Kitzbüheler Anzeiger

Itter

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Gemeinde Blatt ITTERER AUS DEM GEMEINDERAT 3 Auszug aus der Niederschrift über die 21. Gemeinderatssitzung vom 17.12.2018 um 20.00 Uhr Beratung und Beschlussfassung über die F estsetzung des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 Der Vorsitzende führt aus, dass der Voranschlag 2019 zeitgerecht erstellt wurde und in der Zeit vom 03.12.2018 durch zwei Wochen hindurch bis zum 17.12.2018 im Gemeindeamt zur öf- fentlichen Einsicht kundgemacht wurde. Einwendungen dagegen wur- den keine eingebracht. Die Vorausset- zungen zur Beschlussfassung lt. TGO wurden somit erfüllt. Der ordentliche Haushalt weist Ein- nahmen und Ausgaben in Höhe v on € 3.126.400,00 und der außerordent- liche Haushalt Einnahmen und Aus- gaben von € 1.161.000,00 auf. Die Ge- samtsumme des Voranschlages beträgt somit: € 4.287.400,00. Im außerordentlichen Haushalt sind für das Jahr 2019 vier P rojekte vor- gesehen: • WVA Grünholzbach/ Schwendter Weg ..... € 215.000,00 • KA Grünholzbach/ Schwendter Weg ..... € 240.000,00 • Seniorenzentrum Hopfgarten-Itter ..... € 336.000,00 • FTTB Breitband- versorgung Itter ....... € 370.000,00 Gesamtkosten ............ € 1.161.000,00 Für die F inanzierung der außerordent- lichen Projekte Kanal- bzw. Wasser- versorgung sollen WLF-Darlehen aufgenommen werden und zwar in Höhe v on € 100.000,00 für die „Ka- nalversorgung“ und € 130.000,00 für die „Wasserversorgung“. Für das Projekt „FTTB Breitbandversorgung Itter“ sollen € 200.000,00 des bereits beschlossenen Darlehens abgerufen Alle Pr oto kolle der Gemeinderatssitzung en finden S ie auf unser er Homepag e: www.itter.tir ol.gv.at Auszug aus der Niederschrift über die 21. Gemeinderatssitzung vom 26.11.2018 um 20.00 Uhr Beratung und Beschlussfassung über das Finanzierungskonzept „Sozialzentrum neu“ Bürgermeister K ahn Josef führt aus, dass die Finanzierungsverhandlungen mit dem Land Tirol sehr positiv ver- laufen sind. Die Kosten für das ge- schätzte Bauvorhaben liegen bei c a. € 15,2 Mio. Unter diesem Tagesordnungspunkt wird vom Vorsitzenden noch ergänzt, dass nunmehr die von Anfang an an- gestrebte Genehmigung von 75 Betten in Aussicht gestellt wurde. Im Ge- meinderat ergeben sich Fragen bzgl. Nachnutzung des bestehenden Hauses, Mitverlegung des Sozialsprengels, Rückzahlung der W ohnbauförderung und zur evtl. Zwischenfinanzierung, welche vom Vorsitzenden beantwor- tet werden. Auch gibt der Vorsitzende bekannt, dass sich ein beauftragtes Büro aus Graz mit der Kostenermittlung befasst hat, die als Basis für die F inanzierungs- planung dient. Folgende Kostenermittlung wurde durchgeführt: 1. Baukosten ................. € 13,10 Mio. 2. Planungskosten ........ € 1,07 Mio. 3. Wettbewerbskosten .. € 0,13 Mio. 4. Neben- und Finanzierungskosten . € 0,33 Mio. 5. Kosten für Unvorhergesehenes ... € 0,56 Mio. Gesamtkosten ............... € 15,19 Mio. Aufgrund der hohen Gesamtkosten erhalten die beiden Gemeinden eine Bedarfszuweisung in Höhe v on € 4,75 Mio. Der Gemeinderat sieht der Um- setzung des Projekts positiv entgegen und stimmt dem Finanzierungskon- zept „Sozialzentrum neu“ einhellig zu. werden. Die Gemeinderäte stimmen einhellig dem erstellten Haushaltsplan und dem mittelfristigen Finanzplan für das Jahr 2019 zu. Beschlussfassung zur Vertragsraumordnung „Schloßblick“ Die den Parteiobmännern und der Parteiobfrau zugestellte und von den Bauwerbern unterfertigte Vertrags- raumordnung wurde bei der letzten Bauausschusssitzung ausführlich v or- besprochen. Der Vorsitzende erläutert nochmals die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarung und bittet sodann den GR um Beschlussfassung. Eckpunkte des Vertrages: • Abgeschlossen zwischen Bau.Werk Schlossblick Itter GmbH und Gemeinde Itter • Sicherung wohnbaugeförderter Kaufpreise • Schaffung von leistbarem Bauland • Namhaftmachung von Käufern der wohnbaugeförderten W ohnungen/ Reihenhäuser durch V orlage einer Käuferliste • 50 %Anteil an wohnbaugeförderten Wohnungen für Einheimische Bürger, d.s. ca. 10 Wohneinheiten • Weiterveräußerung bis 20 Jahren mit derzeitigem Kaufpreis • Konventionalstrafe von 20 % der Verkaufssumme • Vorkaufsrecht der Gemeinde Itter Der Vorsitzende erläutert, dass die Vergabe durch den Bauausschuss mittels Käuferliste, erstellt durch die Bauwerberin, erfolgen wird. Eine Er- stinformation an die Itterer Bevölke- rung durch die Gemeinde Itter wird natürlich v or Verkauf durchgeführt. Der GR stimmt der Vertragsraum- ordnung einhellig zu. Die Unterfer- tigung durch den Bürgermeister und die Gemeindevorstände erfolgt nach Berichtigung.
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