinderat beschließt den Entwurf über die Än- derung des Flächenwidmungsplanes der Gemein- de St. Jakob in Haus, im Bereich der Gp. 255/2 in EZ 90007, KG 82113, St. Jakob in Haus zum Teil durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme auf- zulegen. Umwidmung des Grundstücks 255/2 KG 82113 St. Ja- kob, rund 875 m² v on Freiland § 41 in Landwirtschaft- liches Mischgebiet § 40 (5), eingeschränkt auf landwirt- schaftliche Gebäude § 40 (7). Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Än- derung des Flächenwidmungsplanes g efasst. Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Örtli- chen Raumordnungskonzeptes sowie des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde St. Jakob in Haus, im Bereich der Gp. 78/1 und 78/3, KG 82113, St. Jakob in Haus zur Gänze durch 4 W ochen hindurch zur öf- fentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wurde gemäß § 67 Abs. 1 lit. c TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Än- derung des Raumordnungskonzeptes gefasst. Umwidmung des Grundstücks 78/1 KG 82113 St. Ja- kob, rund 21 m² v on Freiland § 41 in g eplante örtliche Straße § 53.1 sowie rund 513 m² v on Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1); Grundstück 78/3 KG 82113 St. Jakob, rund 156 m² v on Wohngebiet § 38 (1) in F reiland § 41 sowie r und 31 m² von Wohngebiet § 38 (1) in K erngebiet § 40 (3) sowie rund 52 m² v on Wohngebiet § 38 (1) in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] sowie rund 33 m² v on Wohngebiet § 38 (1) in g eplante örtliche Straße § 53.1; Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Än- derung des Flächenwidmungsplanes g efasst. Der Gemeinderat beschließt den Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes (Planbezeichnung: 03/2021 Obwaller) im Bereich der Grundstücke 255/2 (zum Teil) in EZ 90007, Eigentümer Bartholomä Ob- waller, Hörlbauer und Bp. .28/1 (zur Gänze) in EZ 90009, Eigentümerin Stefanie Hauser, Stidler, je K G – St. Jakob in Haus, GB 82113, zur öffentlichen Einsicht- nahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Be- bauungsplanes gefasst. Der Gemeinderat beschließt den Entwurf über die Än- derung des Bebauungsplanes im Bereich des Grund- stücks 301/17 (zur Gänze) in EZ 210, Eigentümer DI Georg Obwaller, Hörlfeld 13/1 in 6392 St. J akob in Haus, KG – St. Jakob in Haus, GB 82113, zur öffentli- chen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Be- bauungsplanes gefasst. Der Gemeinderat beschließt den Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes vom 26.05.2021 im Bereich des Grundstücks 78/2 (zur Gänze) in EZ 61, Eigentümer J ohanna + Michael Schwaiger, KG – St. Ja- kob in Haus, GB 82113 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Be- bauungsplanes gefasst. Die Abänderung der V ergaberichtlinien „Bauland Sim- mern“ lt. GR-Beschluss vom 18.11.2013, Top 14) wird in folgenden Punkten (Anpassung für zulässige Gewer- bebetriebe) beschlossen. 1. Für die V ergabe der beiden südostseitigen Gewer- begrundstücke Gp. 40/19 und 40/20 sollen Sonderbe- stimmungen gelten, da besonderes Augenmerk auf die Ansiedlung von im Bauland zulässigen Gewerbebetrie- ben im Sinne des § 38 Abs.2 TROG 2016 gelegt werden muss.
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