Kitzbüheler Anzeiger

Kössen/Schwendt

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2 Kaiserwinkl aktuell Juni 2020 GEMEINDE KÖSSEN 6345 Kössen · Dorf 14 • Telefon 05375 6201 • Fax 05375 6201-29 • http://www.koessen.tirol.gv.at Kössen informiert Erinnerung Freizeitwohnsitzabgabe. Die Planungen für das Sozialzentrum Kössen-Schwendt gehen in die Zielgerade. Satzungsänderung beim Recyclinghof als erster Schritt für den Neubau. Barbara Gstrein, die neue Standesbeamtin für Kössen-Schwendt. Homeschooling & Co – Herausforderung für Eltern, Kinder und Betreuungspersonen bis zu den Ferien. Freizeitwohnsitzabgabe – Gefahr des Säumnis - zuschlags Die Frist für die Abgabe der Freizeitwohnsitzabgabe ist mit Ende April abgelaufen. Bis zu diesem Termin soll- ten Freizeitwohnsitz-Besit- zer die Freizeitwohnsitz - abgabe geleistet haben. Leider haben sich nicht alle an diese neue Landes-Re- gelung gehalten, weshalb ich als Bürgermeister noch einmal darauf hinweise, dass diese Abgabe ver- pflichtend zu leisten ist. Da die Frist mit 30. April abge- laufen ist, ist in weiterer Folge mit Säumniszuschlä- gen zu rechnen. Die Freizeitwohnsitzabgabe wurde von der Tiroler Lan- desregierung im Vorjahr be- schlossen und ist seit An- fang 2020 für alle Freizeit- wohnsitzbesitzer verpflich- tend zu leisten. So muss entsprechend den Vorga- ben des Landes Tirol in Kössen – wie in allen ande- ren Tiroler Gemeinden – eine Abgabe für einen Frei- zeitwohnsitz geleistet wer- den. Die Höhe wurde in der Gemeinderatssitzung vom 30.10.2019 beschlossen und ist abhängig von der Größe der Nutzfläche. Die Freizeitwohnsitzabgabe ist eine Selbstbemessungs - abgabe. Das heißt, sie wird nicht von der Gemeinde eingehoben, sondern ist vielmehr vom Abgaben- schuldner selbständig zu bemessen und an die Ge- meinde zu entrichten. Als Abgabenschuldner gilt der Eigen tümer, außer der Frei- zeitwohnsitz ist länger als ein Jahr oder unbefristet an ein und dieselbe Person vermietet, dann trifft die Verpflichtung der Abgabe den Mieter. Die Freizeit- wohnsitzabgabe ist jährlich zu entrichten. Als Frist gilt der 30. April eines jeden Jahres. Unter Freizeitwohnsitze fal- len alle Gebäude, Wohnun- gen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nur zum Aufent halt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweiligen Erholungs- zwecken dienen. Nähere Infor mationen sind im Bau- amt erhältlich. Die Überweisung der Frei- zeitwohnsitzabgabe hat di- rekt an die Gemeinde – zu- gunsten einer der drei Ge- meindebankverbindungen – zu erfolgen. Auf dem Ein- zahlungsbeleg sind die Adresse des Freizeitwohn- sitzes, der Name des Frei- zeitwohnsitz-Eigentümers und die Angabe der Nutz- fläche anzuführen. Sozialzentrum Kössen- Schwendt: Es geht zügig weiter Rund 90% des Bauvolu- mens des neuen Sozialzen- trums Kössen-Schwendt sind inzwischen ausge- schrieben und es zeigt sich erfreulicherweise, dass die Bau-Kostenschätzun- gen aus dem Vorjahr aus derzeitiger Sicht nicht über- schritten werden. Auch die Planungen und Arbeiten im Hintergrund laufen derzeit entsprechend dem Zeit- plan, womit dem Baube- ginn im August diesen Jah- res nichts im Wege steht. Derzeit werden gerade noch einzelne Details mit der Wohnbauförderung ab- geklärt. Recyclinghof – erweiterte Satzung Auch rund um die Errich- tung eines neuen Gemein- schafts-Recyclinghofs für die Gemeinden Walchsee, Schwendt und Kössen lau- fen die Planungen im Hin- tergrund weiter. Bei der Sit- zung des Kompostierver- bandes wurde die erweiter- te Satzung für den Recyc- ling- und Kompostierver- band Kaiserwinkl beschlos- sen. Heuer noch soll die Einreichplanung abgege- ben werden, damit 2021 mit dem Bau begonnen werden kann. Parteienverkehr Inzwischen gelten in der Gemeinde wieder die re- gulären Zeiten für den Par- teienverkehr. Wir bitten Sie jedoch weiterhin darum, den Parteienverkehr so weit wie möglich zu beschrän- ken. Sollte dies nicht mög- lich sein, ist vorab ein Ter- min mit dem zuständigen Mitarbeiter zu vereinbaren, damit eine Koordination der Termine möglich ist. Beim Betreten des Gemein- deamts ist entsprechend den Vorgaben ein Mund-Na- senschutz zu tragen. Auf- grund der Vorgaben und der Rückverfolgung möglicher Infektionsketten sind wir als Gemeinde zudem ver- pflichtet, aufzunehmen, wer wann und wo im Gemeinde- amt war bzw. ist. Die Ge- meindemitarbeiter sind auch weiterhin telefonisch und via E-Mail für Sie da. Liebe Gemeindemitarbei- ter, euch allen danke ich ganz besonders für euren Einsatz und euren Zusam- menhalt in den vergange- nen Wochen. Neue Standesbeamtin Mit Barbara Gstrein hat Kössen-Schwendt eine neue Standesbeamtin. Die Kössenerin ist seit rund einem Jahr im Melde- amt beschäftigt und hat in den vergangenen Monaten die Standesbeamten-Aus- bildung durchlaufen. Im Mai vermählte sie bereits das erste Paar. Herausforderung Schule Vielen Dank an dieser Stel- le allen Eltern, die in den vergangenen Wochen Groß - artiges geleistet haben. Von einem Tag auf den ande ren wurden die Schu- len geschlossen und auf Home schooling umgestellt. Zu dem wurde das aufge- baute Betreuungsnetz für die Kinder quasi über Nacht gekappt. Ich bin selbst Vater von zwei schulpflich - tigen Kindern und weiß daher, was diese Situation mit sich brachte und immer noch bringt. Ich denke, man sollte an dieser Stelle auch einmal ganz besonders die Kinder erwähnen, die vollkommen unvorbereitet in diese gänz- lich neue Situation gewor- fen wurden. Auch wenn viel- leicht nicht alles immer geklappt hat, gilt es, ihren Einsatz zu würdigen, denn sie sind keine kleinen Er- wachsenen, die sich ein- fach so umstellen können, sie sind Kinder. Aktuell-06-2020_Aktuell- 27.05.20 09:05 Seite 2
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