Kitzbüheler Anzeiger

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DEZEMBER 2017 SEITE 5 12 3 Wahlservice zur Landtagswahl 2018 Am 25. Februar 2018 wird gewählt. Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert den gesamten Ablauf – für Sie und für die Gemeinde. Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Landtagswahl optimal unter- stützen. Deshalb werden wir Ihnen Ende Jänner eine „Wahl- information – Landtagswahl 2018“ zustellen. Achten Sie daher besonders auf unsere Mitteilung. Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und bein- haltet Informationen für die Beantragung einer W ahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rück- sendekuvert, sowie für die schnellere Abwicklung im W ahl- lokal einen Abschnitt, der in das Wahllokal mitzubringen ist. Doch was ist mit all dem zu tun? Zur Wahl am 25. Februar 2018 im Wahllokal bringen Sie den personalisierten bzw. gekennzeichneten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis* mit. Damit erleichtern Sie uns die Wahlabwicklung. Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine W ahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Dafür haben Sie nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Ge- meinde (die Identität ist durch einen amtlichen Lichtbild- ausweis* nachzuweisen), schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet (dem jeweiligen Antrag ist ein abgelichteter amtlicher Lichtbildausweis* anzufügen bzw. beizulegen). Über www.wahlkartenantrag.at können Sie rund um die Uhr Ihre Wahlkarte beantragen. UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! W ahlkarten können nicht per T elefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online Anträge ist der 21. Februar 2018, für persönlich in Ihrer Gemeinde eingebrachte Anträge der 23. Februar 2018, 14.00 Uhr. Ebenfalls bis zum zuletzt genannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine per- sönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Der letztmögliche Zeit- punkt für das rechtzeitige Einlangen von W ahlkarten (Brief- wahl) über den Postweg bei der Gemeinde ist der 23. Feb- ruar 2018. Die Wahlkarte kann am Wahltag auch während der Wahlzeit im Wahllokal jener Wahlbehörde abgegeben werden, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Die persönliche Abgabe ist auch durch eine von der Wähle- rin oder von dem Wähler beauftragten Person zulässig. Wei- tere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen W ahl- karte! *Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis, Führerschein und dergleichen Nationalratswahl 2017 am 15. Oktober 2017 Wahlberechtigte 893 Summe der abgegebenen Stimmen 638 71,44 % Summe der ungültigen Stimmen 7 1,10 % Summe der gültigen Stimmen 631 98,90 % SPÖ 184 29,16 % ÖVP 246 38,99 % FPÖ 146 23,14 % GRÜNE 16 2,54 % NEOS 19 3,01 % FLÖ 2 0,32 % GILT 2 0,32 % KPÖ 0 0,00 % PILZ 16 2,54 % WEISSE 0 0,00 % Volksbefragung Olympia 2026 am 15. Oktober 2017 Stimmberechtigte 887 Summe der abgegebenen Stimmen 620 69,90 % Summe der ungültigen Stimmen 3 0,48 % Summe der gültigen Stimmen 617 99,52 % JA 498 80,71 % NEIN 119 19,29 %
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