Kitzbüheler Anzeiger

Hopfgarten im Brixental

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August 2021 5 HOPFGARTNER BLATTL Heizkostenzuschuss 2021/2022 Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2021/2022 einen ein‐ maligen Zuschuss zu den Heizkosten in Höhe von € 250,— pro Haushalt. Der Antrag kann bis 30. November 2021 im Bürgerservice der Marktgemeinde Hopfgarten eingebracht werden . Mitzubringen sind aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsa‐ men Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Bankverbindung. Antrags‑ bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrech‐ tem Hauptwohnsitz in Hopfgarten. Nicht‑antrags‑ bzw. zuschussberechtigt sind: BezieherInnen von laufenden Mindestsicherungs/Grundversor‐ gungsleistungen BewohnerInnen von Wohn‐ und Pflegeheimen, Behinderteneinrich‐ tungen, Schüler‐ und Studentenheimen Für P ensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich. Für die Gewährung gelten folgende Netto‑Einkommensgrenzen: € 970,— pro Monat für alleinstehende P ersonen € 1.560,— pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 250,— pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 180,— für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familien‐ beihilfe € 540,— pro Monat für die erste weitere erwachsene P erson im Haushalt € 370,— pro Monat für jede weitere erwachsene P erson im Haushalt. Zur Ermittlung des monatlichen Einkommens werden alle Einkünf‐ te, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden/gemeldeten Perso‐ nen zufließen, berücksichtigt. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzah‐ lungen (13. Und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (z. B. Unterhalt, AMS‐Bezüge, Pensionsvor‐ schuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen: Pflegegeldbezüge, F amilienbeihilfen, Wohn‐ und Mietzinsbeihilfen, Einkommen der minderjährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt, Witwengrundrenten und Beschädigtengrundrente nach dem K OVG, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte A us‐ gleichszulagenbezüge. Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind in Abzug zu bringen: Zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind. Informationen und Anträge im Bürgerservice der Markt‑ gemeinde Hopfgarten, Tel. 05335 2205 85 ‑ Bettina Sieberer Obst‑ und Gartenbauverein Hopfgarten Obstpressen 2021 Unsere Obstpresse ist heuer erstmals am Samstag, den 21. August in Betrieb . Im September und Oktober werden wir voraussicht‐ lich jeden Samstag bzw. bei Bedarf auch am Freitag (Nachmittag) Obst pressen. Um eine vernünftige Einteilung vornehmen zu können und längere W artezeiten zu vermei‐ den, wird Obst nur nach Terminvereinbarung angenommen. Wir ersuchen deshalb bis spätestens Donnerstag 20 Uhr vor dem jeweiligen Presstermin unter der Tel. Nr. 05335/3127 (Lindner Georg) die ungefähre Anlieferungsmenge bekannt zu geben und einen Termin zu vereinbaren. Achtung! Wichtige Information für alle die mir Bio­Abfälle bringen. In diesem Jahr wegen Platz­ mangel bitte kein Kompostier­ material mehr anliefern. Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank Michael Wartlsteiner
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