Kitzbüheler Anzeiger

Kössen/Schwendt

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3 Kaiserwinkl aktuell Dezember 2021 GemeinDe KÖSSen 6345 Kössen · Dorf 14 • Telefon 05375 6201 • Fax 05375 6201-29 • http://www.koessen.tirol.gv.at Kössen informiert Genossenschaftsgründung zur Bereitstellung erneuerbarer Energie. Achtung Saunafässer sind baubewilligungspflichtig. Hinweis auf Winterdienst für Private laut Straßenverkehrsordnung. Persönliche Geburtstagsgratulationen durch den Bürger meister derzeit ausgesetzt. Genossenschaft wurde gegründet Im Rahmen des Recycling- hofneubaus wurde vom Recyclinghof- und Kom - postierverband Kaiserwinkl der Gemeinden Kössen, Schwendt und Walchsee die Installation einer 100 kWp-PV-Anlage zur Strom- gewinnung beschlossen. Zudem ist die Errichtung weiterer PV-Anlagen bereits angedacht. Zur Bereitstel- lung der gewonnenen Ener- gie am Standort und deren bestmöglichen Nutzung wurde nun eine Erneuer - bare Energiegemeinschaft in Form einer Genossen- schaft gegründet. Die von den PV-Anlagen erzeugte Energie wird zukünftig von der Energiegenossenschaft angekauft und an die Ver- braucher (Kläranlage Kös- sen-Schwendt, Kläranlage Walchsee-Kössen, Alten- wohn- und Pflegeheim Kös- sen/-Schwendt, Schulen Kössen, usw. ...) weiterver- kauft. Mein persönliches Ziel als Bürgermeister ist es, in spätestens zehn Jah- ren bis zu einem Megawatt Strom über PV-Anlagen zu erzeugen. Die Gemeinden Kössen, Schwendt und Walchsee sind mit dieser Gründung der Erneuerba- ren Energiegemeinschaft nach dem EAG im Tiroler Unterland und auch in Tirol Vorreiter. Derzeit sind keine anderen Erneuerba- ren Energiegemeinschaf- ten bekannt. Der Apfelbaum im Raiffeisen-Park Passend zu unserer Offen- sive rund um erneuerbare Energie ist Kössen seit 2021 Teil der Klima- und Energiemodellregion Kuf- stein und Umgebung, Un - tere Schranne – kurz KEM KUUSK. Das Ziel ist, in den kommenden Jahren eine nachhaltige Energie- versorgung in der Region aufzubauen sowie Klima- schutz- und Klimawandel - anpassungsprojekte umzu- setzen. Zum offiziellen Start unse- rer Mitgliedschaft übergab uns KEM-Managerin Katha- rina Spöck ein Apfel- bäumchen, das im Raiff - eisen-Park gepflanzt wurde. Apfelbäume liefern nicht nur gesunde Früchte, sie sind zudem eine wich- tige Frühjahrsnahrungs- quelle sowie Lebensraum für Insekten, allen voran Bienen, sie spenden Schat- ten, reinigen die Luft und wandeln CO2 in Sauerstoff um – aufgrund all dieser Faktoren spielen sie eine wichtige Rolle im Klima- schutz. 2030 wird unser Apfel- bäumchen ein stattlicher Baum sein, dann soll die elektrische Energieversor- gung Österreichs nahezu aus erneuerbaren Energie- quellen stammen. Wobei hier die Mithilfe aller not- wendig ist, von der Indu- strie bis zum Häuslbauer. Baubewilligungspflichtige Saunafässer Die eigene Sauna im Gar- ten – Saunafässer machen dies möglich und werden immer mehr zum Trend. Was dabei leider oft ver - gessen wird, Saunafässer sind baubewilligungspflich- tig und unterliegen damit nicht dem vereinfachten Verfahren einer Bauanzei- ge. Das heißt, dass für die Bewilligung entsprechend der Tiroler Bauordnung Ein- reichpläne einer befugten Person und zudem ein pro- jektbezogener Geometer- plan für die Bewilligung benötigt werden. Beides ist bei der Gemeinde vor dem Aufstellen des Saunafas- ses einzureichen. Bezüg- lich Standortwahl ist ein Ab- stand von mindestens vier Metern zur Nachbargrund- grenze einzuhalten. Um rechtliche Unannehm- lichkeiten und unnötige Kos ten zu vermeiden, ist es ratsam, vorab Erkundi- gungen bei einer befugten Person (Architekt – Zivil- techniker, Baumeister, Holzbaumeister) einzuho- len. Von Gemeindeseite aus bieten wir allen Bür- gern 14-tägig eine Bera- tung durch einen Bausach- verständigen direkt bei uns im Gemeindeamt. Die Kos - ten für diese Beratung trägt die Gemeinde, eine vorheri- ge Terminvereinbarung ist notwendig. Winterliche Spezial- einsätze Der Winter steht in den Startlöchern und damit wird es vermutlich bald schon zu ersten größeren Schnee- fällen kommen. Die weiße Pracht wird dabei einmal mehr etliches an Räum - arbeit mit sich bringen. Daher an dieser Stelle ein- mal mehr Hinweise rund um rechtliche Vorgaben zur Schneeräumung für Private. Laut Straßenverkehrsord- nung haben Eigentümer von Liegenschaften im Ortsge- biet sicherzustellen, dass öffentliche Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Lie- genschaft in einer Entfer- nung von nicht mehr als drei Metern in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr schneefrei und begehbar sind. Bei Glatteisgefahr ist also zusätzlich zur Schnee - räumung eine ausreichen- de Streuung der Wege vor- zunehmen. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Be- reich in der Breite von einem Meter entlang des Grundstücks geräumt bzw. gestreut werden. Bitte achten Sie zudem auf Schneewächten und Eisbil- dungen an den Dächern, diese sind zu entfernen. In dem Zusammenhang sind auch Hecken von Schnee- massen zu befreien, wenn durch die örtliche Nähe Ge- fahr besteht, dass darauf befindlicher Schnee auf Straße, Gehweg usw. fällt. Wichtig dabei: Der Schnee darf nicht auf öffentliches Gut – Straßen, Gehwege, Plätze usw. geschöpft bzw. dort abgelagert wer- den. > Aktuell-12-2021_Aktuell- 21.11.21 18:50 Seite 3
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