Kitzbüheler Anzeiger

Fieberbrunn

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fieberbrunn INFORMATIV 3 aus der Gemeinde Raumordnung Auflage und Beschlussfassung über die Änderung des Bebau- ungsplanes hinsichtlich folgender Grundstücke: • Bebauungsplan „Neuhausen 1“ im Bereich der Grundstücke Nr. 2326/11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 30 und 31, KG Fieberbrunn Beschussfassung über die Erlas- sung eines Bebauungsplanes unter Vorlage der während der Auflage- frist eingelangten Stellungnahmen hinsichtlich folgender Grundstücke: • Bebauungsplan „Hotel Brunnau“ im Bereich: Teilfläche des Grundstü- Aktuelle Gemeinderatsbeschlüsse ckes Nr. 350/1 (neu: Gp. 350/4), KG Fieberbrunn Auflage und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes hinsichtlich folgen- der Grundstücke: Umwidmung Trixl Johann: • Neu gebildetes Grundstück Nr. 761/6 (aus 761/1) von derzeit Frei- land § 41 in Gemischtes Wohnge- biet gemäß § 38 (2) TROG 2016 Vertragsraumordnung - Beschluss- fassung nachstehender Raumord- nungs- und Aufschließungsvertrage: • Jarosch Christoph für Grundstück Diese Richtlinien gelten nur innerhalb eines Wohngebietes oder gemischten Wohngebietes. Ausnahmen wird es insbesondere geben bei Gemeinnüt- zigem Wohnbau, bei Hanggrundstü- cken bzw. schwierigen Grundstücks- konfigurationen. Diese Richtlinie soll eine Hilfe für Wid- mungsbeschlüsse des Gemeindera- tes, für Eigentümer und Architekten sein und verfolgt vor allem folgendes Ziel: Der Gemeinderat kann mit Hilfe der Festlegung von Mindestbebauungs- dichten auch Grundstücke über 600 m² Fläche widmen, weil durch die Dichtefestlegung eine bodensparen- de Bauweise, die von der Landesre- gierung gefordert wird, gesichert ist. Eigentümer und Architekten wissen vor dem Kauf von Grundstücken oder vor einer Flächenwidmungsplanän- derung die Rahmenbedingungen, in welchem Umfang Bauvorhaben prob- lemlos genehmigt werden können. Die Festlegung von Höchstbaumassen- dichten im Wohngebiet soll insbeson- dere die unmittelbar angrenzenden Nachbarn im Wohngebiet vor unnötig- er Höhenentwicklung schützen. aus der Gemeinde 3 - 12 Soziales 13 - 14 Standesfälle 14 - 15 Bergbahn 16 - 17 Interview 18 - 19 Made in Fieberbrunn 20 - 21 Kindergarten, Schule 21 - 26 Vereine 27 - 43 Vorschau Sommer 2017 44 - 45 Bürgerservice 46 Beschlussfassung über Richtlinien für die Genehmigung von Bebauungsplänen bei Baugrundstücken mit einer Größe über 600 m² im Wohngebiet des Gemeindegebietes Richtlinie für Bauplätze über 600 m² innerhalb des Wohngebietes und des gemischten Wohngebietes Bauplatzgröße Nettonutzflächendichte in m² Mindest Nettonutzfläche Höchst Nettonutzfläche über 600,00 0,25 150 0,35 210 über 700,00 0,3 210 0,4 280 über 800,00 0,35 280 0,45 360 über 1 000,00 0,35 350 0,5 500 Bauplatzgröße Baumassendichte in m² Mindest Baumasse Höchst Baumasse über 600,00 1,5 900 2 1 200,00 über 800,00 1,65 1 320,00 2 1 600,00 über 1 000,00 1,8 1 800,00 2,5 2 500,00 über 1 500,00 2 3 000,00 2,5 3 750,00 351/3 (Spielbergstraße) • Schwaiger Sandra und Hain Thomas für Grundstück 761/6 (Weißach) Verleger, Inhaber, Herausgeber: Marktgemeinde Fieberbrunn, 05354 56203 www.fieberbrunn.tirol.gv.at Layout und Gestaltung: Elena Rothmüller, Simplex Grafikdesign 0664 3032428, simplex.grafikdesign@gmail.com Redaktionsteam: Rosi Trixl, Silke Petautschnig, Barbara Trixl, Helga Höck, W olfgang Schwaiger, Walter Astner, Elena Rothmüller Druck: Hutter Druck GmbH & Co KG 05352 62616, www.hutterdruck.at Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Für V ereins- texte übernimmt die Redaktion keine Haftung. Für Manuskripte, Fotos, Zeichnungen und Texte ohne Urhebervermerk wird keine Haftung übernommen. Ein Rechtsanspruch aus der Be- schlussfassung von Richtlinien kann nicht abgeleitet werden. Auch bei Einhalten dieser Richtlinien kann eine Bebauungsplanpflicht be- stehen. Hotelprojekt VAYA Fieberbrunn GmbH – die Vorbereitungsarbeiten für die Genehmigungen der Baustufe 1 verlaufen ordnungsgemäß.
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