Kitzbüheler Anzeiger

Hopfgarten im Brixental

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HOPFGARTNER BLATTL 4 August 2019 Heizkostenzuschuss 2019 Das Land Tirol gewährt auch für die kommende Heizperiode 2019/2020 einen einmaligen Heizkostenzuschuss von € 250,— pro Haushalt und kann bis 30. November 2019 im Bürgerservice der Marktgemeinde Hopfgarten beantragt werden – Einkommensunterlagen mitbringen bitte! Für PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen im vergangenen Jahr der Heizkosten- zuschuss des Landes gewährt wurde, ist keine gesonderte Antragsstellung erforderlich. Neu- und Folgeanträge sind bei der Gemeinde Hopfgarten einzureichen mit: aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Bankverbindung. Antrags- bzw. zuschussberechtigtsind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz in Hopfgarten. Nicht-antrags- bzw. zuschussberechtigt sind: BezieherInnen von laufenden Mindestsicherungsleistungen BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen Für die Gewährung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen: € 910,— pro Monat für alleinstehende Personen € 1.380,— pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 230,— pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 160,— für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 500,— pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt € 340,— pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt. Zur Ermittlung des monatlichen Einkommens werden alle Einkünfte, die den im gemeinsamen Haushalt leben- den/gemeldeten Personen zufließen, berücksichtigt. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. Und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (z. B. Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbeihilfen, Einkommen der minderjährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt, Witwengrundrenten nach dem KOVG, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte Ausgleichszulagenbezüge. Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind in Abzug zu bringen: Zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind. Informationen und Anträge im Bürgerservice der Marktgemeinde Hopfgarten, Tel. 05335 2205 85, Fr. Maria Keusch-Prem Ich, der Högergraben, wurde vor einiger Zeit mit Müll in einer eleganten Esprittasche „beschenkt“. Bis heute hat meine Wassermenge nicht ausgereicht, diese in tieferes Wasser mitzunehmen, was die Sache ja auch nicht ungeschehen machen könnte. Neuerdings habe ich auch wieder Obstschalen (Bananen und Orangen) mitzunehmen. Einige Zeit war ich davon nicht betroffen, warum jetzt wieder? Ich wär´ so gerne ein sauberer Graben! Bitte helft mir! Die Gemeinde Hopfgarten im Internet: www.hopfgarten.tirol.gv.at
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