Kitzbüheler Anzeiger

Itter

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Gemeinde Blatt ITTERER AUS DEM GEMEINDERAT 3 Alle Protokolle der Gemeinderatssitzungen finden S i e auf unserer Homepage: www.itter.tirol.gv.at Kostenbeitrag der Gemeinde Itter für den Schibus 2019/2020 Der Vorsitzende informiert den Rat über den Antrag des T ourismusver- bandes Ferienregion Hohe Salve, indem um eine Erhöhung der S chi- busbeteiligung durch die Gemeinde Itter von € 8.500,00 auf € 10.000,00 angesucht wurde. Im Ansuchen wurde auch mitgeteilt, dass die Gesamtkosten für den S chibus im abgelaufenen Win- ter 2018/2019 einen Betrag von Netto € 42.500,00 betragen haben. Die Kosten des abgelaufenen Winters 2018/2019 wurden folgendermaßen aufgeteilt: Beitrag der Gemeinde Itter 2018/2019: € 8.500,00 Restbetrag Winter 2018/2019: € 11.333,00 d.s. 1/3 Bergbahnen Hohe Salve € 22.667,00 d.s. 2/3 TVB Hohe Salve Man ist im Gemeinderat der Ansicht, dass eine Beförderung notwendig sei und stimmt der Erhöhung zum Kos- tenbeitrag für den W inter 2019/2020 in Höhe v on € 10.000,00 zu. Beschlussfassung: Einstimmig Auszug aus der Niederschrift über die 30. Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019 um 20:00 Uhr Genehmigung Vereinssubventionen 2020 Der Vorsitzende berichtet über die mit Obmann des Ausschusses für „Dorf- gestaltungKultur-Sport“ Sitzmann Günther abgehaltene Besprechung vom 28.11.2019 und bitten den Ob- mann den ausgearbeiteten Vorschlag zur Vergabe der Subventionen dem Gemeinderat vorzutragen: Zu Beginn gibt der Obmann bekannt, dass bei Sportvereinen mit Jugendförderung Auszug aus der Niederschrift über die 29. Gemeinderatssitzung vom 18.11.2019 um 20:00 Uhr Verordnung der Gemeinde Itter über die Erhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe Der Tiroler Landtag hat am 08. Mai 2019 das Gesetz über die Erhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe (Tiro- ler Freizeitwohnsitzabgabegesetz – TFWAG), das am 01. Jänner 2020 in Kraft treten wird, beschlossen. Jeder Gemeinderat hat noch im Jahr 2019 eine Verordnung über Höhe der Frei- zeitwohnsitzabgabe zu beschließen. Die Abgabe ist als Selbstbemessungs- abgabe konzipiert. Der Gemeinderat beschließt nachfolgende V erordnung: Aufgrund des § 4 Abs. 3 des Tiro- ler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LGBl. Nr. 79/2019 wird verordnet: § 1 F estlegung der Abgabenhöhe Die Gemeinde Itter legt die Höhe der jährlichen F reizeitwohnsitzabgabe ein- heitlich für das gesamte Gemeindege- biet a) bis 30 m² N utzfläche mit ..€ 180,00 b) von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutzfläche mit .................€ 360,00 c) von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche mit .................€ 522,00 d) von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche mit .................€ 756,00 e) von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche mit .............. € 1.062,00 f ) von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche mit .............. € 1.368,00 g) von mehr als 250 m² Nutzfläche mit .............. € 1.656,00 fest. § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2020 in Kraft. Der Gemeinderat ist der Ansicht, das 1,8fache der vom Land Tirol vorgeschlagenen Mindestsumme zu beschließen. Beschlussfassung: Einstimmig bereits im letzten Jahr eine Erhöhung der Subvention vorgenommen wurde. Vorschlag des Ausschusses für die V er- gabe von Subventionen für das Jahr 2020: LG Decker ....................... € 2.000,00 Tennisclub Itter ................ € 1.300,00 Schiclub Itter .................... € 2.000,00 Fußballclub Itter ..................€ 900,00 Musikkapelle Itter ............ € 6.000,00 SoAlTeBa ............................€ 500,00 Kirchenchor ...................... € 1.600,00 Turmwind ......................... € 1.200,00 Obst- und Gartenbauverein Itter ..........€ 750,00 Dorffestverein Itter ........... € 2.000,00 Gesamtsumme ................ € 18.250,00 Der Gemeinderat spricht allen Ver- einen für deren hervorragende Arbeit in Itter ein großes L ob aus. Die Ge- meinderäte sind der Ansicht, dass der vorgestellte Vorschlag zur Direktför- derauszahlung gerechtfertigt sei und stimmen dem Antrag einheitlich zu. Beschlussfassung: Einstimmig NOTARSPRECHSTUNDE Am Dienstag, dem 10. März 2020, findet von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Sitzungszimmer eine Sprechstunde mit Herrn Notar Dr. Franz Strasser statt. Der Notar steht für kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung. Voranmeldung im Gemeindeamt (Tel. 05335-3590) erforderlich. Der Termin für die nächste Sprech- stunde wird in der nächsten A us- gabe des Gemeindeblattes bekannt- gegeben. Kontaktadresse: Dr. Franz Strasser, Brixentaler Straße 2b, Hopfgarten, Tel.: (05335) 36 66, e-Mail: strasser@notar.at
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