Kitzbüheler Anzeiger

Kirchberg in Tirol

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4 Gemeinde- u. Bürgerinfo Nationalratswahl und Volksbefragung Am 15. Oktober 2017 finden sowohl die Nationalratswahl als auch die Volksbefragung Olympia 2026 statt. Zur Wahrung des Grundsatzes der strikten organisatorischen Trennung und zur Verkürzung der W artezeiten im jeweiligen Wahllokal, müssen eigene Sprengel und W ahlbehörden für die V olksbefragung eingerichtet werden. Für die Nationalratswahl stehen die üblichen 4 Sprengel zur Verfügung, wobei es bei der Adresseneinteilung eine Abänderung gegeben hat: Sprengel 1: Gemeindeamt Sitzungssaal Straßennamen von A bis Katzenbühel Sprengel 2: Gemeindeamt Trausaal Straßennamen von Kiendlleiten bis R Sprengel 3: Gemeindeamt Schalterraum Straßennamen von S bis W Sprengel 4: Musikhaus Aschau, Gründau Mühle 38, alle Häuser südlich der Rettenbachbrücke; Dem Wahlsprengel 1 ist eine Sonderwahlbehörde angegliedert. Die Sprengel für die V olksbefragung Olympia 2026 sind auf drei Wahllokale aufgeteilt. Zwei der Sprengel sind im Erdgeschoss des Gemeindeamtes, im neuen Bauamt (ehemals Tourismusverband) eingerichtet. Sprengel 1: Gemeindeamt Bauamt Erdgeschoss Straßennamen von A bis L Sprengel 2: Gemeindeamt Bauamt Erdgeschoss Straßennamen von M bis W Sprengel 3: Musikhaus Aschau, Gründau Mühle 38, alle Häuser südlich der Rettenbachbrücke; Dem Wahlsprengel 1 ist eine Sonderwahlbehörde angegliedert. Die Wahlzeiten für die Nationalratswahl als auch für die Volksbefragung Olympia 2026 sind in Kirchberg von 07:00 bis 15:00 Uhr und in Aschau von 07:00 bis 14:00 Uhr. Als Verbotszone wird bei den Sprengelwahllokalen, sowohl bei der Nationalratswahl als auch bei der Volksbefragung, ein Umkreis von 50 m um das jeweilige Wahllokal bestimmt. Bei der Nationalratswahl bei den Sprengeln 1 bis 3 und bei der Volksbefragung bei den Sprengeln 1 bis 2 erstreckt sich die Verbotszone im SW bis zur Bundesstraße. Im Gebäude der W ahllokale und innerhalb der Verbotszone sind am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder V erteilen von Wahlaufrufen oder von Wahlwerberlisten, ferner jede Ansammlung von Menschen und das Tragen von Waffen verboten. Vom Verbot des Waffentragens sind die sich im Dienst befindenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgenommen. Wer diesen Verboten zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,-- zu ahnden ist. Wahlkarten für die Nationalratswahl und Stimmkarten für die Volksbefragung können schriftlich bis 11. Oktober 2017 und persönlich bis zum 13. Oktober 2017, 12:00 Uhr, im Gemeindeamt beantragt werden. Abgabe der mittels Briefwahl verwendeten Wahlkarten für die Nationalratswahl: • persönliche Abgabe (Abgabe durch Überbringer ist zulässig) · in einem beliebigen W ahllokal am Wahltag während der Öffnungszeiten · bei jeder Bezirkswahlbehörde, Einlagen spätestens am W ahltag bis 17:00 Uhr • postalisch · Einlagen bei der Bezirkswahlbehörde bis zum Wahltag 17:00 Uhr Stimmabgabe mit der Wahlkarte, am Tag der Nationalratswahl: • nur in Wahllokalen, die für W ahlkartenwähler vorgesehen sind. In jeder Gemeinde findet man mindestens ein solches Wahllokal Abgabe der Stimmkarte für die V olksbefragung: • persönliche Abgabe (Abgabe durch Überbringer ist zulässig) · Entgegennahme verschlossener Stimmkarten durch die Gemeinde bis 13. Oktober 2017, 12:00 Uhr (nur bei der Volksbefragung möglich) · Einlagen bei der Kreiswahlbehörde bis zum 13. Oktober 2017 · Abgabe von Stimmkarten am 15. Oktober in W ahllokalen, • postalisch · Einlagen bei der Kreiswahlbehörde bis zum 13. Oktober 2017 Für etwaige Fragen steht die Gemeinde Kirchberg in Tirol zu den Öffnungszeiten gerne zur Verfügung. Öffnungszeiten: Mo bis Do: von 07:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr Fr: von 08:00 bis 12:00 Uhr Okt_Nov_2017cc.indd 4 Okt_Nov_2017cc.indd 4 19.09.17 11:49 19.09.17 11:49
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