Kitzbüheler Anzeiger

Kitzbühel

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STADTZEITUNG KITZBÜHEL 2 IMPRESSUM: „Stadt Kitzbühel“, Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung; Herausgeber, Medieninhaber: Stadtgemeinde Kitzbühel; Redaktion: Felix Obermoser. Anschrift alle: 6370 Kitzbühel, Rathaus; E-Mail: stadtamt@kitzbuehel.at, Homepage: www.kitzbuehel.eu; Hersteller: Druckerei Gamper KG, Gundhabing 52, 6370 Kitzbühel; Verlags- und Herstellungsort: Kitzbühel; Erscheint periodisch. Zentrales Thema der Gemeinderats- sitzung am Montag, 19. Dezember 2022 war die Festsetzung des Haus- haltsplanes für das Jahr 2023. Über diesen Tagesordnungspunkt wurde be- reits ausführlich in der Jänner-Ausgabe der Stadtzeitung berichtet. Unter Anträge und Berichte des Bür- germeisters und des Stadtrates stan- den zu Beginn die Almpachtverträge städtischer Almen am Hahnenkamm zur Beschlussfassung an. Bürgermeis- ter Dr. Klaus Winkler informierte darü- ber, dass der Stadtrat die Überlegung angestellt hat, die Stadtalmen an die Bergbahn AG Kitzbühel (BAG) zu v er- pachten, weil diese in der täglichen Abwicklung mit den Pächtern zu tun haben. Die BAG müsste dann bevor- zugt an einheimische Landwirte unter- verpachten. Letztlich hat die rechtliche Abklärung jedoch ergeben, dass hiefür eine grundverkehrsbehördliche Bewil- ligung notwendig wäre, in diesem Fall auch die Interessentenregelung gemäß Grundverkehrsgesetz zur Anwendung kommen würde und somit die S tadtge- meinde in ihrer Entscheidungsbefugnis beschränkt w äre. Der Pachtvertrag sieht eine Pacht- dauer vom 1. Jänner 2023 bis zum 31. Dezember 2028 vor. Die Stellung der ARGE-Partner wurde im Pachtvertrag gestärkt, insbesondere durch Fest- schreibung der entschädigungslosen Nutzungen zu touristischen und kultu- rellen Zwecken. Festgehalten ist auch, dass Wanderwege, Trails, sonstige tou- ristische und kulturelle Einrichtungen durch Düngen oder andere Tätigkeiten nicht verschmutzt werden dürfen. Ein außerordentliches K ündigungsrecht steht der Stadtgemeinde unter ande- rem auch wegen tourismusschädlichem Verhalten zu. Die städtischen A lmen wurden einstim- mig wie folgt vergeben: Schattbergalm an Gerhard Steiner, Melkalm/Buebalm an Hans-Peter Bachler, Streiteck-/As- ten-/Jufenalm an Josef Tahler, Ehren- bachalm an Georg Wurzenrainer. AUS DEM GEMEINDERAT Ebenfalls einstimmig beschlossen wur- de der Übergang des P achtverhält- nisses „Oberhausberg“ au f Andreas Gianmoena ab 1. Jänner 2023. Die- ser übernimmt die P acht von seinem Vater Willi Gianmoena, der aufgrund des bevorstehenden 70. Geburtstages den Ruhestand antritt. Die hervor- ragende Bewirtschaftung durch die Familie Gianmoena über Jahrzehnte wurde betont. Eine Fortführung der Landwirtschaft durch den Sohn von Willi Gianmoena ist sicher im Interesse und positiv für die Stadtgemeinde. Als nächtes s tand ein Nachtrag zum Baurechtsvertrag der Stadtgemein- de Kitzbühel mit der Alpenländische Gemeinnützige W ohnbauGmbH zur Beschlussfassung an. Der Baurechts- vertrag wurde für die Errichtung eines Mitarbeiterwohnhauses im Bereich Sonngrub erstellt. Da der Kostenrah- men der Wohnbauförderung aufgrund der erhöhten Baukosten nicht ein- gehalten werden kann, erfolgte eine Umplanung. Der nun vorliegende Bau- rechtsvertrag hat diese Änderungen berücksichtigt. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Im Referat für Finanzen wurden neben dem eingangs erwähnten Haushalts- plan auch die Voranschlagsabweichun- gen und Überschreitungsbewilligungen behandelt. Diese wurden mit 15 Ja- Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen be- schlossen. Im Überprüfungsausschuss berichtete Obmann Stadtrat Alexander Gamper über die durchgeführte K assaprüfung. Diese hat keinerlei Anlass für Bean- standungen ergeben. Am Dienstag, 17. Jänner 2023, wurde ebenfalls eine Gemeinderatssitzung abgehalten. Diese hatte nur einen Ta- gesordnungspunkt, der sich mit dem Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt- gemeinde für eine Eigentumswoh- nung im Bereich Lintnerfeld befasste. Es galt abzuwägen, ob die Stadt die Wohnung ankaufen soll oder nicht. In der durchaus kontroversiell geführten Diskussion kristallisierte sich heraus, dass für eine Mehrheit die Kosten von 280.000,– Euro für eine rund 50 Jahre alte und sanierungsbedürftige W oh- nung zu hoch sind. Der Ankauf wurde mit 11 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stim- men gegen die Ausübung des V or- kaufsrechtes mehrheitlich abgelehnt. Der Hof Oberhausberg – neben der Hausbergkante gelegen – befindet sich seit 1972 im Besitz der Stadt. Seit 1975 ist der Hof an die Familie Gianmoena verpachtet. Obermoser STADTAMT KITZBÜHEL
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