Kitzbüheler Anzeiger

Kirchdorf in Tirol

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Kaisergemeinde AKTIV 3 Kitz-Air Gmbh, Kirchdorf in Tirol, Errichtung eines zivilflugplatzes (heliport) in Kirchdorf i. T./Erpfendorf; Verfahren nach dem UVP-G 2000 (vereinfachtes Verfahren) I . Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das gegenständliche P rojekt umfasst laut Einreichunterlagen die geplante Errichtung und Betrieb eines Hubschrauberlandeplatzes an der Betriebsadresse Brandwiesweg, A-6383 Erpfendorf, im Gemeindegebiet Kirchdorf in Tirol ... II . Verfahren nach dem UVP-G 2000: Für dieses V orhaben wird im Sinne der beschriebenen Antragstellung eine Umwelt- verträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren nach dem zweiten Abschnitt des UVP-G 2000 durchgeführt. Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Tiroler Landesregierung als zuständige UVP- behörde mit B escheid. Wichtiger hinweis: In die vollständige K undmachung (einschließlich der enthaltenen K urzbeschreibung des Vorhabens usw.) kann im Internet unter: https://www.tirol.gv.at/buergerservice/kundmachungen/landesregierung/umweltschutz/ Einsicht genommen werden. Weitere Informationen: Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Umweltschutz, Mag. Johanna Pirchmoser-Dejori unter 0512/508-3441 oder per E-Mail: umweltschutz@tirol.gv.at In die erforderlichen Unterlagen kann während der A mtsstunden im Gemeindeamt Kirchdorf/Bauamt (Zimmer E03) Einsicht genommen werden. Kundmachung III . hinweise für die Ö ffentlichkeit - Bevölkerung v on Kirchdorf Tirol: Jedermann kann innerhalb der Auflagenfrist vom 18.02.2019 bis einschließlich 08.04.2019 zum V orhaben und zur Umweltverträglichkeitserklärung eine schriftliche Stellungnahme an die Tiroler Landesregierung als UVP Behörde, per A dresse Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Eduard- Wallnöfer-Platz 3, 6020 I nnsbruck, abgeben. Eine Stellungnahme kann durch Eintragung in eine Unterschriften- liste unterstützt w erden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen ist. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzenden Gemeinde für G emeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese P ersonengruppe (Bürgerinitiative) am Verfahren zur Erteilung der Genehmigung für das V orhaben als Partei teil (vgl. VwGH 27.09.2018, ZI.Ro 2015/06/0008). ! Unser Bürgermeister und die Mitarbeiter der Gemeinde sowie das Team der Kaisergemeinde Aktiv wünschen euch allen ein frohes osterfest
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