Kitzbüheler Anzeiger

Hopfgarten im Brixental

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Dezember 2019 5 HOPFGARTNER BLATTL Existiert nun bei einem Objekt beziehungsweise einer Wohnung ein Frei‐ zeitwohnsitzbescheid, so bildet die darin festge‐ haltene Nutzfläche die Grundlage für die A bga‐ benbemessung. Sollte ein Objekt (eine Wohnung) als Freizeitwohnsitz ge‐ nützt werden, ohne dass ein dementsprechender Bescheid vorliegt, so ist die Abgabe ebenfalls zu bemessen und zu ent‐ richten. Dabei ist zu be‐ achten, dass mit der Entrichtung der Frei‑ zweitwohnsitzabgabe ein illegaler Freizeit‑ wohnsitz nicht legali‑ siert wird. Wer hat nun diese Ab‑ gabe selbst zu bemes‑ sen und zu entrichten? Grundsätzlich ist der Ei‐ gentümer des Grundstü‐ ckes, auf dem sich der Freizweitwohnsitz befin‐ det, Abgabenschuldner. Im Falle eines Baurech‐ tes beziehungsweise ei‐ nes längerfristigen P acht‐ vertrages (mehr als ein Jahr) ist der Bauberech‐ tigte bzw. der Inhaber des Freizeitwohnsitzes Abgabenschuldner. Ich ersuche Sie, diesen recht‐ zeitig über seine V er‐ pflichtung zu informie‐ ren. Was heißt Selbstbemessung? D.h. nicht die Gemeinde, sondern der Abgaben‐ schuldner selbst, hat die Abgabe zu bemessen und jeweils bis zum 30. April eines jeden Jahres einmal zu entrichten. Die Höhe der jährlichen Abgabe ist abhängig von der Nutzfläche des F rei‐ zeitwohnsitzes und wur‐ de per Verordnung durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 21. Oktober 2019 wie folgt festgelegt: bis 30 m² Nutzfläche mit € 200,— von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutzfläche mit € 400,— von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche mit € 580,— von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche mit € 840,— von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche mit € 1.180,— von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche mit € 1.520,— von mehr als 250 m² Nutzfläche mit € 1.840,— Der Abgabenschuldner ist daher verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Formular zur Selbstbe‐ messung korrekt auszu‐ füllen und der Gemeinde fristgerecht zu übermit‐ teln. Die dadurch entste‐ hende Freizeitwohnsitz‐ abgabe ist dann bis Ende April eines jeden Jahres selbstständig zu entrich‐ ten. Gibt der Abgabenschuld‐ ner keinen selbst berech‐ neten Betrag bekannt oder erweist sich die be‐ kanntgegebene Selbstbe‐ rechnung als nicht rich‐ tig, kann die Festsetzung der Abgabe mit Abgaben‐ bescheid (§ 201 Bundes‐ abgabenordnung) durch die Gemeinde erfolgen. Zudem erfolgt eine An‐ zeige nach dem Tiroler Abgabengesetz an die zu‐ ständige Bezirkshaupt‐ mannschaft. Nähere Informationen finden Sie auch im Lan‐ desgesetz vom 08. Mai 2019 – Tiroler Freizeit‐ wohnsitzabgabegesetz – TFWAG. Sollten sich in diesem Zu‐ sammenhang Fragen er‐ geben, steht Ihnen unse‐ re Mitarbeiterin im Bau‐ amt, Fr. Sabrina Gruber, Tel. +43 5335 2205 72 oder per E‐Mail: bauamt02@hopfgarten. tirol.gv.at, gerne zur Ver‐ fügung. Alle gemeldeten Besitzer bzw. Inhaber eines Frei‐ zeitwohnsitzes in unse‐ rem Gemeindegebiet wer‐ den von der Marktge‐ meinde Hopfgarten in einem persönlichen Schrei‐ ben über diese neue A b‐ gabe verständigt und wird das entsprechende Formular zur Selbstbe‐ messung beigelegt. Detaillierte Informatio‐ nen finden Sie auch auf unserer Homepage unter hopfgarten.tirol.gv.at. Ich darf mich namens der Marktgemeinde Hopfgar‐ ten für Ihr V erständnis bedanken. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Raiffeisen Spartage 2019 Auch heuer fanden in der letzten Oktoberwo- che die beliebten Raiffeisen Spartage in Hopfgarten und Itter statt. Für uns war es eine große F reude, dass wir wieder so viele fleißige Sparer bei uns begrüßen durften. Wie alle Jahre wurde ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm für Groß und Klein gestal- tet. Neben Ponyreiten und Bummelzugfahren gab es heuer erstmals eine Sumsi Fotostation. Ein Erinnerungsfoto mit unserer Sumsi zum Mitnehmen durfte an diesem besonderen Tag nicht fehlen. Unsere Kunden durften wir mit Weißwürsten und köstlichen selbstgemachten K uchen vom Sozial- und Gesundheitssprengel Hopfgarten/ Itter verwöhnen. Ein herzliches Dankeschön ergeht an dieser Stelle an die fleißigen Bäckerinnen. Abschließend möchten wir uns bei all unseren Sparern und treuen Kunden für das entgegen- gebrachte Vertrauen bedanken.
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