Kitzbüheler Anzeiger

Kirchdorf in Tirol

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Kaisergemeinde AKTIV 2 AUS DEM GEMEINDEAMT BESchLüSSE - AUSzüGE AUS DEM ProToKoLL Gemeinderatssitzung vom 05. Juni 2018 4. Beschlussfassung über die Neuinstallation der A larm- und Brandmeldeanlage im Metzgerhaus: Nach Vorstellung des Angebotes Nr. 18869/1 der Firma Fiegl und Spielberger durch Herrn Markus Nothegger zur Neuinstallation der Alarm- und Brandmeldeanlage im Metzgerhaus in Kirchdorf, zu einem Gesamtpreis von EUR 10.652,-- brutto, wurde mit 10 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung der Beschluss gefasst, das vorliegende Angebot durch die Tiroler Versicherung überprüfen zu lassen (Gewährung des Versicherungsschutzes im Einbruchs- bzw Brandfall) und zumindest ein Zweitanbot durch eine befugte und geeignete Fachfirma einzuholen, welches auch sodann einer Überprüfung unterzogen werden muss. Eine etwaige Vergabe erfolgt dann nach einem Angebotsvergleich hinsichtlich des Preises und der Schutzwirkungen in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen. 5. Beschlussfassung über den A nkauf des Gst 3093 (EZ 90007): Der Bürgermeister berichtet, dass die M öglichkeit besteht, das Grundstück 3093, K G Kirchdorf als Vorsorgefläche der G emeinde mit einem Gesamtausmaß v on 5265 m² v on Maria Hinterholzer anzukaufen. Nach Verlesung des Kaufvertragsentwurfres des RA Dr. Wörgötter, 6380 St Johann und eingehender Diskussion wurde der einstimmige Beschluss gefasst, das oben genannte Grundstück zu einem P reis von EUR 75.000,-- zu erwerben. 6. Beschlussfassung über die Erlassung einer V erordnung bezüglich Errichtung einer Halte- und Parkverbotszone im Bereich des Griesbachparkplatzes: Aufgrund des Parkproblems mit Freizeitsportlern im Bereich der Griesbachklamm und der damit verbundenen eingeschränkten Durchfahrt für A nrainer als auch für Einsatzfahrzeuge, wurde der einstimmige Beschluss gefasst folgende Verordnung zu erlassen, auf der Amtstafel und im Internet kundzumachen und an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Verkehr, zur aufsichtsbehördlichen Überprüfung zu übermitteln: Errichtung einer Halte- und Parkverbotszone im Bereich Griesbachparkplatz, GZ: STV-09/2018 VERORDNUNG der Gemeinde Kirchdorf in Tirol, womit gemäß § 24 S tVO ein Halte- und Parkverbot im Bereich des Griesbachparkplatzes vorgeschrieben wird. Aufgrund § 43 A bs. 1 lit. b Zif. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr. 159/60 i. d. g. F. in Verbindung mit § 94d Zif. 4 leg.cit., wird im Interesse d. Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des V erkehrs angeordnet: 1) Zonenbeschränkung (§ 52 ZI 11a in Verbindung mit § 52 ZI 13b) mit der Zusatztafel „Ausgenommen auf den gekennzeichneten Parkplätzen (§ 54 S tVO)“ 2) Ende einer Zonenbeschränkung (§ 52 ZI 11b) Diese Verordnung ist gemäß § 44 S tVO durch die ordnungsgemäße Anbringung der entsprechenden Straßenverkehrszeichen Liebe Gemeindebürgerinnen und G emeindebürger! Die Protokolle zu den jeweiligen Gemeinderatssitzungen sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar unter www.kirchdorf.tirol.gv.at. Das Redaktionsteam Gemeinderatssitzung vom 03. Juli 2018 6. Information über das Bauprojekt S chlosserfeld und Beschlussfassung über die anteilsmäßige I nfrastrukturkostentragung: Nach Vorstellung der zu erwartenden Infrastrukturkosten für die Neuerschließung des S chlosserfeldes (Planung, Wasser, Kanal, Straße, LWL) und der damit verbundenen Einnahmen (Erschließungskosten, Preisspanne des Grundstückspreises) erfolgte der einstimmige Beschluss einen Gemeindekostenanteil von höchstens EUR 152.878,-- zu leisten und in das Budget 2019 mitaufzunehmen. Dieser Betrag kann sich dabei durch die freiwillige Umsetzung der Baustufe 2 auf den einzelnen Bauparzellen und der damit zusätzlich verbundenen Zahlungsleistungen durch Erschließungskosten und Anschlussgebühren auf bis zu EUR 64.411,-- r eduzieren: Gemeinde Kirchdorf in Tirol „Schlosserfeld“ - Kostenbeitrag Gemeinde EINNAhMEN: BAUSTUFE 1: Erschließungskosten und A nschlussgebühren 188.671,-- € Grundverkäufe (14 Gste.) - Grundstückspreis € 195,-/m² (Anteil für G de. > € 45,-- / m², gesamt 5.280 m²) 237.600,-- € Gesamt: 426.271,-- € AUSGABEN: Architektenwettbewerb, Planung, Bauleitung, etc. 39.149,-- € Baukosten: 540.000,-- € Gesamt: 579.149,-- € Differenz nach Baustufe 1 -152.878,-- € BAUSTUFE 2: Erschließungskosten und A nschlussgebühren 88.467,-- € Differenz nach Baustufe 2 -64.411,-- € kundzumachen und tritt mit der Errichtung der vorgeschriebenen Zeichen in Kraft. Aufstellungsort: 1+ 2) MGI Austria GK Central (M31) RW = -63.410,42 HW = 271.584,26 MGI Austria GK Central (M31) RW = -63.291,33 HW = 271.499,44 Der diesbezügliche A ufstellungszeitpunkt ist vom Antragsteller der Behörde mitzuteilen, damit sie in die Lage v ersetzt wird den Aktenvermerk (§ 16 A VG 1991) über das I nkrafttreten der Verordnung zu verfassen. Die Anbringungspflicht und Tragung der Kosten für die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs wird durch § 32 S tVO 1960 bestimmt. Der Bürgermeister: Gerhard Obermüller, P MM
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