Kitzbüheler Anzeiger

Kirchdorf in Tirol

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Kaisergemeinde AKTIV 5 Verordnung der Gemeinde: Verunreinigungen durch Hundekot auf Straßen, Gehwegen und öffentlichen P lätzen sind v om Tierhalter unverzüglich zu beseitigen (Hundekot-Sackerl liegen g ratis im Gemeindeamt). Für die Einhaltung der V orschriften ist der Halter verantwortlich. Vertraut er das Tier einem Strafmündigen an, so ist dieser selbst allein v erantwortlich. Landesgesetzliche Bestimmung: Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen V erkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Abgestorbene Äste und umfallende Eschenbäume stellen nicht nur für W aldbesucher sondern auch bei der Waldarbeit eine große Gefahr dar. Das sich auch in unserer Gegend immer stärker ausbreitende Eschentriebsterben wird durch einen aus Ostasien eingeschleppten Pilz hervorgerufen. Er hat inzwischen bereits einen Großteil der Eschen befallen, wobei die Schwere der Krankheit von Baum zu Baum verschieden ist. Zeigen die Kronen starke Krankheitssymptome oder sind Rindennekrosen feststellbar, so sind die Bäume umgehend zu entfernen! B esonders Bereits seit dem Jahre 1995 ist die frühere, langjährige Gemeindebedienstete Christa Burger als vom Gericht bestellte und beeidete Legalisatorin für unsere Gemeinde Kirchdorf in Tirol tätig. In dieser verantwortungsvollen Funktion, die es derzeit nur in Tirol und Vorarlberg gibt, ist die beauftragte Legalisatorin im Namen des Gerichtes ermächtigt, die für grundbuchsfähige Verträge und Unterlagen notwendigen Unterschriften zu beglaubigen. Dies ist in den anderen Bundesländern nur den Notaren, Gerichten und dazu befugten Behörden v orbehalten. Unterschriftsbeglaubigungen durch die Legalisatorin sind vor allem für Grundstücks- oder Wohnungskaufverträge, einzutragende Darlehensurkunden, Löschungserklärungen, Stiegenhäusern und Z ugängen zu M ehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Bestimmung der Straßenverkehrsordnung: Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und B egegnungszonen nicht verunreinigen. Diese oben angeführten V erwaltungsübertretungen werden mit einer Geldstrafe bis zu je € 72,-- bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. wird darauf hingewiesen, dass beim Fällen solcher Eschen besondere Vorsicht geboten ist, da solche Bäume sehr leicht umfallen und abgestorbene Äste eine zusätzliche G efahr darstellen. Zur Absicherung und im Falle von etwaigen Haftungsansprüchen geschädigter Dritter ist es auch sinnvoll, solche Kontrollbegehungen und Maßnahmen zu dokumentieren. Bitte Meldungen über b efallene Eschenbäume direkt an unseren Waldaufseher Hans Bachmann richten unter 0664/8628535. Text & Bild: Hans Bachmann Servituts- oder Übergabsverträge möglich. N icht darunter fallen Beglaubigungen für nicht grundbücherliche Verträge, wie A utokaufverträge, M ietverträge, Beglaubigungen von Fotokopien oder anderen Dokumenten sowie Firmen- bzw. Gesellschafterverträge. Es können nur Bürger mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde Kirchdorf in Tirol diesen Service in Anspruch nehmen. Für die Beglaubigung ist ein Identitätsnachweis oder die persönliche Personenkenntnis durch die Legalisatorin erforderlich. Die Beglaubigungen durch die Ortslegalisatoren unterliegen der Vergebührungspflicht nach der begünstigten Gerichtsgebührenordnung. Termine für eine L egalisation können w ährend der A mtsstunden im Rahmen des Bürgerservices im M eldeamt der Gemeinde Kirchdorf (05352/63111-0) vereinbart werden. Text: Christa Burger/Bild: Privat Hinweis für Hundebesitzer Unser Waldaufseher informiert: Gefährliches E schentriebsterben christa Burger: über 20 J ahre legalisatorin in der Gemeinde Kirchdorf
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