Kitzbüheler Anzeiger

Hopfgarten im Brixental

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August 2018 3 HOPFGARTNER BLATTL Unser Friedhof ist weit mehr, als nur Ort der Trau- er und Trauerbewältigung. Er ist eine Stätte der Ruhe sowie auch der Begeg- nung, insbesondere für äl- tere Menschen. Um diesen Charakter zu wahren, bit- ten wir die Besucher sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu ver- halten. Weiters möchten wir auf § 5 der Friedhofs- ordnung vom 01.01.2018 hinweisen: Innerhalb des Friedhofs ist insbesondere verboten: a) das Rauchen; b)das Mitbringen von Tie- ren und Fahrzeugen; vom Verbot ausgenommen sind Assistenz- und Therapie- hunde nach § 39a Bundes- behindertengesetz und die Verwendung von Fahrzeu- gen, die der Fortbewegung von Menschen mit einer Behinderung dienen; c) das Plakatieren und das Verteilen von Druckschrif- ten, mit Ausnahme von Druckschriften die dem Ernst, der Pietät, der Würde und der widmungs- gemäßen Benützung des Ortes entsprechen; d) das Feilbieten von Wa- ren und das Anbieten von Diensten aller Art; e) das Sammeln von Spenden; f) das Ablegen von Abfäl- len an anderen als den dafür vorgesehenen Plät- zen. Mit der Bitte um Kenntnis- nahme! Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental Telefon: +43 (0)5335/2205-75, Fax-99, E-mail: amtsleiterin@hopfgarten.tirol.gv.at Marktplatz 8 | 6361 Hopfgarten S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G Bei der Marktgemeinde Hopfgarten gelangt ab September 2018 die Stelle eines/r pädagogischen Hortleiters/Hortleiterin zur Besetzung. Neben der entsprechenden fachlichen Ausbildung (Reife- oder Diplomprüfung für Horte oder Diplomprüfung für Sozialpäda- gogik oder Reife- bzw. Befähigungsprüfung für Erzieher oder Lehrbefähigungs- bzw. Lehramtsprüfung) wird von Bewerber(inne)n Verlässlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Fortbildungsbereitschaft erwartet. Bei männlichen Bewerbern wird die Ableistung des Präsenz- bzw. des Wehrersatzdienstes vorausgesetzt. Dienstrechtlich erfolgt die Anstellung nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VGB 2012). Bei Vorliegen der vorausgesetzten fachlichen Ausbildung erfolgt eine Einreihung in Entlohnungsgruppe ki2; entspre- chend der anrechenbaren Vordienstzeiten, der fachlichen Qualifikation und der Berufserfahrung ist eine Überzahlung bzw. Vorrückung möglich. Nähere Auskünfte erteilt Amtsleiterin Mag. Nicole Margreiter unter der Tel. Nr. 05335/2205-75 oder per E-Mail: amtsleiterin@hopfgarten.tirol.gv.at. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Personaldokumente, Zeugnisse, Lebenslauf unter Anführung der bisherigen be- ruflichen Praxis) sind bis spätestens Freitag, den 17.08.2018bei der Marktgemeinde Hopfgarten, Amtsleitung, einzubringen. Der Bürgermeister: Paul Sieberer, e.h. Friedhofsordnung Die Gemeinde Hopfgarten im Internet: www.hopfgarten.tirol.gv.at
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