Kitzbüheler Anzeiger

Hochfilzen

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JUNI 2020 SEITE 5 Anmeldung der Hunde – Leinenpflicht – Hundehäufchen Immer wieder bemerken wir, dass Hunde bei der Gemeinde nicht angemeldet sind. Ein Nichtanmelden heißt auch, dass man die Abgaben hinterzieht. Wir hoffen auf die Ehrlichkeit unserer EinwohnerInnen. Bei Kontrollen wegen unterlasse- ner Hundeanmeldung werden wir keine Ausreden gelten lassen! Zu Beginn des Frühjahrs möchte ich wieder auf die beste- hende Leinenpflicht und die Pflicht zur Aufnahme der Hun- dehäufchen aufmerksam machen. Ich plädiere auch auf Ein- haltung der rechtlichen Vorschriften, dass Tiere so zu beaufsichtigen oder zu verwahren sind, dass durch sie Dritte nicht gefährdet oder über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden. Nicht nur eure Nachbarn, die Wanderer, Radfahrer und Jäger danken im Voraus für die Einhaltung, sondern speziell auch die Grundbesitzer, die gerne hygienische Lebensmittel pro- duzieren möchten. Übrigens sind die Hundekotboxen nicht für die Entsorgung von Katzenstreu oder Restmüll! Unsere Bergwacht wird, neben ihrer bereits für die Allge- meinheit ehrenamtlich geleisteten Dienste (Wildcamper, Abfallwirtschaftsgesetz...) auch in diesem Sommer speziell auf die Leinenpflicht und die Sauberhaltung der Wege und Wiesen bezüglich Hundekotverschmutzungen achten. Konrad Walk, Bgm. Interesse am künftigen Beruf eines Waldaufsehers in unserer Gemeinde? Für das „Waldbetreuungsgebiet Hochfilzen“ wird die Stelle eines Gemeindewaldaufsehers voraussichtlich ab 1. Januar 2021 nachbesetzt (Anstellung mit 34 % von der Vollzeitbeschäftigung) Ausgebildete Förster erfüllen bereits die fachliche Qualifi- kation und werden erst einige Wochen vor Dienstantritt an- gestellt. Für nicht ausgebildete Bewerber ist folgende Aus- bildung erforderlich: Positiver Abschluss des nächsten Ausbildungslehrgangs für Waldaufseher, der voraussichtlich von Januar 2021 bis Dezember 2021 in der Landwirtschaftlichen Landeslehran- stalt Rotholz stattfindet. In einem Zeitraum von 5 Jahren wird der Fortbildungslehrgang durchgeführt, der zu besu- chen und wie der Grundlehrgang mit positiver Leistungsbe- wertung abzuschließen ist. Die Tätigkeit als W aldaufseher umfasst alle Aufgaben und Pflichten, die in § 6 und § 7 der Tiroler Waldordnung 2005 i.d.g.F. sowie in der 79. Verordnung des Landeshauptman- nes vom 17. November 2005 über die Dienstanweisung für Gemeindewaldaufseher beschrieben sind. Näheres dazu auf https://www.tirol.gv.at/umwelt/wald/waldaufseherportal/aus wahl-und-ausbildung-von-waldaufsehern-und-waldaufsehe- rinnen/ Als Waldaufseher stehen Sie täglich in Kontakt mit Men- schen, beraten sie und finden gemeinsame Lösungen. Zur Untstützung der Waldeigentümer sind kommuni- kative Fähigkeiten und zielstrebiges Arbeiten von großem Wert. Lehrinhalte Alpine Naturgefahren, Deutsch und Schriftverkehr, EDV-forstliche Anwendungen, EDV-Walddatenbank, Fachliches Rechnen, Forstliche Arbeitslehre und Bringungs- technik, Forstliche Betriebslehre, Forstliche Planungsgrundlagen/ Forsteinrichtung, Forstschutz, Holzmarkt, messen und sortieren, Persönlichkeitsbildung, Projektunterricht, Rechtskunde, Waldbau, Wald und Erho- lung, Wald- und Wildökologie Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung, die zunächst formlos mit Le- benslauf und Angabe der Ausbildung und Berufserfahrung abgegeben werden kann. Eine genauere Ausschreibung erfolgt auf der Amtstafel nach der Beschlussfassung im Gemeinderat ab Mitte Juni 2020. Der Bürgermeister Konrad Walk
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