Kitzbüheler Anzeiger

Fieberbrunn

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4 Aus der Gemeinde zu, genehmigt die Begründung von Wohnungseigentum und gleichzeitig die immerwährende Vermietung der einzelnen Appartements zur gastge- werblichen touristischen Nutzung an ständig wechselnde Gäste. Geplant sind 36 Appartements mit Rezeption, Tagesbar, Restaurant, Wellnessan- lage und Tiefgarage. Die Käufer der einzelnen Wohnungen müssen sich verpflichten, gleichzeitig den Kauf-, Bauträger- und Wohnungseigentums- vertrag, den Betriebsführungsvertrag mit dem Hotelbetreiber und den Rau- mordnungsvertrag mit der Marktge- meinde zu unterfertigen. Der Investor verpflichtet sich zur ausschließlichen Verwendung der genehmigten Ver- träge, eine Änderung dieser Verträge und auch der immerwährenden gast- gewerblichen touristischen Nutzung ist nur mit Zustimmung des Gemein- derates erlaubt. Eine Nutzung der Appartements als Freizeitwohnsitz, als Nebenwohnsitz oder als Hauptwohnsitz wird durch diesen Vertrag und die Beschlussfas- sung der Flächenwidmungsplanän- derung (Kerngebiet, beschränkt auf den Beherbergungsbetrieb zur Unter- bringung von Gästen und Wohnungen nur für betriebstechnisch notwendi- ges Personal) ausgeschlossen. Die Buchung eines Eigentümers im Ho- tel ist ausschließlich im Rahmen der vom beauftragten Hotelbetreiber ge- führten Betriebsführung und dessen Buchungssystem möglich. Für eine zweckwidmungswidrige Verwendung sind Strafbestimmungen und eine Umkehr der Beweislast vorgesehen. Jeder Appartementbuchung ist zwin- gend ein Tiefgaragenplatz zuzuteilen. Im Kauf-, Bauträger- und Wohnungs- eigentumsvertrag sind neben den üblichen Kaufvertragsbestimmungen auch die immerwährende gastge- werbliche touristische Nutzung, die Beauftragung eines Hotelbetreibers, der Abschluss eines Betriebsfüh- rungsvertrages, die Beauftragung ei- ner Hausverwaltung, die Begründung von Wohnungseigentum samt allen damit verbundenen Verpflichtungen sowie der Abschluss des Raumord- nungsvertrages mit der Gemeinde geregelt. Im Betriebsführungsvertrag ist die Betriebsführung durch die All-Suite Resorts Österreich GmbH für die Dauer von mindestens 10 Jahren geregelt. Weiters ist die Betriebsnachfolge eines Hotelbetreibers und die Verpflichtung zur Beauftra- gung eines neuen Hotelbetreibers geregelt, wenn der Vertrag mit dem aktuellen Hotelbetreiber ausläuft bzw. nicht mehr verlängert wird. Schließlich sind auch die Aufteilung der Betriebskosten und die Beteiligung am Unternehmenserfolg darin geregelt. Für eine Hotelbuchung erhalten die Investoren auf die allgemein gültigen Tarife einen Primekundenrabatt von 25 %. Mit den vorliegenden Verträgen ist es im Einvernehmen mit dem Hotelinvestor gelungen, die Führung des gesamten Hotelbetriebs nicht nur raumordnungs- rechtlich sondern auch zivilrechtlich so abzusichern, dass eine widmungs- und zweckwidrige Nutzung eines Wohnungskäufers nach menschlichem Ermessen nicht mehr angestrebt wird und auch wegen der Strafbestimmungen alles an- dere als lukrativ wäre. Beschlussfassung: Einstimmige Genehmigung des vorliegenden Raumordnungsvertrages bzw. der Vereinbarung der Marktgemeinde Fieberbrunn mit der Kristall Mountain Spa Fieberbrunn GmbH und der All-Suite Resorts Österreich GmbH sowie Zustim- mung zur ausschließlichen Verwendung des vorliegenden Kauf-, Bauträger- und Wohnungseigentumsvertrages und des Betriebsführungsvertrages. Einstimmige Beschlussfassung zu Grundstücken und Weganlagen: a) Genehmigung der Vermessungsurkunde AVT ZT GmbH, GZ: 93658/17/A Gü- terweg Bärfeld – Teil 1, Inkamerierung und Exkamerierung von Gundstücksflä- chen b) Genehmigung der Vermessungsurkunde AVT ZT GmbH, GZ: 93666/17/A Pletzergrabenweg, Inkamerierung und Exkamerierung von Grundstücksflächen Darlehensaufnahme: Für die bisher vorgenommene Techniksanierung des Aubades Fieberbrunn inklusive Saunaerweiterung beschließt der Gemeinderat die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 500.000,- bei der Raiffeisenbank Kitzbühel – St. Johann eGen. Einstimmige Beschlussfassung – Genehmigung der Leistungsvereinba- rung mit dem Land Tirol für die Pilotphase im Pflegeheim für das Jahr 2018 und Änderung der T agsätze 2018 für das Sozialzentrum Pillerseetal Die bisher vom Gemeinderat beschlossenen Gebührensätze müssen nach Überprüfung durch das Land Tirol wie folgt abgeändert werden: Tabelle1 Seite 1 Tagessätze Abänderung durch Land Tirol Langzeitpfege Wohnheim € 49,42 € 49,25 € 44,33 € 0,00 Pfegestufe 1 € 61,99 € 61,77 € 55,59 € 0,00 Pfegestufe 2 € 78,85 € 78,55 € 70,70 € 0,00 Pfegestufe 3 € 99,13 € 98,74 € 88,87 € 108,61 Pfegestufe 4 € 119,40 € 118,93 € 107,04 € 130,82 Pfegestufe 5 € 134,45 € 133,91 € 120,52 € 147,30 Pfegestufe 6 € 147,53 € 146,93 € 132,24 € 161,62 Pfegestufe 7 € 154,07 € 153,44 € 138,10 € 168,78 Bisher beschlossen Freihaltetagsatz Kurzzeitpf.
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