Kitzbüheler Anzeiger

Kössen/Schwendt

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3 Kaiserwinkl aktuell April 2021 GEMEINDE KÖSSEN 6345 Kössen · Dorf 14 • Telefon 05375 6201 • Fax 05375 6201-29 • http://www.koessen.tirol.gv.at Kössen informiert Alleestraße neu – die Bauphase hat begonnen. Die Möglich- keit kostenfreier Antigentests in Kössen wird fortgesetzt. Hinweis auf Gefahren durch Mikroorganismen im Trinkwas- ser. Ankündigung der Freizeitwohnsitzabgabe 2021. Großbaustelle Alleestraße Wetterbedingt starteten die Bauarbeiten rund drei Tage später als geplant, inzwi- schen ist die Sanierung und Neugestaltung der Al- leestraße jedoch in vollem Gange. Der erste von insge- samt acht Bauabschnitten betrifft den Bereich Land- brücke bis zur Einfahrt Wohn anlage Alleestraße 67. Mit dem Baustart kam es auch zu ersten Verkehrs - behinderungen. Ein Punkt, der uns das gesamte Jahr über begleiten wird und wofür wir um Verständnis bitten. Das Bauunterneh- men ist bestrebt, die Behin- derungen so gering wie möglich zu halten. Vor allem sind davon natürlich Anrainer betroffen. Diese wurden und werden recht- zeitig informiert, sobald es in ihrem Bereich zu Bau- maßnahmen und Sperren kommt. Die Informierung der Anrainer erfolgt durch die Gemeinde bzw. das Bau unternehmen Fröschl rund zwei Wochen vor den Einschränkungen. Ausge- nommen davon sind die Be- wohner der WE-Wohnanla- gen. Diese werden jeweils direkt von der Hausverwal- tung informiert. Die erste Bauphase wird bis etwa Anfang Mai an - dauern. Für Fußgänger und Radfahrer ist die Nutzung der Alleestraße die gesam- te Zeit über möglich, verein- zelt kann es jedoch zu Be- hinderungen kommen. Im Rahmen der Bauarbei- ten müssen leider Bäume entfernt werden. Allerdings sind wir als Gemeinde sehr darauf bedacht, diese nicht einfach zu fällen. Unser Be- streben war es von Anfang an, so viele Bäume wie möglich zu retten, da sie ein Teil unseres Ortes sind. So werden die Pflanzen, so- fern es irgendwie möglich ist, ausgegraben und vorü- bergehend in einem eigens aufgeschütteten Humus- wall eingepflanzt. Nach Be- endigung der Sanierungsar- beiten werden sie wieder in die Alleestraße integriert. Einige wenige Bäume sind leider krank bzw. können nicht ausgegraben werden, diese müssen gefällt wer- den. Bei der Neugestaltung der Alleestraße werden die gefällten Bäume ersetzt, so dass die neue Alleestraße mindestens genauso viele Bäume säumen wie bisher. Antigen-Testmöglichkeit in Kössen Mitte Februar wurde in Kös- sen eine ortsinterne Anti- gen-Testmöglichkeit ge- schaffen. Dies vor allem, da viele Kössener in Deutschland arbeiten und deshalb regelmäßig ein ne- gatives Testergebnis vor- weisen müssen. Die ersten drei Wochen bestand eine tägliche Testmöglichkeit, die auf großes Interesse stieß. So wurden pro Woche 700 bis 800 Testungen durchgeführt. Mein großer Dank gilt an dieser Stelle den anwesenden Rot- Kreuz- und Verwaltungsmit- arbeitern, die während der gesamten drei Wochen eh- renamtlich die Ärzte unter- stützten. Die Möglichkeit der Tes - tung in Kössen wird derzeit fortgesetzt. Der Ort bleibt gleich – Schulungsheim des Roten Kreuzes hinter dem Altenwohnheim. Die aktuel- len Zeiten sind auf der Ge- meindehomepage sowie auf der Homepage von Dr. Ulrike Forst angeführt. Wichtig: Diese Testmöglich- keit besteht nur für symp - tomfreie Personen. Anmel- dung nicht erforderlich. Gefährliche Mikroorganis- men im Wasser Da sich die Situation leider noch nicht geändert hat und die Gastronomie bzw. Hotellerie noch geschlos- sen sind oder nur einge- schränkt genutzt werden, weisen wir als Gemeinde noch einmal auf die Gefahr durch Mikroorganismen im Trinkwasser hin. Am be- kanntesten sind dabei Le- gionellen, die eine Lungen- infektion verursachen kön- nen. Steht Wasser längere Zeit bzw. wird es nicht über 60 bis 70 Grad erhitzt, kann es zu einer starken Vermehrung der Mikroorga- nismen kommen und da- durch zu einer hohen Infek- tionsgefahr. Eine Situation, die durch die coronabeding- te geringe bzw. Nicht-Nut- zung mancher Gebäude ge- fördert wird. Daher sind etwa vor dem Aufsperren von Beherbergungsbetrie- ben bzw. bei der Nutzung der Infrastruktur unbedingt entsprechende Maßnah- men zu setzen. Genaue In- formationen dazu finden Sie auf unserer Gemeinde- homepage. Freizeitwohnsitzabgabe 2021 Die 2020 in Tirol eingeführ- te, verpflichtende Freizeit- wohnsitzabgabe ist seit dem Vorjahr jährlich, also auch 2021 zu entrichten. Bei dieser Abgabe handelt es sich um eine Selbst - bemessungsabgabe, das heißt, sie wird nicht von der Gemeinde gesondert vorge- schrieben. Der Abgaben- schuldner ist grundsätzlich der Eigentümer des Ob- jekts. Ausnahme: Ist der Freizeit- wohnsitz länger als ein Jahr oder unbefristet an ein und dieselbe Person vermietet, trifft die Verpflichtung der Abgabe den Mieter. > Aktuell-04-2021_Aktuell- 23.03.21 09:17 Seite 3
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