Kitzbüheler Anzeiger

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SEPTEMBER 2019 SEITE 5 12 3 Wahlservice zur Nationalratswahl 2019 Am 29. September wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde. Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal un- terstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang September eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2019“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anläss- lich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird, beson- ders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung). Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und bein- haltet einen Zahlencode für die Beantragung einer W ahl- karte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wähler- verzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun? Zur Wahl am 29. September bringen Sie den personalisier- ten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen. Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine W ahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforde- rungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Inter- net. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerver- ständigungskarte in der „Amtliche W ahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen. UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! W ahlkarten können nicht per T elefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. September. Je nach Antragsart er- folgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Brief- sendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 29. September 2019, 17 Uhr, bei der zu- ständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die W ahlkarte am Wahltag bei jedem geöff- neten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzuge- ben. Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahl- kartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung. VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE W AHLKAR- TENANTRÄGE DIESE AMTLICHE W AHLINFOR- MATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENT- LICH DIE ARBEIT! Die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten an Sonn- und Feiertagen sind gänzlich verboten und sollte aus Rücksicht auf Nachbarn auch an W erktagen in der Zeit von 12:00–14:00 Uhr und von 20:00–7:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen von 00:00–24:00 Uhr) unterlassen werden. Mit „lärmerregend“ ist die Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten gemeint, welche mit V erbrennungsmotoren be- trieben werden (Rasenmäher, Häcksler, Kreis- und Motor- sägen etc.); auch der Betrieb von lärmverursachenden Modell- fahrzeugen- und -flugkörpern ist untersagt. Ruhezeiten einhalten! Die Ruhezeiten zu Mittag bzw. an Sonn- & Feier- tagen sind klar geregelt:
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