Kitzbüheler Anzeiger

Kössen/Schwendt

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24 Kaiserwinkl aktuell April 2018 Am 11. März 2018 hielt die FF Rettenschöss ihre Jah- reshauptversammlung im Feuerwehrhaus ab und Kommandant Fankhauser Johann konnte zahlreich ge- kommene Kameraden und Ehrengäste begrüßen. Im vergangenen Jahr waren einige Einsätze zu beste- hen sowie zahlreiche Übun- gen für den Ernstfall wur- den durchgeführt. Auch die Übungen für den Bezirks-, Landes- sowie Atemschutzbewerb sind ein fixer Bestandteil der Wehr geworden und schlagen mit vielen Übungs stunden zu Buche. Hier wurden auch die guten Ergebnisse her- vorgehoben, die nur mit einer guten Kameradschaft und Ehrgeiz erzielt werden. Einer der Höhepunkte des Abends waren die Ehrun- gen und Beförderungen. Geehrt wurden Käser Max, Fahringer Anton und Moser Johann für 40 Jahre im Dienst der Feuerwehr, Kommandant Fankhauser Johann mit dem Verdienst- zeichen in Bronze des Lan- desfeuerwehrverband Tirol für die Verdienste im Feuer- wehrwesen. Zum Hauptfeuerwehrmann wurden Schmied Johann, Fahringer Christoph und Fahringer Martin befördert sowie Fankhauser Georg zum Oberfeuerwehrmann. Ein weiterer Höhepunkt waren in diesem Jahr die Neuwahlen des Komman- dos. Kommandant Fank- hauser Johann stellte sich nicht zur Wiederwahl. Unter der Wahlleitung von Bürgermeister Kitzbichler Georg wurde Fankhauser Andreas zum neuen Kom- mandanten und Baumgart- ner Michael zum Komman- dantstellvertreter gewählt. Kassier Himberger Anton und Schriftführer Moser Thomas wurden in ihrer Funktion bestätigt. Zum Abschluss wünschte der neue Kommandant sei- nen Feuerwehrmännern ein unfallfreies Jahr und ein kräftiges „Gut Heil Kamera- den“. Freiwillige Feuerwehr Rettenschöss Jahreshauptversammlung Familienzentrum Kaiserwinkl Wir haben gewählt! Ja, auch den Landtag, aber vor allem unseren Vorstand beim Familienzentrum Kai- serwinkl. Obmann: Hannes Winkler Obmannstellvertreterin: Cornelia Heubacher Kassierin: Martina Rohm Schriftführerin: Marina Götz Schriftführerstellvertreterin: Christina Breitenlechner Geschäftsführerin: Martina Höflinger Schon lange fragen wir uns: Wie zufrieden sind eigent- lich die Leute in unserer Re- gion mit unserem Angebot vom Familienzentrum für Familien und generell mit dem Angebot der Kinderbe- treuung? Aus diesem Grund starteten wir eine Umfrage. Ihr habt die Mög- lichkeit, ganz anonym ver- schiedene Fragen zu beant- worten und auch Anregun- gen und Wünsche unterzu- bringen. Wir möchten gerne von euch wissen, ob wir auf dem richtigen Weg sind und wo wir uns verbessern kön- nen. Unter diesem Link könnt ihr teilnehmen: https://www.umfrageonline. com/s/Familienzentrum_ Kaiserwinkl Bitte macht fleißig mit und teilt den Link mit euren Be- kannten. Je mehr Antwor- ten wir bekommen, desto eher können wir uns ein Bild machen und entspre- chend darauf reagieren. Zwei interessante Vorträge in Zusammenarbeit mit dem Katholischen Bil- dungswerk im April: „Mein Kind, die Medien und ich“ mit Mag. Martin Seibt, 05.04.2018 um 19:45 Uhr, Bücherei Walchsee „Was Kinder stark macht“ mit Erika Ramsauer, 12.04.2018 um 19:30 Uhr, Bücherei Kössen Anmeldung: 0676 3617609 Für Kosmetikinteressierte: Salben, Creme, Lotion; Kosmetik selbst herstellen, 24.04.2018, 19:00 Uhr, Bücherei Walchsee Anmeldung 05374 50160 Für die Kleinsten: Offene Spielgruppe für Kin- der von 6 – 24 Monaten mit Begleitung, mit Eva Galam- bos und Christina Breiten- lechner, jeden Montag, 09:00–10:30 Uhr, Sparkas- se Kössen, 1. Stock. Aktuell-04-2018_Aktuell- 18.03.18 20:21 Seite 24 25 Kaiserwinkl aktuell April 2018 Jungbauernschaft/Landjugend Kössen Anklöpfeln 2017 Mit insgesamt 5 Anklöpfel- gruppen gingen wir 2017 wieder von Haus zu Haus, um mit unseren selbst ein- studierten Liedern und Ge- dichten die frohe Botschaft zu verkünden und Spenden für einen guten Zweck zu sammeln. Dabei nahmen wir eine stolze Spenden- summe von € 4.000 ein. Wir teilten diese Summe auf und so durften wir am 19. Jänner 2018 dem So - zial- und Gesundheits- sprengel Kössen-Schwendt € 2.000 übergeben. Die zweite Hälfte spende- ten wir am 1. Februar 2018 an den Sozialfonds der Tiro- ler JB/LJ. Der Sozialfonds der TJB/LJ wird für in Not geratene Familien der Landjugendmitglieder (z. B. Krankheitsfall, Umweltka- tastrophe) aus ganz Tirol verwendet. Wir möchten uns hiermit nochmals bei allen Haushalten in