Kitzbüheler Anzeiger

Kössen/Schwendt

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3 Kaiserwinkl aktuell Oktober 2022 GEMEINDE KÖSSEN 6345 Kössen · Dorf 14 • Telefon 05375 6201 • Fax 05375 6201-29 • http://www.koessen.tirol.gv.at Kössen informiert Die Fortschreibung des Raumordnungskonzepts steht an – Widmungsanträge können eingereicht werden. Grobreinigung im neuen Sozialzentrum gestartet, Möbeleinbau in den Startlöchern. Innovativ mobil in Kössen mit Beecar und Taxigutscheinen. Alleestraße feierlich offiziell eröffnet. Information zur 2. Fort- schreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts Die erste Fortschreibung des örtlichen Raumord- nungskonzepts der Ge- meinde Kössen hat im Jahr 2012 stattgefunden. Nach Ablauf von 10 Jahren ist eine weitere Fortschrei- bung durchzuführen. Dies hat bis September 2024 zu erfolgen. Anfang dieses Jahres hat die Gemeinde Kössen be- reits das Planungsbüro Lotz & Ortner, Innsbruck, mit der zweiten Fortschrei- bung des örtlichen Raum - ordnungs konzeptes beauf- tragt. Ein wesentlicher Punkt ist die Ausweitung von „Bauerwartungsland“. Dies bedeutet, dass Grund- stücke, welche im Flächen- widmungsplan als Freiland ausgewiesen sind, für eine spätere Umwidmung vor - bereitet werden. Diese Möglichkeit der Aus- weisung von Bauerwar- tungsland besteht für das gesamte Gemeindegebiet nur im Zuge der jeweiligen Fortschreibung. Eine Aus- weisung von Bauerwar- tungsland (ganze Bauplät- ze) zwischen den jeweiligen Fortschreibungen (Zeitraum 10 Jahre) ist prinzipiell nur im öffentlichen Interesse möglich. Für Grundeigen - tümer bietet sich daher nur jetzt die Gelegenheit, Bauerwartungsland für die nächsten 10 Jahre einzu- melden. Weitere detaillierte Infor ma - tionen erfolgen dazu noch in den nächsten Wochen. Informationen zur Fortschreibung des ÖRK Kössen Sollten Sie für Ihre Grundflächen derzeit Nutzungsände- rungen oder konkrete Überlegungen für eine bauliche Entwicklung andenken, möchten wir Sie einladen, uns diese bis 31. Dezember 2022 schriftlich bekannt zu geben, vorzugsweise per E-Mail an das Bauamt unter fortschreibung@koessen.tirol.gv.at Diese Anregungen können so bereits in den Planungs- prozess einfließen und einer ersten fachlichen Vor - prüfung unterzogen werden. Grundsätzlich stellen diese Anre gungen jedoch keine Anträge im verfahrensrecht - lichen Sinne für eine Änderung des örtlichen Raum - ordnungskonzeptes bzw. des Flächenwidmungsplanes gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz dar. Für weitere Infor mationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bau amtes der Gemeinde Kössen gerne zur Ver - fügung. Übersiedlung Ende November Läuft weiterhin alles nach Plan, kann der anvisierte Übersiedlungstermin ins neue Sozialzentrum einge- halten werden. Das heißt, in der letzten Novemberwoche geht es für die Bewohner des Alten- wohn- und Pflegeheims in ihre neue Heimat. Unterstützt wird das Team rund um Wirtschaftsleiter Josef Hörfarter und Pflege- dienstleiterin Anita Mayer dabei von ehrenamtlichen Helfern und Mitgliedern der Blaulichtorganisationen. Wobei wir sehr darauf be- dacht sind, die Übersied- lung für die Senioren so entspannt wie möglich zu gestalten. Jeder der insge- samt 35 Bewohner wird einzeln übersiedelt. Erst wenn das neue Zimmer be- zogen ist, folgt der nächste Transport. Die Betreutes Wohnen-Ein- heiten werden voraussicht- lich im Dezember, nach der Übersiedlung der Heim - bewohner, übergeben. Bis dorthin ist allerdings noch einiges zu erledigen. Der- zeit läuft gerade im gesam- ten Haus die Grobreini- gung, damit im Anschluss die Möbel ein gebaut wer- den können. Der Möbeleinbau wird rund vier Wochen dauern, wobei Raum für Raum vorgegan- gen wird und nach Fertig- stellung eines Zimmers sofort die Endreinigung bzw. Abnahme erfolgt. Mobilität in Kössen Im Rahmen der Mobilitäts- woche gab es in Kössen einen Beecar-Testtag. Seit inzwischen vier Jahren bie- ten wir ein E-Auto im Car - sharingsystem, verwaltet vom Ortsmarketing. Wir als Gemeinde nutzen das Bee- car gemeindeintern für alle Fahrten, sofern das Auto nicht anderweitig reserviert ist. Aus dieser E-Auto-Erfah- rung kann ich ihnen sagen – einfacher als mit unserem Beecar kann Autofahren nicht mehr sein. Wie auch Sie das Beecar nutzen kön- nen, erfahren Sie bei un - serem Ortsmarketingteam, mehr dazu auf der nächs - ten Seite. Apropos Mobilität in Kös- sen: Natürlich gibt es auch noch unsere Taxi-Gutschei- ne für Pensionisten, Perso- nen mit Handicap, die über einen Behindertenausweis verfügen sowie Mindestsi- cherungsbezieher bzw. Miet - zinsbeihilfebezieher jeweils mit Hauptwohnsitz in Kös- sen. Einmal im Monat kön- nen zehn Gutscheine im Wert von je sechs Euro er- worben und anschließend bei den drei örtlichen Taxi- unternehmen eingelöst wer - den. Die Gemeinde Kös sen übernimmt die Hälfte der Gutscheinkosten. Aktuell-10-2022_Aktuell- 21.09.22 23:18 Seite 3
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