Kitzbüheler Anzeiger

Jochberg

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August 2018 AKTUELLES AUS DER GEMEINDE 5 Die Umstellung der Müllabfuhr auf das Identifikations- und Wie- gesystem ist nunmehr seit einem halben Jahr eingeführt und so konnten auch die ersten Erfahrun- gen damit gemacht werden.Damit zusammenhängend ist auch eine geringfügige Änderung der Fahrt- route. Begonnen wird um 5.45 an der nördlichen Ortsgrenze (Tisch- lerei Aufschnaiter). Es wird bei allen rechtsseitigen Objekten die Entleerung bis ins Dorf gemacht. WICHTIG: Bitte all jene Müllei- mer, die entleert werden sollen, nach vorne [d. h. an die Straße, bzw. den entsprechenden Abhol- ort] stellen! Es ist aus organisato- rischen Gründen nicht möglich, dass das durch die Müllabfuhr gemacht wird. Bitte alte Gewohn- heiten aufgeben!! Es muss ein- deutig erkennbar sein, welcher Mülleimer entleert werden soll, bzw. welcher nicht. Um Verwechs- lungen der Behälter zu vermeiden, empfehlen wir die deutliche Be- schriftung Ihres Mülleimers mit Name und ggf. Top-Nummer. Der Gemeinderat hat am 01.06.2006 (GR 27/TOP 05) auf Anregung der Anrainer und fach - licher Empfehlung von Polizei und Arbeiterkammer (Abtlg. Umwelt/ Verkehr) einstimmig beschlossen die Gemeindestraßen Neuhaus- feld und Siedlungsweg zur „Wohn- straße“ gem. § 76 b - StVO zu erklären. „Als Wohnstraße wird in Österreich nach der Straßenverkehrsord- nung 1960 § 76b eine für den Fuß- gänger- und beschränkten Fahrzeugverkehr gemeinsam bestimmte und als solche gekenn- zeichnete Straße bezeichnet. In Wohnstraßen ist das Betreten der Fahrbahn und das Spielen gestattet“. Um entsprechendes Verständnis und Verhalten wird ersucht. Bedeutung einer Wohn- und Spielstraße Entsprechendes Verständnis und Verhalten Aktuelles zur Müllabfuhr ist ein Ort, an dem Verstorbene, in den meisten Fällen begleitet von einem religiösen oder weltlichen Ritus, bestattet werden. Friedhof leitet sich ursprünglich vom althochdeutschen „frithof“ ab, der Bezeichnung für den eingefriede- ten Bereich um eine Kirche. Durch Bedeutungswandel wurde dieser Ort zu einem „Hof des Friedens“. Dementsprechend viel Mühe machen sich manche Angehörige in der Grabpflege. DANKE für die- sen wertschätzenden Umgang mit diesem besonderen Ort. Im allge- meinen Verständnis ist es ein Ort, an dem man sich „pietätsvoll und angemessen“ verhält. Daraus ergibt sich auch, dass Tiere sich dort nicht aufhalten dürfen. Trotz- dem sieht man gelegentlich Besu- cher, die damit über den Friedhof gehen. Oder man trifft vereinzelt umherstreunende Katzen, die dort auch nicht hingehören, besonders dann, wenn diese ihre Hinterlas- senschaften in die Gräber tun. Es wird um das entsprechende Verständnis und richtige Verhal- ten ersucht. Weiters ist aufgefal- len, dass die bepflanzten Blumen tröge am Friedhof (vor Aufbahrungshalle) und an ande- ren Stellen im Ort beschädigt wurden. Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei um Beschädi- gung von fremdem Eigentum han- delt und vermehrt viele Augen darauf schauen. Im Falle einer Beobachtung erfolgt die Anzeige! Ein Friedhof auch Bestattungsplatz oder Begräbnisplatz, veraltet Gottesacker, Technisches Büro Heizung . Lüftung Sanitär . Energieausweis Prüfungen gem. § 82b . Gewerbeansuchen A-6383 Erpfendorf | Rosenbühelweg 12 | T el. 0 53 52 / 83 05-0 . Fax 0 53 52 / 83 05-4 office@planung-lusser.at | www.planung-lusser.at ec TTechnisches Büro Heizung . Lüftung Sanitär . Energieausweis Prüfungen gem. § Rosenbühelweg | f Erpfendor A-6383 office@planung-lusser echnisches Büro Heizung . Lüftung Sanitär . Energieausweis 82b . Gewerbeansuchen Prüfungen gem. § / 52 53 0 Fax . 05-0 83 / 52 53 0 el. TTel. | 12 Rosenbühelweg .at .planung-lusser .at | www office@planung-lusser 05-4 83 /
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