Hopfgarten im Brixental
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Gemeindeübersicht
August 2021 5 HOPFGARTNER BLATTL Heizkostenzuschuss 2021/2022 Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2021/2022 einen ein‐ maligen Zuschuss zu den Heizkosten in Höhe von € 250,— pro Haushalt. Der Antrag kann bis 30. November 2021 im Bürgerservice der Marktgemeinde Hopfgarten eingebracht werden . Mitzubringen sind aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsa‐ men Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Bankverbindung. Antrags‑ bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrech‐ tem Hauptwohnsitz in Hopfgarten. Nicht‑antrags‑ bzw. zuschussberechtigt sind: BezieherInnen von laufenden Mindestsicherungs/Grundversor‐ gungsleistungen BewohnerInnen von Wohn‐ und Pflegeheimen, Behinderteneinrich‐ tungen, Schüler‐ und Studentenheimen Für P ensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich. Für die Gewährung gelten folgende Netto‑Einkommensgrenzen: € 970,— pro Monat für alleinstehende P ersonen € 1.560,— pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 250,— pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 180,— für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familien‐ beihilfe € 540,— pro Monat für die erste weitere erwachsene P erson im Haushalt € 370,— pro Monat für jede weitere erwachsene P erson im Haushalt. Zur Ermittlung des monatlichen Einkommens werden alle Einkünf‐ te, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden/gemeldeten Perso‐ nen zufließen, berücksichtigt. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzah‐ lungen (13. Und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (z. B. Unterhalt, AMS‐Bezüge, Pensionsvor‐ schuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen: Pflegegeldbezüge, F amilienbeihilfen, Wohn‐ und Mietzinsbeihilfen, Einkommen der minderjährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt, Witwengrundrenten und Beschädigtengrundrente nach dem K OVG, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte A us‐ gleichszulagenbezüge. Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind in Abzug zu bringen: Zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind. Informationen und Anträge im Bürgerservice der Markt‑ gemeinde Hopfgarten, Tel. 05335 2205 85 ‑ Bettina Sieberer Obst‑ und Gartenbauverein Hopfgarten Obstpressen 2021 Unsere Obstpresse ist heuer erstmals am Samstag, den 21. August in Betrieb . Im September und Oktober werden wir voraussicht‐ lich jeden Samstag bzw. bei Bedarf auch am Freitag (Nachmittag) Obst pressen. Um eine vernünftige Einteilung vornehmen zu können und längere W artezeiten zu vermei‐ den, wird Obst nur nach Terminvereinbarung angenommen. Wir ersuchen deshalb bis spätestens Donnerstag 20 Uhr vor dem jeweiligen Presstermin unter der Tel. Nr. 05335/3127 (Lindner Georg) die ungefähre Anlieferungsmenge bekannt zu geben und einen Termin zu vereinbaren. Achtung! Wichtige Information für alle die mir BioAbfälle bringen. In diesem Jahr wegen Platz mangel bitte kein Kompostier material mehr anliefern. Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank Michael Wartlsteiner
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