Kitzbüheler Anzeiger

Kitzbühel

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STADTZEITUNG KITZBÜHEL 2 IMPRESSUM: „Stadt Kitzbühel“, Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung; Herausgeber, Medieninhaber: Stadtgemeinde Kitzbühel; Redaktion: Felix Obermoser. Anschrift alle: 6370 Kitzbühel, Rathaus; E-Mail: stadtamt@kitzbuehel.at, Homepage: www.kitzbuehel.eu; Hersteller: Druckerei Gamper KG, Gundhabing 52, 6370 Kitzbühel; Verlags- und Herstellungsort: Kitzbühel; Erscheint periodisch. Diese alten, analogen Zähler haben ausgedient. Daran erkennen Sie die Smart Meter: Die neuen digitalen Zähler sind allesamt weiß und haben eine T aste, wo Sie das Display umschalten kön- nen. Kickenweitz STADTWERKE KITZBÜHEL LETZTE JAHRESABRECHNUNG NACH GEWOHNTEM MUSTER? Die Jahresabrechnung 2023/24 steht an! Die Mitarbeiter der Stadtwerke werden ab 11. März wieder zu Ihnen nach Hause kommen, um die Ferrariszähler (die alten, analogen, schwarzen Stromzähler – siehe Bild und auch Inserat in dieser Ausgabe) abzulesen. Ihr Verbrauch ist Grundlage für Ihre Kos- ten! Wer viel verbraucht hat, zahlt viel, wer wenig verbraucht hat, zahlt wenig. – So weit – so klar. Aber ist das auch so? Nicht ganz! Die Strompreisbremse wurde ursprünglich mit Ablauf zum 30. Juni 2024 beschlossen und wurde nun bis 31. Dezember 2024 verlängert. Die Höhe der Stützung wird per 1. Juli 2024 gesenkt, doch davon sind unsere förderberech- tigten Endkunden nicht betroffen, weil unsere Tarife bereits zu günstig sind, dass sie unter dem – auch gesenkten – För- derdeckel liegen. Zudem wurde die Elektrizitätsabgabe auf 0,1 ct/kWh bis 31.12.2024 gesenkt. Das Erneuerbare-Förderpauschale und der Erneuerbare-Förderbeitrag ist 2024 auf Null Euro ge- setzt. Diesen Sachverhalt kennen wir seit Dezember 2023. Herausforderung ElWG Schon wieder etwas Neues! Aktuell ist ein Ministerialentwurf, also der Entwurf eines Gesetzes, in Begutachtung. Das ElWG (sprich Elweg – Elektrizitätswirtschaftsgesetz) a ls Nachfol- ger des ElWOG 2010 (Elektrizitätswirtschafts- und -organi- sationsgesetz 2010) schreibt vor, dass jene Endkunden, die einen Smart Meter verbaut haben, nicht nur automatisch auf IME gesetzt werden, d.h. dass die Viertelstunden Verbrauchs- werte erfasst werden, sondern dass diese Kunden automa- tisch eine Monatsabrechnung erhalten. Der Gedanke dahinter ist, dass der Endkunde rasch sieht, wie viel Strom er im jeweiligen Monat verbraucht hat. Diese neue Monatsabrechnung bedeutet aber, dass Sie in Zukunft im Folgemonat eine Stromrechnung exakt nach Verbrauch be- kommen und nicht mehr die altbekannten Akontozahlungen leisten, die dann mit der Jahresabrechnung gegenverrechnet werden. Die Akontozahlungen haben für Sie den Vorteil, dass Sie das ganze Jahr hindurch eine gleichbleibende Belastung auf Ihrem Konto haben, und durch die Jahresabrechnung ent- weder eine Gutschrift oder eine Nachzahlungsvorschreibung erhalten. Durch diese gesetzlich geforderte monatliche Rechnungsle- gung wird es unweigerlich passieren, dass Sie im Winter hö- here Stromrechnungen zu stemmen und im Sommer niedri- gere Zahlungen zu leisten haben. Wollen Sie das? Wenn Sie weiterhin eine gleichbleibende Akontozahlung leis- ten wollen und damit die gleichmäßigen und gleichzeitig kal- kulierbaren Belastungen wünschen, dann müssen Sie uns das möglichst bald mitteilen! (Diese Option schafft der Gesetz- geber.) Anderenfalls werden wir aus heutiger Sicht im Jän- ner 2025 eine Schlussrechnung für Ihren Verbrauch 01.04. – 31.12.2024 stellen und dann ab Februar 2025 die Monats- abrechnungen stellen müssen. Müssen heißt: Nicht wir wol- len, sondern der Gesetzgeber verpflichtet uns dazu. Diese gesetzliche Forderung stellt uns technisch vor sehr große Herausforderungen. Was im obigen Absatz so komplex klingt ist auch für uns in der Abwicklung komplex. Aber wir bleiben am Ball und immer auf dem neuesten Informations- stand, um gerüstet zu sein und Ihnen a ls Endkunden alle Abläufe so transparent und verständlich wie möglich zu ma- chen. Wie und wann auch immer die Gesetzesvorlage in Kraft tritt, wir halten Sie auf dem Laufenden und arbeiten im Hin- tergrund bereits jetzt nach bestem Wissen an nachvollzieh- baren, zukunftsfitten Anpassungen, die den angekündigten Neuerungen entsprechen. Mag. (FH) Jörg K ickenweitz, MA FAKTENBOX Zählerablesung f ür Jahresabrechnung 2023/24 erforder- lich bei alten Zählern. Ableser ab 11.03.2024 unterwegs. Voraussichtlich ab 01.01.2025 Monatsabrechnung für alle mit Smart Zähler per Gesetz gefordert. Wenn Sie die bekannte Jahresabrechnung haben wollen, müssen Sie sich bei den S tadtwerken aktiv melden!
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