Kitzbüheler Anzeiger

Itter

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Gemeinde Blatt ITTERER VOM SEKRETARIAT 3 Alle Protokolle der Gemeinderatssitzungen finden S i e auf unserer Homepage: www.itter.tirol.gv.at bewegenden Verkehrs oder sonstige mit dem öffentlichen V erkehr zu- sammenhängende Erwägungen wie Lage, Widmung, Beschaffenheit der Straße, eines an der Straße gelegenen Gebäudes oder Gebietes, es erfordert, durch Verordnung Geschwindigkeits- beschränkungen erlassen ( VfGH, 17.06.1993, ZVR 1993/131). Die oben beschriebenen verkehrstech- nischen und strukturellen Rahmen- bedingungen auf den betrachteten Abschnitten der Straße Mühltal, im Gemeindegebiet der Gemeinde Itter und der Rainhäuslstraße in der Ge- meinde Kirchbichl stellen, gemeinsam mit den im Befund zitierten wissen- schaftlichen Entscheidungsgrundla- gen für generelle Geschwindigkeits- beschränkungen im O rtsgebiet 13 und der ebenfalls dargestellten Wechselbe- ziehung zwischen Geschwindigkeit, Anhalteweg und Verletzungsrisiko von Fußgängern deutlich unter Be- weis, dass die Verordnung einer Ge- schwindigkeitsbeschränkung v on 30 km/h erforderlich ist, die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des V er- kehrs im Sinne des § 43 Abs. 1b StVO zu erhöhen. Beschlussfassung: Einstimmige Be- schlussfassung zur 30 km/h Geschwin- digkeitsregelung im Bereich Mühltal. Beschlussfassung Beitrag Gemeinde Itter zum Neubau des überregionalen R adweges von Söll nach Itter Im Bereich „Strasserbauer“ wird eine neue Unterführung gebaut, damit der gesamte Rad- bzw. sonstige Verkehr die B178 Loferer Straße nicht mehr kreuzen muss. Das Gesamtprojekt be- läuft sich auf r und € 740.000,00. Bei der Gemeinde Itter wurde durch den Bauwerber, das ist die Gemeinde Söll, um einen Baukostenzuschuss ange- Auszug aus der Niederschrift über die 33. Gemeinderatssitzung vom 6. Juli 2020 um 20.00 Uhr Beschlussfassung einer gemeindeübergreifenden 30 km/h Geschwindigkeitsregelung im Bereich Mühltal durch die Gemeinden Itter und Kirchbichl Das Ingenieurbüro für Verkehrswesen Hirschhuber und Einsiedler OG, Hall i.T., wurde von der Gemeinde Itter und der Gemeinde Kirchbichl beauftragt, im Rahmen eines verkehrstechnischen Gutachtens eine Grundlage für die Verordnung einer Geschwindigkeits- beschränkung auf einem T eilabschnitt der Straße Mühltal in der Gemeinde Itter und der Rainhäuslstraße in der Gemeinde Kirchbichl auszuarbeiten. Im Besonderen handelt es sich dabei um den nachfolgend dargestellten Abschnitt vom westlichen Siedlungs- beginn in der Gemeinde Kirchbichl, über die Gemeindegrenze nach Itter bis zur B178 Loferer Straße am öst- lichen Ende dieser Straße, bzw. östlich am Gasthaus „Rössl“ vor bei, ebenfalls bis zur B178. Es stellt sich die Frage, ob die Verordnung einer Geschwindig- keitsbeschränkung erforderlich ist, die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssig- keit des Verkehrs zu erhöhen. Während bei V erordnungen nach § 20 StVO Geschwindigkeitsvorgaben für ein gesamtes O rtsgebiet erlassen werden können, so sind für einzelne Straßenzüge bzw. Abschnitte Verord- nungen nach § 43 S tVO erforderlich. § 43 A bs. 1, 2 StVO (Straßenverkehrsverordnung): Mit dieser Regelung kann die Behörde für bestimmte S traßen oder S traßen innerhalb eines bestimmten Gebietes, wenn und soweit es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des sich fragt. Die Gesamtkosten werden auf das Land Tirol, TVB-Region und auf die Gemeinden Itter und Söll aufge- teilt. Der Baustart für dieses P rojekt ist mit 20. August 2020 geplant. Die Fertig- stellung ist noch im Jahr 2020. Auch wird erläutert, dass auf dem bestehen- den Radweg von Söll nach Itter keine Asphaltierung vorgesehen sei. Nach kurzer Diskussion schlagen BM Kahn Josef als Vorsitzender und VBM Thaler Roman dem Gemeinderat vor, einen Investitionshöchstbeitrag v on € 35.000,00 als Höchstbeitrag zu ge- währen. Beschlussfassung: Einstimmi- ger Beschluss zur Obergrenze von € 35.000,00 als Investitionsbeitrag der Gemeinde Itter zum Neubau des überregionalen R adweges von Söll nach Itter. NOTARSPRECHSTUNDE Am Dienstag, dem 15. Dez. 2020, findet von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Sitzungszimmer eine Sprechstunde mit Herrn Notar Dr. Franz Strasser statt. Der Notar steht für kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung. Voranmeldung im Gemeindeamt (Tel. 05335-3590) erforderlich. Der Termin für die nächste Sprech- stunde wird in der nächsten A us- gabe des Gemeindeblattes bekannt- gegeben. Kontaktadresse: Dr. Franz Strasser, Brixentaler Straße 2b, Hopfgarten, Tel.: (05335) 36 66, e-Mail: strasser@notar.at
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