Kitzbüheler Anzeiger

Hopfgarten im Brixental

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Jänner 2020 3 HOPFGARTNER BLATTL Änderungen bei Gemeindeabgaben im Jahr 2020: Wie in den letzten Jahren wurden auch heuer im Zuge der Vorbereitung des Voranschlages die Gemeindeab‐ gaben, Gebühren und Beiträge von der Finanzverwal‐ tung im Haus, der Heimleitung des Altenwohn‐ und Pflegeheims sowie der Kommunalbetriebe Hopfgarten GmbH nach den zu erwartenden Ergebnissen und den Erfordernissen kalkuliert und die geplanten Verände‐ rungen im Beirat der Kommunalbetriebe sowie im Ge‐ meindevorstand beraten und in weiterer Folge vom Gemeinderat in der Sitzung vom 09.12.2019 folgende Gemeindeabgaben/‐entgelte ab 01.01.2020 bzw. 01.09.2020 bei den Kindergartenbeiträgen sowie ab dem Zeitpunkt der Zählerablesung bei W asserbezugs‐ und Kanalbenützungsentgelt neu festgesetzt (alle Be‐ träge inkl. MwSt.): Hundesteuer (Jahresbeiträge): für den ersten Hund € 67,00 für jeden weiteren Hund € 109,00 für W achhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes gehalten werden € 45,00 Wasser‑ und Kanalentgelte: Kanalanschlussentgelt € 5,92 je m³ umbauten R aum Kanalbenützungsentgelt € 2,399 je m³ W asserverbrauch Wasseranschlussentgelt € 3,82 je m³ umbauten R aum Wasserbezugsentgelt € 1,19 je m³ W asserverbrauch Kindergartenbeitrag (Monatsbeiträge): Für das 1. Kind/Familie unter 4 Jahre € 58,00 Weitere Kinder/Familie unter 4 Jahre € 29,00 Die kalkulierten Beiträge zum W ohn‐ und Pflegeheim wurden der Sozialabteilung des Landes zur Genehmi‐ gung übermittelt (Bindung an die genehmigten Sätze des Landes). Eine indexmäßige Anpassung von max. 3 % wird für alle Betreuungsstufen neu festgesetzt. Alle anderen Abgabenarten und Entgelte bleiben gegenüber 2019 unverändert. Voranschlag 2020: Der Entwurf des Voranschlages vom 20.11.2019 für das Finanzjahr 2020 wurde in der Zeit vom 22.11.2019 bis 09.12.2019 im Gemeindeamt zur öf‐ fentlichen Einsicht aufgelegt. Die Kundmachung über die Auflage des Voranschlages zur öffentlichen Ein‐ sicht erfolgte vom 21.11.2019 bis 09.12.2019. Wie jedes Jahr üblich, wurde vom Finanzverwalter auch in diesem Jahr für den Entwurf des V oranschla‐ ges 2020 eine Kurzversion erstellt, wobei sich die Dar‐ stellung aufgrund der Voranschlags‐ und Rechnungs‐ abschlussverordnung 2015 – VRV 2015 grundlegend geändert hat. Der Haushalt besteht künftig aus dem Ergebnis‐, dem Finanzierungs‐ und dem Vermögenshaushalt. Im Er‐ gebnishaushalt werden die Erträge und A ufwendun‐ gen unabhängig von der tatsächlichen Zahlung darge‐ stellt. Im Finanzierungshaushalt werden die tatsäch‐ lichen Einzahlungen und Auszahlungen erfasst. Der Vermögenshaushalt zeigt den V ermögensbestand und die laufende Änderung des V ermögens. Die Eckdaten der einzelnen Haushalte wurden vom Bürgermeister in der Sitzung im W esentlichen zur Kenntnis gebracht. Es folgte auch ein kurzer Überblick über die im folgenden Jahr geplanten Investitionen, wobei der Neubau des Sozialzentrums Hopfgarten/ Itter auch im kommenden Jahr den Schwerpunkt bil‐ det und dafür ein Betrag von rd. € 9,4 Mio. veran‐ schlagt wurde. Weitere angedachte Investitionen (Kauf Tanklösch‐ fahrzeug FF Kelchsau, Gemeindestraßenbauten, Lü‐ ckenschluss Radweg, Projektentwicklung Liegenschaft Ritsch, Neubau Gebäude Hochspar, u.a.) umfassen einen Betrag von rd. € 1,4 Mio. Die Summe der Trans‐ ferzahlungen für Investitionen beläuft sich auf rd. € 430.000,—, sodass sich eine Gesamtsumme an In‐ vestitionen von rd. € 11,3 Mio. ergibt. Der Voranschlag wurde auch in diesem Jahr vom Ge‐ meinderat einstimmig (17 ja‐Stimmen) genehmigt. Ich wünsche allen Hopfgartnerinnen und Hopfgartnern und allen Gästen ein gutes neues Jahr sowie viel Glück, Gesundheit und Erfolg für 2020 Bürgermeister Paul Sieberer Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2019
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