Kössen für die großzügigen Spen- den und für das nette „Zommhuckn“ bedanken! Ein großes Dankeschön geht natürlich auch an un- sere fleißigen Mitglieder, die immer mit viel Motivati- on für den guten Zweck un- terwegs sind! Als Dank gin- gen wir am 17. Februar 2018 gemeinsam auf die Edernalm. Dort machten wir uns bei einem gutem Essen, Musik und Gesang einen netten und lustigen Abend. Fasching 2018 – Kössener Glücksschweine Auch heuer waren wir wie- der beim Faschingsumzug in Kössen dabei. Unter dem Motto „Kössener Glücksschweine“ wirkten wir mit einem großen Fa- schingswagen, den unsere Jungs mit viel Engagement und Einsatz bauten, mit. Danke an die Mitglieder die wieder so fleißig gebastelt, gebaut und beim Umzug mitgewirkt haben. Es war wieder SAUlustig und wir freuen uns schon auf das nächste Jahr! von Rechtsanwältin Dr. Apollonia Hechenbichler „Der gesetzliche Erwachsenenvertreter“ Der 80-jährige Ludwig lebt noch in seinem Haus, wird aber immer verwirrter. Er wird vom Sozialsprengel gut versorgt und von seiner Nichte Marie gut betreut. Die Mitarbeiterin des Sozialsprengels hat angeregt, einen Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe zu stellen und für alle Fälle Ludwig im Alters- und Pflegeheim anzumelden. Kann Marie den entsprechenden Antrag stellen und ihren Onkel im Alters- und Pflegeheim anmelden? Nach der derzeitigen Rechtslage sind nur Eltern, Kinder, Ehe - gatten und Lebensgefährten als nächste Angehörige vertretungs - befugt und ist ihre Befugnis auf Rechtsgeschäfte des täglichen Le- bens, Rechtsgeschäfte zur Deckung des Pflegebedarfes, Stellung von Anträgen (z.B. Pflegegeld, Gebührenbefreiung) und die Zu- stimmung zu medizinischen Behandlungen (sofern mit der Be- handlung nicht eine schwere Beeinträchtigung verbunden sein kann) beschränkt. Keine Vertretungsbefugnis besteht bei schwer- wiegenden Heilbehandlungen, Wohnortwechsel, Auflösung des Haushaltes, Verkauf von Liegenschaften, allgemein schwierigen oder umfangreichen finanziellen Angelegenheiten. Mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz, das (nun doch!) am 01.07.2018 in Kraft tritt, wird der Kreis der vertretungsberechtig- ten Angehörigen auf Großeltern, volljährige Enkelkinder, Ge - schwis ter, Nichten und Neffen ausgedehnt. Auch der Kreis der Zuständigkeiten wird ausgedehnt und umfasst die Vertretung in Verwaltungsverfahren und verwal- tungsgerichtlichen Verfahren, die Vertretung in gerichtlichen Ver- fahren, die Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbind- lichkeiten, den Abschluss von Rechtsgeschäften zur Deckung des Pflege- und Betreuungsbedarfs, die Entscheidung über (alle) medizinische Behandlungen und Abschluss von damit im Zusam- menhang stehenden Verträgen, die Änderung des Wohnortes und Abschluss von Heimverträgen sowie den Abschluss von weiteren Verträgen. Die Vertretungsbefugnis bedarf keines Rechtsgeschäfts, sondern entsteht aufgrund des Gesetzes; damit sie wirksam wird, ist die gesetzliche Erwachsenenvertretung aber von einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein im Öster- reichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) einzutragen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit des Widerspruchs, das heißt eine Person kann, solange sie noch entscheidungsfähig ist, einen nahen Angehörigen von der Vertretung ausschließen und diesen Widerspruch im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeich- nis eintragen lassen. Das Gericht hat die Beendigung der gesetzlichen Erwachsenen- vertretung anzuordnen und erforderlichenfalls einen gerichtli- chen Erwachsenenvertreter zu bestellen, wenn der Vertreter nicht oder pflichtwidrig tätig wird oder es sonst das Wohl der vertrete- nen Person erfordert. Die Vertretungsbefugnis endet mit dem Ablauf von drei Jahren, sofern sie nicht zuvor erneut im ÖZVV eingetragen wird. Marie ist daher derzeit noch nicht berechtigt, Ludwig zu vertreten, sie gehört erst nach dem 01.07.2018 zum Kreis der vertretungs - befugten Angehörigen und auch die Änderung des Wohnortes und der Abschluss von Heimverträgen durch Angehörige wird erst nach dem Wirksamwerden des Gesetzes möglich sein. Dr. Apollonia Hechenbichler Rechtsanwältin A-6345 Kössen · Bichlach 65a Tel. 0664 4216004 · ra.hechenbichler@aon.at Recht im Alltag § Aktuell-04-2018_Aktuell- 18.03.18 20:21 Seite 25
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