Kitzbüheler Anzeiger

Leogang

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2 Verordnung Leinen- oder Maulkorbpflicht für Hunde Die Gemeindevertretung von Leogang hat am 30. Mai 2017 nachstehende Verordnung zur Abwehr unmittelbar zu er- wartender oder zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben von Leogang störender Missstände erlassen. Rechtsgrundlagen: Art 118 Abs. 6 B-VG und § 79 Abs. 4 Sbg. Gemeindeordnung 1994§ 17 Abs. 1 und 2 Salzburger Lan- dessicherheitsgesetz – S.LSG, LGbl. Nr. 57/2009 Hunde müssen gemäß § 17 S alzburger Landessicherheitsge- setz – S-LSG, LGBl. Nr. 57/2009 außerhalb von Gebäuden und von eingefriedeten Grünflächen im gesamten Gemeindege- biet der Gemeinde Leogang, auf für jedermann begehbaren öffentlichen Orten, an der Leine oder mit Maulkorb g eführt werden. Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen k ann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen. Die Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt nicht, wenn ö das Mitführen eines Hundes eine solche Beschränkung ausschließt (zB bei Hunden im Einsatz mit Sicherheits- organen, Lawinensuchhunden, Jagdhunden, Assistenz- hunden) oder ö ein Nachweis mitgeführt wird, dass der Hund sich in einer Ausbildung zu einem so eingesetzten Hund befindet. Außerdem h at der Hundehalter dafür z u sorgen, dass Hunde öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Plätze, Gehsteige, Geh- wege, Verkehrsinseln, udgl.) und öffentliche oder allgemein zugängliche P ark- und Pflanzenanlagen sowie allgemein zu- gängliche Sport- und Spielplätze, udgl. und landwirtschaftliche Flächen nicht durch Hundekot verunreinigen. Der Hundekot ist unverzüglich z u entfernen. Wer gegen diese Verordnung verstößt, begeht eine Verwal- tungsübertretung, w elche gemäß § 26 Abs. 1 Z. 4 und Abs. 2 Z. 2 S-LSG zu ahnden ist. Diese Verordnung tritt gemäß § 79 Abs. 1 Salzburger Ge- meindeordnung 1994, LGBl. Nr. 107/1994 idgF. mit dem Tag nach Ablauf der zweiwöchigen K undmachungsfrist in Kraft. Verstöße gegen diese Leinen- oder Maulkorbpflicht können nur schriftlich (unter Angabe was, wo, wann, wie geschah und welche Personen/Hunde beteiligt waren) unter Beifügung der Unterschrift am Gemeindeamt Leogang eingebracht werden.
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