Kitzbüheler Anzeiger

Kitzbühel

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Stadt September 2018 4 Hundebesitzer werden entlang von Spazierwegen – wie hier am Schwarzsee – auf den geltenden Leinenzwang aufmerk- sam gemacht. Leinenpflicht für Hunde wird sanktioniert Vielen Hundebesitzern ist bei den Ausflügen mit ihren V ier- beinern ein gedeihliches Mit- einander mit anderen Spa- ziergängern ein wichtiges Anliegen. Das gilt aber leider nicht für alle, einige von ihnen ignorieren sogar jene Zo- nen, in denen Leinenpflicht gilt und lassen ihre Hunde frei laufen. Speziell auf den Spazier- und Wanderwe- gen rund um den Schwarz- see ist das immer wie- der zu beobachten. Neben dem Schwarzsee gibt es im Ge- meindegebiet von Kitzbühel 15 weitere Zonen, in denen Leinenzwang verordnet ist. Die jeweiligen Bereiche und die dazugehörende V er- ordnung aus dem Jahr 2010 sind nebenstehend ersicht- lich. Auf den geltenden Lei- nenzwang wird durch Ta- feln entsprechend hin- gewiesen. Auch in der Stadtzeitung wurden in den vergangenen acht Jahren immer wieder dahingehende Informationen veröffentlicht (wie zum Beispiel vor einem halben Jahr in der März-Aus- gabe dieses Jahres). Da es leider nach wie vor unverbesserliche Hundebesit- zer gibt, sieht sich die Stadt gezwungen, die geltende Ver- ordnung auch zu sanktionie- ren. Verstöße können von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 360,– Euro geahndet werden. Seit dem Sommer werden daher speziell im Bereich des Schwarzsees Kontrol- len, hauptsächlich durch die Bergwacht, durchgeführt. In der Innenstadt kümmert sich die Stadtpolizei um die Ein- haltung des Leinenzwanges. Aber auch alle anderen aus- gewiesenen Bereiche werden verstärkt kontrolliert. In die- sem Zusammenhang wird auch noch auf die Verpflich- tung zur Entfernung und ordnungsgemäßen Entsor- gung von Hundekot hinge- wiesen, dies wurde von der Stadtgemeinde ebenfalls be- reits im Jahr 2010 verordnet. Betont werden soll aber auch: die meisten Hundehalter handeln korrekt. Bleibt zu hoffen, dass sich durch diese Maßnahmen auch die üb- rigen Hundebesitzer an die geltenden Verordnungen hal- ten werden. ST ADT AMT KITZBÜHE L ST ADT AMT KITZBÜHEL VERORDNUNG Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Kitzbühel vom 13. 12. 2010 wird auf Grundlage des § 6a Abs. 2 lit a und b Landes- Polizeigesetz, LGBl. Nr. 60/1976 i.d.F. LGBl. Nr. 56/2007 folgende Verordnung betreffend den Leinenzwang von Hunden beschlossen: § 1 Geltungsbereich für Leinenzwang 1. In öffentlichen Einrichtungen, wie allgemein zugänglichen Gebäuden, Parkanlagen und sonstigen allgemein zugänglichen Anlagen, sind Hunde an der Leine (mit einer maximalen Länge von 2 Metern) zu führen. 2. Weiters sind Hunde in folgenden bestimmten Gebieten und auf folgenden bestimmten öffentlichen V erkehrsflächen an der Leine zu führen, welche in der, einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage, mit roter Farbe gekennzeichnet sind: 1 Schwarzseegebiet und Seebichln 2 Städt. Kläranlage und Altstoffsammelstelle 3 Stadtbauhofareal 4 Gebiet Hauptbahnhof 5 Kinderspielplatz Hirzingerpark 6 Städtischer Friedhofs- und Kirchenbereich 7 Bereich Altenwohnheim und Gesundheitszentrum 8 Bundesamtsgebäude 9 Historischer Stadtkern, Volksschule, Marienheim und Schulpark 10 Handelsakademie, Hauptschulen und Kindergarten Voglfeld 11 Bundesamtsgebäude und Kinderspielplatz W agnerstrasse 12 Berufsschule, Feuerwehrplatz und Rotes Kreuz 13 Sportpark- und Tennisareal 14 Bereich Stadtwerke 15 Stadtstadion 16 Sportplatz Langau Siehe auch Übersichts- und Lagepläne im Anhang § 2 Ausnahmen vom Leinenzwang Ausgenommen vom Leinenzwang sind Diensthunde öffentlicher Dienststellen sowie Jagd- und Rettungshunde während eines be- stimmungsgemäßen Einsatzes und der dazugehörigen Übungen. § 3 Strafbestimmungen Verstöße gegen § 1 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß § 8 Abs. 1 lit. d i.V.m. § 23 Abs. 2 Landes-Polizeigesetz, von der Bezirksverwal- tungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 360,- Euro geahndet. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in Kraft. Dr. Klaus Winkler Bürgermeister über den Leinenzwang für Hunde
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