Kitzbüheler Anzeiger

St. Jakob in Haus

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5 Freitag 27.12.2019 Mittwoch 04.03.2020 Donnerstag 09.01.2020 Mittwoch 18.03.2020 Mittwoch 22.01.2020 Mittwoch 01.04.2020 Mittwoch 05.02.2020 Mittwoch 15.04.2020 Mittwoch 19.02.2020 Mittwoch 29.04.2020 Änderungen vorbehalten! Müllabfuhrtermine: ACHTUNG – TERMINÄNDERUNGEN Restmüllsammlung: Anstelle Mittwoch, 25. Dezember 2019,findetdie Restmüllabfuhr am FREITAG, 27. Dezember 2019 ab 10.00 Uhr statt. Altstoffsammlung: Anstelle Mittwoch, 25. Dezember 2019 findet die Altstoffsammlung am FREITAG, 27. Dezember 2019 von 8.00 bis 12.00 Uhr statt. Anstelle Mittwoch, 01. Jänner 2020findetdieAlt- stoffsammlung am DONNERSTAG, 02. Jänner 2020 von 14.00 bis 19.00 Uhr statt. Folgende Fundsachen wurden abgegeben und können während der Öffnungszeiten von den Eigentümern im Gemeindeamt abgeholt werden: • Kinderweste • schwarzeWind-undRegenjacke • grauerSchalmitMotiv • Kindersportjacke • 3Knirpse(schwarz,grau-silberundbunt) • 3Schirme(dunkelblau,silberundschwarz) • Kinderfahrradhelm Ein Großteil der Fundsachen stammt v om Vereinsfest. Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den Fundsachen bei Nichtabholung nach Ablauf eines Jah- res nach Anzeige des Fundes beim Fundamt auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf das Fundamt übergeht. Fundsachen Schadstoffarm, klimafreundlich und kostengüns- tig können Holzfeuerungen n ur mit hochwertigem Brennmaterial betrieben werden. Wer Abfall ver- brennt, gefährdet sich und die unmittelbare Umge- bung. Das Verbrennen von Abfall ist besonders problema- tisch und wird in seinen Auswirkungen nicht selten un- terschätzt. Oft steckt aber auch k eine böse Absicht da- hinter, sondern nur Unwissenheit. So ist beispielsweise Altholz in den meisten Fällen mit Lösemitteln behan- delt, beschichtet oder verunreinigt und damit Abfall. Hingegen spart Heizen mit hochwertigen Brennstoffen Kosten und leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in unserer Gemeinde. Ausschließlich naturbelassenes Holz v erwenden In der Tiroler Heizungsanlagenverordnung ist festgelegt, dass in Holzöfen n ur „naturbelassenes“ Holz mit einem Wassergehalt von weniger als 25 % sowie hochwertige Holz- und Rindenbriketts, die der ÖNORM entspre- chen, verbrannt werden dürfen. Abfallverbrennung ist verboten Wer also Plastikabfälle, Hausmüll oder mit Schadstoffen belastetes Altholz verbrennt, vergiftet Luft und Boden in der unmittelbaren Umgebung mit gefährlichen Sub- stanzen wie Salzsäuregasen, F ormaldehyd und krebser- regenden Dioxinen. Die Giftstoffe werden eingeatmet oder können über den Garten in den Nahrungskreislauf gelangen. Auch das Verbrennen von Kartonagen, Holz- steigen und bedrucktem Papier setzt Giftstoffe frei. Abfallverbrennung ist nachweisbar Ein Verdacht auf Abfallverbrennung liegt nahe, wenn die Holzasche dunkel ist und Verunreinigungen aufweist. Abfallverbrennung hinterlässt auch entspre- chende Spuren an der Heizanlage und am Kamin. Wer Abfall verbrennt, ruiniert die eigene Heiz- anlage und muss mit hohen Sanierungskosten rechnen. Abfallverbrennung kann von ExpertInnen mit einem Schnelltest rasch vor Ort nachgewiesen werden. ENERGIE TIROL - Die unabhängige Energieberatung. Aus Überzeugung für Sie da. Abfallverbrennung ist verboten
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