Kitzbüheler Anzeiger

Hopfgarten im Brixental

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Februar 2018 3 HOPFGARTNER BLATTL Die Gemeinde Hopfgarten im Internet: www.hopfgarten.tirol.gv.at Aus der Gemeinderats- sitzung vom 18.12.2017 Haushaltsplan 2018 Bürgermeister Sieberer erläutert die Kriterien für die Zusammensetzung des Budgets für das Jahr 2018, basierend auf den Prinzipien der Sparsam- keit und Wirtschaftlichkeit. Dabei waren einerseits der Rechnungsüberschuss aus dem Jahr 2017 in der Höhe von € 674.100,00 und andererseits eine Investitionsrücklage in der Höhe von € 250.000,00 zu berücksichtigen. Weiters berichtet der Bürger- meister von der Empfehlung des Gemeindevor- standes zwei Wertpapierfonds „Raiffeisen Euro- Shortterm“ und „Raiffeisen OK Spezial-Rent“ zu veräußern und den Erlös von rund € 208.700,00 der Betriebsmittelrücklage zuzuführen. Im ordentlichen Haushalt sind für das Jahr 2018 Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen von Euro 14.123.100,00 veranschlagt. An Vorhaben im außerordentlichen Haushalt ist 1.000.000,00 Euro für das Wohn- und Pflegeheim veranschlagt. Die Summe der gemeindeeigenen Steuern und Abga- ben ist mit rund € 2,13 Mio., die Summe der ge- meinschaftlichen Bundesabgaben mit rund € 5,19 Mio. angesetzt. Die wichtigsten Transferzahlun- gen von Bund, Land bzw. Gemeinden und -ver- bände an unsere Gemeinde betragen rund € 2,13 Mio., dagegen sind von der Gemeinde an den Bund, das Land und die Gemeinden mit -verbän- den rd. € 3,58 zu leisten. Die Liste der wesentlichsten einmaligen Ausgaben für Investitionen aus dem ordentlichen Haushalt (Neubau Seniorenzentrum, Gemeindestraßenbau- ten und -sanierungen, Aufschließung der Liegen- schaften Wasser – und Krumerfeld, Sanierungs- maßnahmen im Friedhof, Ausbau Radweg Brixen- tal, Rücklagen für den Austausch von Feuerwehr- fahrzeugen, Beitrag zur Renovierung der Außen- fassade der Pfarrkirche, Breitbandausbau sowie Betriebsausstattungen Schulen und Kindergärten u.a.) umfasst einen Betrag von rd. € 2,00 Mio., sonstige Projekte, Förderungen und interne Trans- fers sind mit rd. € 1,7 Mio. angesetzt. Der Schuldenstand zum Jahresende 2018 soll sich auf € 770.100,00 reduzieren, damit sollte eine wei- tere Reduktion der Verschuldung pro Kopf mög- lich werden. Der Dienstpostenplan der Gemeinde ist für das Jahr 2018 mit 104,53 Vollzeitäquivalen- ten versehen, welche sich mit Kosten in der Höhe von rund € 4,51 Mio. zu Buche schlagen. Der Haushaltsplan für 2018, die Bildung einer In- vestitionsrücklage in der Höhe von rund Euro 250.000,00 sowie die Veräußerung der obgenann- ten Wertpapierfonds und der Zuführung des Erlö- ses von rund Euro 208.700,00 an die Betriebsmit- telrücklage werden vom Gemeinderat sodann ein- stimmig genehmigt. Landtagswahl am 25. Febr. 2018 Für die Erstellung der Wählerverzeichnisse wurde der Stichtag mit 28.11.2017 festgelegt. Voraussetzung für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Marktgemeinde Hopfgarten ist ein Hauptwohnsitz am Stichtag 28.11.2017, die österreichische Staatsbürgerschaft und die Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag (25. Februar 2018) und älter. Die Wahlberechtigten erhalten in der 6. Kalenderwoche zwischen 06.02.2018 und 09.02.2018 eine Wahlinformation, in der das Wahllokal, Öffnungszeitensowie weitere Informa- tionen ersichtlich sind. Bringen Sie diese und einen amtlichen Lichtbildausweis bitte am Wahltag mit. Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind: Sprengel 1 - 4 von 07:00 bis 14:00 Uhr, Sprengel 5 (Kelchsau) und Sprengel 6 (Innerer Grafenweg) von 07:00 bis 13:00 Uhr. Schriftliche / online Wahlkartenanträge können bis späte- stens Mittwoch, 21.02.2018, mündlich bis spätestens Frei- tag, 23.02.2018, 14:00 Uhr, gestellt werden. Bei mündlicher Antragstellung bitte auch einen Ausweis mit- bringen. Auf der Homepage der Marktgemeinde www.hopfgarten.tirol.gv.atfinden Sie den Link für die Anfor- derung von Wahlkarten. Beachten Sie bitte, dass die online- Antragstellung mit Bürgerkarte, Handysignatur und mit einem Ausweisscan möglich ist. Die Antragstellung mit Aus- weisnummer oder dem Antragscode der Wählerverständigung ist bei der Landtagswahl leider nicht möglich Die Drucksorten für die Ausstellung von Wahlkarten sollen ab der 5. Kalenderwoche (Anfang Februar) zur Verfügung stehen. Bei der Abholung von Wahlkarten für Familienangehörige ist nach wie vor ein schriftlicher Antrag mit Ausweiskopie und eine Vollmacht,aus der hervorgeht, wer die Wahlkarte im Gemeindeamt abholen darf, erforderlich. Wenn Sie vorher kurz den Wahlsachbearbeiter kontaktieren, er- sparen Sie sich einen nochmaligen Weg. Hinweis für den Wahltag: Bringen Sie bitte am Wahltag einen amtlichen Lichtbildaus- weis z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw. und die Wahlinformation in das Wahllokal mit. Sie erleich- tern damit den Wahlbehörden die Arbeit. Für sonstige Fragen wenden Sie sich an den Wahlsachbearbei- ter, Herrn Michael Mitterer, Tel. Nr.: 05335/2205-77 oder per e-mail an meldeamt@hopfgarten.tirol.gv.at
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