Kitzbüheler Anzeiger

Kitzbühel

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STADTZEITUNG KITZBÜHEL 2 IMPRESSUM: „Stadt Kitzbühel“, Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung; Herausgeber, Medieninhaber: Stadtgemeinde Kitzbühel; Redaktion: Felix Obermoser. Anschrift alle: 6370 Kitzbühel, Rathaus; E-Mail: stadtamt@kitzbuehel.at, Homepage: www.kitzbuehel.eu; Hersteller: Druckerei Gamper KG, Gundhabing 52, 6370 Kitzbühel; Verlags- und Herstellungsort: Kitzbühel; Erscheint periodisch. Zu Beginn der Tagesordnung der Ge- meinderatssitzung am Montag, 23. Oktober 2023, standen wieder Anträge und Berichte des Bürgermeisters und des Stadtrates zur Beschlussfassung an. Der erste Tagesordnungspunkt be- fasste sich mit einem Dienstbarkeits- vertrag mit den Stadtwerken betref- fend Errichtung, Betrieb und Erhaltung einer Transformatorstation auf einem Grundstück im Bereich Winklernfeld. Aufgrund mehrerer Bauvorhaben im Winklernfeld ist ein erhöhter Strom- bedarf gegeben wofür es einer neuen Transformatorstation bedarf. Die Kos- ten für die Station werden von den Bauwerbern übernommen und die Stadtwerke damit nicht belastet. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Eine Zusatzvereinbarung für den be- stehenden Baurechtsvertrag mit der Neuen Heimat Tirol betreffend Lei- tungsverlegung für die Errichtung der gemeinnützigen W ohnanlage in der Ehrenbachgasse wurde ebenfalls be- schlossen. Ebenfalls einstimmig beschlossen wur- den Vereinbarungen über kommunale Leistungen im Rahmen der haushalts- nahen Verpackungssammlung mit den bisherigen Systembetreibern. Breiten Raum wurde dem nächsten Tagesordnungspunkt betreffend dem geplanten Neubau beim Hotel zur Ten- ne eingeräumt. Ein Bestandvertrag, eine Nutzungsvereinbarung sowie ein Dienstbarkeitsvertrag mit der Hotel zur Tenne GmbH & Co KG stand zur Be- schlussfassung an. Mit dem Bestandvertrag wird die Nutzung öffentlicher Flächen, z.B. als Wintergarten, Lagerflächen oder Tech- nikräume g eregelt und ist dieser im Wesentlichen der Vereinbarung mit der Voreigentümerin nachempfunden. Der Bestandvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und die Stadtge- meinde verzichtet auf die Dauer von 30 Jahren auf eine ordentliche Kün- digung. Nach Ablauf dieser Frist kann AUS DEM GEMEINDERAT der Bestandvertrag beidseits unter Einhaltung einer Frist von 10 Monaten schriftlich jeweils zum 31.10. eines je- den Jahres gekündigt w erden. Der Be- standzins wird ab 01.01.2024 fällig und beträgt jährlich € 45.000,00 zzgl. der allfälligen g esetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe. Eine Wertsiche- rung ist vorgesehen. Die Transformatorstation in der Hinter- stadt wird in dem auf dem öffentlichen Gut zu errichtenden Trafo- und Lager- gebäudeteil untergebracht. Das Trafo- haus wird auf Kosten des Hotels zur Tenne errichtet. In dem Vertragswerk ist weiters eine Nutzungsvereinbarung betreffend der Flächen f ür die Baustelleneinrichtung und eine Dienstbarkeitseinräumung für die Anbringung einer Bohrpfahl- wand zur Baugrubensicherung im öf- fentlichen Gut enthalten, weiters die Dienstbarkeit zur Errichtung eines Entnahme- und Rückgabebrunnens auf dem öffentlichen Gut zum Z weck der Entnahme von Grundwasser sowie Rückführung des nach Wärmegewin- nung für die Gebäudeheizung anfallen- den Restwassers. Hinsichtlich der Abgeltung für Gestat- tung oder Nutzung von Flächen f ür die Baustelleneinrichtung und der Dienst- barkeiten hat Bürgermeister Dr. Klaus Winkler aufgrund der Vorgaben des Stadtrates mit dem Hotel zur Tenne nochmals Verhandlungen geführt und wurden diese im Punkt Infrastruktur- kostenbeitrag festgehalten. Dieser wurde vom Bürgermeister verlesen. Insgesamt belaufen sich die vom Ho- tel zur Tenne zu leistenden Infrastruk- turbeiträge auf € 930.000,00 netto. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Beiträgen f ür die neue Pflas- terung in der Vorder- und Hinterstadt in der Höhe v on € 750.000,00, dem Kostenbeitrag für die provisorische Trafostation während der Bauphase in Höhe v on € 5.000,00, die Errichtung einer neuen Trafostation durch die Stadtgemeinde Kitzbühel/Stadtwerke Kitzbühel in dem auf Kosten der Hotel zur Tenne neu zu errichtenden Trafo- haus in Höhe v on € 80.000,00 und dem Beitrag zur Herstellung der Baustel- lenzufahrt durch das Kirchberger Tor in Höhe v on € 95.000,00. Vor Erlassung eines Baubescheides be- durfte es noch einer Beurteilung des Bauvorhabens durch den Stadt- und Mit den Grabungsarbeiten beim Kirchberger Tor für die Verlegung von Leitungen für die städtische Infrastruktur wurde bereits begonnen. Obermoser STADTAMT KITZBÜHEL
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