Kitzbüheler Anzeiger

Hopfgarten im Brixental

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Mai 2019 5 HOPFGARTNER BLATTL Für die Erstellung der Wählerverzeichnisse wurde der Stichtag mit 12. März 2019 festgelegt. Voraussetzung für die Aufnahme in das Wähler- verzeichnis der Marktge- meinde Hopfgarten ist ein Hauptwohnsitz am Stichtag, die österreichi- sche Staatsbürgerschaft und die Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag (26. Mai 2019) und älter. Unionsbürger und Unionsbürgerinnen mit nicht österreichi- scher Staatsbürgerschaft sowie Auslandsösterrei- cher und Auslandsöster- reicherinnen können nur aufgrund eines entspre- chenden Antrages wäh- len (Eintragungsfristen sind mit 12.03. und 11.04.2019 bereits abge- laufen). Die Wahlberechtigten erhalten in der 19. Ka- lenderwoche zwischen 06.05.2019 und 10.05. 2019 eine Wahlinfor- mation, in der das Wahl- lokal, Öffnungszeiten sowie weitere Informa- tionen ersichtlich sind. Bringen Sie diese und einen amtlichen Licht- bildausweis bitte am Wahltag mit, damit er- leichtern Sie den Wahl- behörden die Arbeit. Schriftliche / online Wahlkartenanträge können bis spätestens Mittwoch, den 22. Mai 2019, mündliche bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 12:00 Uhr, gestellt werden. Auf der Homepage der M a r k t g e m e i n d e www.hopfgarten.tirol.gv. at finden Sie unter Ge- meindeamt Amtstafel ein Informationsblatt über die Ausstellung der Wahlkarten und können Sie diese auch Online bestellen. Die Drucksorten für die Ausstellung von Wahl- karten sollen ab 02. Mai 2019 zur Verfügung stehen. Achtung: Bitte beachten Sie, dass nur bei einer Antrag- stellung mittels qualifi- zierter elektronischer Signatur keine weite- ren Dokumente erfor- derlich sind und nur in diesem Fall die Zusen- dung mit Normalpost erfolgen kann. In allen anderen Fällen erfolgt die Zusendung mittels eingeschriebenen Brief und wäre in diesem Fall zu überlegen, ob nicht die persönliche Ab- holung im Gemeindeamt einfacher ist (Anwesen- heit bei der Zustellung?). Bei der Abholung von Wahlkarten für Famili- enangehörige ist nach wie vor ein schriftlicher Antrag mit Ausweisko- pie und eine Vollmacht, aus der hervorgeht, wer die Wahlkarte im Ge- meindeamt abholen darf, erforderlich. Wenn Sie vorher kurz die Wahl- sachbearbeiterkontak- tieren, ersparen Sie sich einen nochmaligen Weg. Hinweis für den Wahltag: Bringen Sie am Wahl- tag bitte unbedingt ei- nen amtlichen Lichtbil- dausweis z.B. Reise- pass, Personalausweis, Führerschein usw. und die Wahlinformation in das Wahllokal mit. Damit vermeiden Sie eine Nichtzulassung zur Wahl. Für sonstige Fragen wen- den Sie sich an die Wahl- sachbearbeiter, Herrn Michael Mitterer, Tel. Nr.: 05335/2205-77 oder Frau Theresa Ast- ner mit Durchwahl 84 sowie per e-mail an meldeamt@ hopfgarten.tirol.gv.at Europawahl am 26. Mai 2019 WLTP -KONF ORME MOTOREN SOF ORT VERFÜGBAR 6d EURO -TEMP DER NEUE PEUGEOT 508 WHAT DRIVES YOU? NIGHT VISION PEUGEOT i-Cockpit® NEUES ACHTGANG- AUTOMATIKGETRIEBE Brixentaler Str. 8 6305 Itter, 05335-2191-0 www.autofuchs.at
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